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Langzeitlieferantenerklärungen


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Susi14 Geschrieben am 08 April 2015



Dabei seit
08 April 2015
1 Beiträge
Hallo,

ich bin noch ziemlich neu auf diesem Gebiet und hoffe das ich hier Hilfe erhalten.

Ich soll für unsere Kunden Langzeitlieferantenerklärungen ausfüllen.

Wir sind eine Kunststoffspritzerei und fertigen aus dem Granulat kleine Kunststoffteile.

Von unseren Vorlieferanten haben wir Langzeitlieferantenerklärungen vorliegen, Langzeitlieferantenerklärungen mit Präferenzsursprung.

Auf dieser Basis kann ich doch nun unserem Kunden auch eine Lieferantenerklärung mit Präferenzursprung ausstellen, oder?

Allerdings steht auf der Langzeitlieferantenerklärung vom Vorlieferanten: "Präferenz gültig für Zone: nicht präferenzberechtigt", wie gehe ich damit um? (und bei einem Granulat steht Ursprungsland - JP)

Vielen Dank für eure schnelle Hilfe im Voraus

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Anfänger Geschrieben am 08 April 2015



Dabei seit
21 November 2013
18 Beiträge
Das Thema Warenursprung und Präferenzen ist ein sehr komplexes Thema, ich rate dir hier dringend dich in Seminaren fortzubilden.
Bei Eigenfertigungsteilen benötigst du mehr als nur die Vorlieferantenerklärungen.
Du musst wissen in welche HS-Position dein Verkaufsteil und die eingesetzten Materialien tarifiert werden.
Dann musst du dir von jedem Abkommen die du in der LLE bestätigst die Listenregeln ansehen und anhand eurer Stückliste berechnen ob ihr die Listenregeln erfüllt. Hierzu benötigst du auch den EXW-Preis vom Verkaufsartikel. Wenn ja, darfst du LLE's für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft ausstellen.

Übrigens: zu deiner Frage
"Präferenz gültig für Zone: nicht präferenzberechtigt" bedeutet das dieser Artikel nicht präferenzberechtigt ist (auch wenn vorne auf dem Deckblatt für Waren mit Präferenzursprung steht. Viele Lieferanten revidieren Ihre Aussage hierzu in der Artikelliste.
und Ursprungsland "JP" bedeutet, dass der Artikel auch keinen Präferenzursprung hat (Es gibt noch kein Präferenzabkommen mit Japan)
Gruss

waldorf Geschrieben am 08 April 2015



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Hallo Susi14,

bevor du dich zu einem Präferenz-Seminar anmeldest eine Empfehlung:
klär mal bitte intern, warum du LE ausstellen sollst ? Vermutlich verlangen es die Kunden. Es kommt aber auch nicht selten vor, dass man die LEs aus eigener Tradition und Gewohnheit völlig sinnfrei erstellt (und sie ebenso sinnfrei von Lieferanten angefordert werden) und man sich unnötige Arbeit macht.

Wenn die Ausstellung der LEs Sinn macht, muss deinen Vorgesetzten klar sein, dass es mit einem schnellen Ausstellen nicht getan ist. Man muss Geld (zB für Fortbildung uns/oder Software) und Arbeitszeit investieren - das sollte man wissen und einkalkulieren.

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