Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.036 registrierte User - 0 User online - 278 Gäste online - 61.028 Beiträge - 2.413.444 Seitenaufrufe in 2022



Genaue Bedeutung Lieferung ab Werk / ex Works exW


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


mabo001 Geschrieben am 08 April 2015



Dabei seit
08 April 2015
2 Beiträge
Hallo zusammen,

ich möchte mich kurz vorstellen. Ich bin 35 Jahre alt, komme aus der Nähe von Heilbronn, bin von Beruf Industriekauffrau, arbeite in einem Metallverarbeitenden Betrieb & bin seit kurzem für den Bereich Logistik verantwortlich. Hierzu habe ich auch eine Frage an die Community.

Wir haben einen Kunden der jede Menge Bauteile bei uns bestellt. Das sind verschiedene Artikel z. B. aus Edelstahl / Stahl gelasert, geschweißt, pulverbeschicht usw. Das können gut & gerne 60 Positionen mit insgesamt 200 verschiedenen Artikeln pro Bestellung sein. Bei uns kommen produktionsbedingt die Teile nicht auftragsbezogen aus der Produktion. Es kann sein, dass manchmal 3-5 Aufträge unsortiert auf 2 Paletten liegen.

Wir haben mit dem Kunden Lieferung ab Werk / ex Works vereinbart. Kann mir jemand sagen wie ich dem Kunden die Ware bereitstellen muss. Muss die Ware von uns sortiert nach Auftrag & sicher verpackt bereitgestellt werden oder muss ich dem Kunden nur Zugang zu der Ware gewähren und er macht das Sortieren, Verpacken & Verladen der Ware selbst?

Kann mir jemand erklären was "ab Werk" genau bedeutet und wo ich passende Gesetze dazu finde?
Ich habe schon gegoogelt, aber leider nix passendes gefunden.
Ich bedanke mich im Voraus für Eure Unterstützung.

Liebe Grüße,
Marianna

CARGOFORUM PARTNER

spedilehrling Geschrieben am 09 April 2015



Dabei seit
05 März 2015
10 Beiträge
bei EXW ist gemeint, dass ihr die Ware fertig machen sollt (versandbereit) damit der Kunde es abholen / abholen lassen kann

wenn ihr ihm die Ware also versandbereit auf eurem Platz / Rampe zur Abholung bereitstellt, ist die Sache für euch erledigt

Der Empfänger (Abholer) trägt nun die Verantwortung (Kosten und Gefahr)

LG

mabo001 Geschrieben am 09 April 2015



Dabei seit
08 April 2015
2 Beiträge
Guten Morgen,

@spedilehrling, danke für die Info. Mir ist nur nicht klar, ob ich dem Käufer die Ware schön sortiert nach Auftrag bereitstellen muß oder ob wir verschiedene Aufträge unsortiert auf Paletten bereitstellen dürfen & der Kunde sortiert sich alles selbst.

Grüße,
Marianna

Exportöse Geschrieben am 09 April 2015



Dabei seit
08 September 2014
4 Beiträge
Hi Du,

schau Dir mal diesen Link an:

www.zoll.de/DE/Fachthe...[Standard]

EXW, FCA sind sogenannte Incoterms 2010.

Was Du wissen möchtest, sind - aus meiner Sicht - vertragliche Dinge, die mit den Incoterms nichts zu tun haben.

Grüsse!

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich