Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
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Dokumente in Papierform zwecks Zollabfertigung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


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Chev Geschrieben am 12 April 2015



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10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo in die Runde,

habe nochmal eine Frage zum Thema "Dokumentation": Welche Dokumente müssen zwecks Zollabfertigung über den Lieferschein hinaus direkt an die Ware (an die Sendung) und dieses ggf. sogar im Original?

Muss z. B. das ABD heutzutage noch ausgedruckt werden? Wenn ja, kommt es an die Ware oder bekommt es der Fahrer mitgegeben?

Gibt es Unterschiede zwischen Export/Import, also dass Dokumente beim Export nicht in Papierform vorliegen müssen, jedoch beim Import benötigt und somit trotzdem der Sendung beigefügt werden sollten?

Wie ist es im Bereich "Paket"? Müssen hier ausgedruckte Dokumente neben dem Lieferschein direkt am Paket sein?

Danke vorab

CARGOFORUM PARTNER

Chev Geschrieben am 25 Juni 2015



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10 April 2009
1477 Beiträge
Hat ihr jemand noch eine hilfreiche Antwort zu? Danke

andi.di Geschrieben am 29 Juni 2015



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29 Juni 2015
1 Beiträge
Hallo Chev,

grundsätzlich kommt es immer auf das Empfangsland an, welche Dokumente mitgegeben werden müssen.

madb.europa.eu/madb/da...from=publi

Wir geben "im Normalfall" jeder Sendung zzgl. dem Lieferschein das ABD und die Rechnung 3-fach (1 Original, 2 Kopien) jeweils mit Unterschrift und Stempel dem Fahrer mit. Allerdings reicht einigen Spediteuren die Dokumentation auch per E-Mail.

Wenn du bei deinem Spediteur nachfragst, kann dir dieser bestimmt helfen

MfG Andi

Smart-Mellon Geschrieben am 30 Juni 2015



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153 Beiträge
Hallo Chev,

die Abkürzung ABD steht für Ausfuhrbegleitdokument. Diese muss die Ware bis zur EU-Außengrenze begleiten.

Es gibt noch die Vereinfachung, dass die Nummer des ABD als Barcode auf der Rechnung aufgebracht werden kann, ich kenne aber keinen Verlader der das so handhabt. Diese Vereinfachung muss soweit ich mich errinnere aber beim Zollamt beantragt werden.

I.d.R. ist es aber so, dass Rechnung, Lieferschein bzw. Packliste und ABD die Ware begleiten sollte. Art, Anzahl und Ausfertigung der Papiere sind aber wie schon beschrieben von Empfangsland zu Empfangsland verschieden. Eine gute Quelle sind die K und M der Handelkammer Hamburg.

Gruß
SM

roliP Geschrieben am 01 Juli 2015



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Zitieren::
die Abkürzung ABD steht für Ausfuhrbegleitdokument. Diese muss die Ware bis zur EU-Außengrenze begleiten.


Das kommt auf den Beförderungweg an! siehe Auszug aus der Verfahrensanweisung ATLAS-Ausfuhr:

4.9.1.4 Überlassung und Ausstellung des Ausfuhrbegleitdokuments

(1) …
(2) …
(3) …
(4) Erfolgt der gesamte Ausfuhrvorgang im deutschen Hoheitsgebiet, kann auf den Ausdruck und die Vorlage des ABD bei der Ausgangszollstelle verzichtet werden. In diesem Fall sind der Ausgangszollstelle die MRN und der Barcode vorzulegen. ……Ist dem Anmelder bekannt, dass gemäß Artikel 796c Satz 2 ZK- DVO die Ausgangszollstellen eines anderen Mitgliedstaates auf die Vorlage eines ABD verzichten, ist der Ausdruck des ABD ebenfalls entbehrlich. Etwaige Unsicherheiten/ Risiken gehen in diesem Fall zu Lasten des Anmelders.


Zitieren::
Gibt es Unterschiede zwischen Export/Import, also dass Dokumente beim Export nicht in Papierform vorliegen müssen, jedoch beim Import benötigt und somit trotzdem der Sendung beigefügt werden sollten?

