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Genaue Bedeutung Lieferung ab Werk / ex Works exW
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
mabo001 |
Geschrieben am 08 April 2015
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Dabei seit 08 April 2015 2 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich möchte mich kurz vorstellen. Ich bin 35 Jahre alt, komme aus der Nähe von Heilbronn, bin von Beruf Industriekauffrau, arbeite in einem Metallverarbeitenden Betrieb & bin seit kurzem für den Bereich Logistik verantwortlich. Hierzu habe ich auch eine Frage an die Community.
Wir haben einen Kunden der jede Menge Bauteile bei uns bestellt. Das sind verschiedene Artikel z. B. aus Edelstahl / Stahl gelasert, geschweißt, pulverbeschicht usw. Das können gut & gerne 60 Positionen mit insgesamt 200 verschiedenen Artikeln pro Bestellung sein. Bei uns kommen produktionsbedingt die Teile nicht auftragsbezogen aus der Produktion. Es kann sein, dass manchmal 3-5 Aufträge unsortiert auf 2 Paletten liegen.
Wir haben mit dem Kunden Lieferung ab Werk / ex Works vereinbart. Kann mir jemand sagen wie ich dem Kunden die Ware bereitstellen muss. Muss die Ware von uns sortiert nach Auftrag & sicher verpackt bereitgestellt werden oder muss ich dem Kunden nur Zugang zu der Ware gewähren und er macht das Sortieren, Verpacken & Verladen der Ware selbst?
Kann mir jemand erklären was "ab Werk" genau bedeutet und wo ich passende Gesetze dazu finde?
Ich habe schon gegoogelt, aber leider nix passendes gefunden.
Ich bedanke mich im Voraus für Eure Unterstützung.
Liebe Grüße,
Marianna
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CARGOFORUM PARTNER
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spedilehrling |
Geschrieben am 09 April 2015
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Dabei seit 05 März 2015 10 Beiträge
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bei EXW ist gemeint, dass ihr die Ware fertig machen sollt (versandbereit) damit der Kunde es abholen / abholen lassen kann
wenn ihr ihm die Ware also versandbereit auf eurem Platz / Rampe zur Abholung bereitstellt, ist die Sache für euch erledigt
Der Empfänger (Abholer) trägt nun die Verantwortung (Kosten und Gefahr)
LG
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mabo001 |
Geschrieben am 09 April 2015
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Dabei seit 08 April 2015 2 Beiträge
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Guten Morgen,
@spedilehrling, danke für die Info. Mir ist nur nicht klar, ob ich dem Käufer die Ware schön sortiert nach Auftrag bereitstellen muß oder ob wir verschiedene Aufträge unsortiert auf Paletten bereitstellen dürfen & der Kunde sortiert sich alles selbst.
Grüße,
Marianna
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Exportöse |
Geschrieben am 09 April 2015
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Dabei seit 08 September 2014 4 Beiträge
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Hi Du,
schau Dir mal diesen Link an:
www.zoll.de/DE/Fachthe...[Standard]
EXW, FCA sind sogenannte Incoterms 2010.
Was Du wissen möchtest, sind - aus meiner Sicht - vertragliche Dinge, die mit den Incoterms nichts zu tun haben.
Grüsse!
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