Geht eine Sendung z.B. per Luftfracht raus, sendet der beauftragte Sped. die MRN-Daten sowieso elektronisch. Besteht der Zoll auf eine Vorlage, reicht lt. Verf.anweisung die MRN + Barcode. Ist der Ausgang der Ware bestätigt, bekommt der Ausführer sein Ausfuhrbegleitdokument. Dies kann er bei einer etwaigen Wiedereinfuhr als Rückware papiermäßig vorlegen!

Chev Geschrieben am 10 Juli 2015



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10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Zusammen,

Danke für eure Antworten.

Ich kenne es auch so, dass ausschließlich der Lieferschein an die Ware gegeben wird und sämtliche Zolldokumente wie ABD, Rechnung, Packliste,... per E-Mail an den Spediteur und an den Kunden/Importeur gesendet werden, unabhängig davon ob dieser nun in der Schweiz oder auf den Kapverdischen Inseln sitzt.
Es ist allerdings möglich, dass der Spediteur unsere Unterlagen nochmal ausdruckt (das weiß ich nicht genau), was jedoch scheinbar nicht erforderlich wäre laut:
Zitieren::
Erfolgt der gesamte Ausfuhrvorgang im deutschen Hoheitsgebiet, kann auf den Ausdruck und die Vorlage des ABD bei der Ausgangszollstelle verzichtet werden. In diesem Fall sind der Ausgangszollstelle die MRN und der Barcode vorzulegen.

Hier ist mir dann nur nicht ganz klar, wie MRN/Barcode vorgelegt werden sollen, wenn das ABD nicht ausgedruckt wurde.
Und wie sieht es mit der Rechnung aus, muss diese ausgedruckt vorliegen? Wie bekommt der Zoll sonst die Rechnung zu Gesicht bei einer Kontrolle?

Die Frage wäre auch, ob von diesem Prozess Ausnahmen bestehen, z. B. bei einem T2L. Hier habe ich die Info, dass dieses im Original vorliegen muss (an der Ware bzw. beim Fahrer). Stimmt das? Wäre das dann eher eine Exportbestimmung (D/EU) oder eine Importbestimmung (z. B. der Kanarischen Inseln)?

Bei meiner Frage bzgl. Unterschiede Export/Import hatte ich z. B. an Ursprungszeugnisse gedacht. Diese haben ja bei der Ausfuhr eigentlich keine Relevanz, da die Zollfreigabe an der Ausgangszollstelle ja auch ohne diese möglich wäre (wenn ich das richtig sehe). Anders jedoch beim Import im Bestimmungsland: Hier wäre das Ursprungszeugnis zollrelevant und somit ein Kriterium für die Einfuhr oder auch für die Höhe des Zollsatzes. Die Frage hierbei also: Muss das Ursprungszeugnis darum im Original an die Ware dran oder muss es per Post an den Kunden gesendet werden, sodass er die Importabfertigung damit durchführen und das Dokument bei seinem Zoll einreichen kann?

Wie ist es im Bereich Paketdienst? Müssen hier z. B. ABD's und Rechnungen direkt an das Paket oder genügt auch hier der Lieferschein? Und Zolldokumente dann auch hier per E-Mail an den Paketdienstleister? Wie sind hier die Prozesse der Paketdienste, wenn sie die Pakete über die Grenzen bringen?

Chev Geschrieben am 10 Dezember 2015



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10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Zusammen,

kann jemand bitte nochmal auf folgende Fragen eingehen, Danke.


Chev wrote:


Zitieren::
Erfolgt der gesamte Ausfuhrvorgang im deutschen Hoheitsgebiet, kann auf den Ausdruck und die Vorlage des ABD bei der Ausgangszollstelle verzichtet werden. In diesem Fall sind der Ausgangszollstelle die MRN und der Barcode vorzulegen.

Hier ist mir dann nur nicht ganz klar, wie MRN/Barcode vorgelegt werden sollen, wenn das ABD nicht ausgedruckt wurde.
Und wie sieht es mit der Rechnung aus, muss diese ausgedruckt vorliegen? Wie bekommt der Zoll sonst die Rechnung zu Gesicht bei einer Kontrolle?

Die Frage wäre auch, ob von diesem Prozess Ausnahmen bestehen, z. B. bei einem T2L. Hier habe ich die Info, dass dieses im Original vorliegen muss (an der Ware bzw. beim Fahrer). Stimmt das? Wäre das dann eher eine Exportbestimmung (D/EU) oder eine Importbestimmung (z. B. der Kanarischen Inseln)?

Wie ist es im Bereich Paketdienst? Müssen hier z. B. ABD's und Rechnungen direkt an das Paket oder genügt auch hier der Lieferschein?

WiMa Geschrieben am 11 Dezember 2015



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08 Oktober 2009
206 Beiträge
Es gibt keine allgemein gültigen Regeln.

Original: Wie es einmal bei Originalen so ist (welch Schweinerei) gibt es nur eines davon. Auch in der Seefracht gibt es nur ein Original B/L, mag das Original auch gestückelt sein (bei 3/drei - 1. Drittel Original, 2. Drittel Original und 3. Drittel Original - gesamt ist es aber trotzdem nur ein Original).

Dann ist wohl zu unterscheiden, um welche Art von Dokument es handelt ? Ist es ein Zolldokument, daß einen Stempel und Unterschrift trägt, oder ist es einfach ein Dokument mit einem Barcode ? Ist ein Handelsdokument und was sagen die
Bestimmungen im Empfängerland aus (muß das Dokument eine Unterschrift und Stempel tragen ?) Handelt es sich um ein Gefahrengutmerkblatt ?

Was ist der Verkehrsträger, handelt es sich um Stückgut, handelt es sich um eine Komplettladung oder handelt es sich um was, was in zig Container verladen ist und trotzdem auf einem einzigen Dokument steht ?

Dokumente auf dem Packstück - viel Spaß wenn Du bei LCL in einem Transithafen, die Dokumente in der Dokumententasche auf dem Packstück im Sammelcontainer hast. Wie oft wechselt das Packstück das Fahrzeug / Fahrer ?

Wenn mich ein Mitarbeiter mehrmals wegen so etwas löchert - schicke ich ihn auf den Hof und laß es ihn physisch herausfinden, was Sinn macht. Dann findet er/sie ziemlich rasch heraus, warum man manche Dokumente dem Fahrer mitgibt und manche Dokumente am Packstück anbringt und wann es Sinn macht, beide Wege zu beschreiten.

Ja und zu allem Überdruß gibt es hin und wieder noch ein L/C - und eine weitere Variante ist vorhanden.

Keine Ahnung was der Sinn der Frage(n) ist: a/ Wenn Du eine Anweisung für Mitarbeiter schreiben möchtest, b/ brauchst Du es für eine Prüfung, oder willst Du c/ einfach ein Handbuch für Logistiker schreiben ? Bei a/ - wenn die Produktgruppe eingeschränkt ist und nur ein paar Länder involviert sind, wird es sich machen lassen, bei b/ verweise auf Hausverstand und darauf, daß es praktikabel sein soll und bei c/ ließt eh kein Hund, der es brauchen würde, sondern nur Leute die mit der Praxis nicht zu tun haben.

ms50389 Geschrieben am 11 Dezember 2015



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13 März 2015
27 Beiträge
Zitieren::
Hier ist mir dann nur nicht ganz klar, wie MRN/Barcode vorgelegt werden sollen, wenn das ABD nicht ausgedruckt wurde.

MRN/Barcode kannst du in Atl@s bereits ab Status -12- runterladen/ausdrucken.

Chev Geschrieben am 11 Dezember 2015



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10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo ms50389,

wie sieht es dann mit der Rechnung aus, muss diese trotzdem im Original bei der Ausgangszollstelle vorgelegt werden?



Hallo WiMa,

ich kann deine Gegenfragen verstehen. Ich bräuchte jedoch trotzdem eine konkrete Antwort auf folgende Fragen:

1. Muss ein T2L immer im Original (ausgedruckt) vorliegen (an der Ware bzw. beim Fahrer)? Falls ja, warum ist das so bzw. wodurch wurde das bestimmt? Wer möchte das Papier im Original zu Gesicht bekommen?

2. Wie gehen Paketdienste bei Ausfuhren vor (Land / Luft)? Kommt das ABD + Rechnung zusammen mit dem Lieferschein direkt an das Paket oder nicht? Möchte verstehen, wie die Vorlage der Dokumentation an der Ausgangszollstelle bei Paketdiensten (Verkehrsträger Land & Luft) erfolgt, da ja doch sehr viele Pakete und somit viele Einzelsendungen auf einem LKW, Sprinter oder auf einem Flugzeug verladen werden.

Danke vorab für eine konkrete, praxisnahe Antwort.

roliP Geschrieben am 14 Dezember 2015



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445 Beiträge
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wie sieht es dann mit der Rechnung aus, muss diese trotzdem im Original bei der Ausgangszollstelle vorgelegt werden?

Wenn ein ABD vorliegt, ist die Ausfuhrsendung zur Ausfuhr zugelassen, es braucht keine Rechnung mehr an der Ausgangszollstelle vorgelegt werden. Anders wäre es bei Sendungen unter 1000,-€ und mündlicher Anmeldung.

Zitieren::
Muss ein T2L immer im Original (ausgedruckt) vorliegen (an der Ware bzw. beim Fahrer)? Falls ja, warum ist das so bzw. wodurch wurde das bestimmt? Wer möchte das Papier im Original zu Gesicht bekommen?

Ein T2L oder ein T2LF (z.B.Kanaren) ist der Nachweis, dass die Ware Gemeinschaftscharakter hat. Das Dokument wird von der Zollstelle registriert, mit Stempel und Unterschrift bestätigt. Dieses Original ist dann im anderen Mitgliedstaat vorzulegen.

Zitieren::
Wie gehen Paketdienste bei Ausfuhren vor (Land / Luft)? Kommt das ABD + Rechnung zusammen mit dem Lieferschein direkt an das Paket oder nicht?

Wie die Paketdienst vorgehen, weiß ich nicht. Grundsätzlich muss jede Ausfuhrsendung einer Ausgangszollstelle (oder berechtigten Stelle wie Post) unter Übermittlung der MRN bzw. Vorlage des ABD gestellt werden.

siehe auch www.zoll.de/DE/Privatp...6bodyText2

Postsendungen, für die eine Ausfuhranmeldung erforderlich ist

Sollte Ihre Postsendung die oben angeführten Bedingungen nicht erfüllen, so ist die Sendung bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausfuhrzollstelle anzumelden. Als Ausführer sind Sie nach § 12 Abs. 2 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) verpflichtet, die Waren vor der Übergabe an die Deutsche Post AG elektronisch bei der Ausfuhrzollstelle anzumelden. In Deutschland ist die elektronische Ausfuhranmeldung mittels des IT-Systems ATLAS-Ausfuhr abzugeben. Sie können sich bei der Erledigung der Zollformalitäten von einem Dienstleister vertreten lassen.

...

Mit der Überlassung der Ausfuhrsendungen ins Ausfuhrverfahren erhalten Sie ein Ausfuhrbegleitdokument ABD. Bitte drucken Sie sich für jede Sendung jeweils ein eigenes ABD aus. Sie erkennen das ABD an der Movement Reference Number (MRN) inkl. MRN-Barcode, die als Identifikation der Ausfuhranmeldung im Bearbeitungsprozess dienen.

Legen Sie das ABD als oberstes Dokument in die Versandtasche der Postsendung. In der Nähe der Empfängeranschrift ist ein gelber Klebezettel mit der Aufschrift "Achtung! Ausfuhrsendung", der außerdem einen für die Deutsche Post AG notwendigen Barcode enthält, anzubringen. Dieser Klebezettel ist im Internet erhältlich. Nur wenn dieser Klebezettel mit integriertem Barcode auf der Sendung angebracht ist, kann durch die Deutsche Post die Gestellung bei einer Post-Ausgangszollstelle vorgenommen werden. Sobald die Deutsche Post AG die Nachricht "Abschluss des Ausgangs mit Abschlusskennzeichen" an die Post-Ausgangszollstelle sendet, erhält die Ausfuhrzollstelle die Nachricht "Ergebnisse beim Ausgang", auf deren Grundlage Sie ihren Ausgangsvermerk erhalten. Der Ausgangsvermerk wird Ihnen im Rahmen von ATLAS-Ausfuhr bzw. IAA Plus in Form eines PDF-Dokuments übermittelt.

WiMa Geschrieben am 14 Dezember 2015



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08 Oktober 2009
206 Beiträge
Halo Chev,

ein T2L(F) brauchst Du genau 2 mal: a/ beim Austritt, b/ beim Eintritt. Davor, dazwischen und danach braucht es niemand. Die Kunst ist nun, das Dokument bei a/ und bei b/ zu haben, wenn die Ware dort ist.

Bei Luftfracht/Kurierdienst: Zwischen Packstück und Zolldeklarant ist der Weg ziemlich kurz - der Zolldeklarant kann es das Dokument ziemlich einfach vom Packstück holen - vor allem kann man auf das einzelne Packstück zugreifen.

Bei Seefracht: Der Container steht da, der Zolldeklarant sitzt manchmal einige km davon entfernt und vor allem kommt er nicht - oder ohne Kostenaufwand - in den Container hinein.

Bei einem Zolldokument, daß keinen Stempel trägt, + nicht zollhängiger Ware, reicht es vollkommen aus, das Dokument an die Austritts- bzw. die Eintrittsstelle zu mailen. Und für ein Mail brauchst Du nur einen Internetzugang und einen Drucker und diese Kombination gibt es fast überall.

Chev Geschrieben am 22 Dezember 2015



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10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo zusammen,

Danke nochmal für alle Antworten. Zu einer Sache wäre für mich nochmal interessant zu wissen, wie das abläuft. Und zwar, wenn ein kompletter LKW mit Paketen (KEP-Dienstleister) in die Schweiz fährt. Das sind dann ja ziemlich viele MRN's, welche beim Grenzübergang vorgelegt werden müssten. Wie läuft das ab? Gibt es hier Kontrollen? Wie lange dauert die Abfertigung? Muss jede einzelne MRN vorgelegt werden?

Danke vorab für hilfreiche Antworten.

Crosslog Geschrieben am 23 Dezember 2015



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13 Beiträge
Hallo,
ich bin kein Insider im KEP Geschäft, jedoch ist dies vom Grundsatz her grenzüberschreitender Sammelgutverkehr mit viel mehr und kleineren Sendungen.
Im Speditions-Sammelverkehr wird dies i.d.R. so gehandhabt, daß die Ausfuhrzollabfertigung nicht bei der Grenzzollstelle, sondern beim Binnenzollamt des Export-Gateways durchgeführt wird. Dort wird ein T1 im NCTS Verfahren eröffnet.
Sofern der Status als zugelassener Versenders vorhanden ist, ist die NCTS Abfertigung nicht an die Öffnungszeiten des Binnenzollamts gebunden. Die Ausfuhrbegleitdokumente (MRN) werden beim Binnenzollamt vorgelegt, der LKW passiert die Grenze im Transit.
Gruss

Chev Geschrieben am 02 Januar 2016



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10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Crosslog,

Danke für deine Antwort. Mir geht es hier jedoch eher um die Zollabfertigung bei der Ausfuhr. Angenommen ich bin ein KEP- oder Sammelgutdienstleister und sitze innerhalb von Deutschland. Meine Kunden haben mir diverse Sendungen in die Schweiz aufgegeben, welche ich nun konsolidiere und z. B. bei Weil am Rhein über die Grenze bringen möchte.
Die Ausfuhranmeldung der Sendungen / Pakete wird entweder durch die Kunden selbst oder durch mich als Dienstleister beim zuständigen Binnenzollamt über ATLAS vorgenommen. Als Bestätigung der Überlassung erhalte ich die MRN's zurück. Von den Kunden, welche die Abfertigung selbst vornehmen, bekomme ich das ABD inkl. der MRN's übermittelt.
Ich fahre mit den Sendungen los und treffe am Grenzübergang ein. Zum weiteren Ablauf habe ich folgende Fragen:

Exportseitig:
- müssen immer sämtliche MRN's bzw. ABD's vorgelegt werden? Falls nicht, wie werden diese dann sonst erledigt?
- wenn die MRN's zu jedem einzelnen Paket (voller LKW) vorgelegt werden müssen, wie lange dauert dann die Abfertigung?
- muss ich hier als Dienstleister noch etwas in ATLAS erledigen oder übernimmt das der Zoll?(z. B. Ausgangsvermerk setzen)

Importseitig:
- wo/wie würde die Import-Zollabfertigung am Grenzübergang ablaufen? Gleicher Schalter wie bei der Exportabfertigung oder muss ich nach der Erledigung des Exports noch an eine 2. Stelle an der Grenze fahren?
- wird das T1-Papier erst an der Eingangszollstelle vor Ort eröffnet oder ggf. zeitlich schon im Voraus?

Danke


Zuletzt bearbeitet von Chev am 15 Feb 2016 - 17:59, insgesamt 3-mal bearbeitet

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