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Lieferantenerklärung
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Exportmitarbeiter |
Geschrieben am 09 Mai 2012
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Dabei seit 21 März 2012 9 Beiträge
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Hallo,
eine kurze Frage:
welche Länder gehören in eine Langzeitlieferantenerklärung ?
nur die mit " Präferenzregelung auf Gegenseitigkeit" oder auch die mit "Einseitige Präferenzgewährung durch die Europäische Gemeinschaft" ?
Danke
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HunkyDory |
Geschrieben am 09 Mai 2012
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Dabei seit 27 Februar 2012 247 Beiträge
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Exportmitarbeiter |
Geschrieben am 09 Mai 2012
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Dabei seit 21 März 2012 9 Beiträge
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Ist mir leider noch immer nicht klar :(
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waldorf |
Geschrieben am 09 Mai 2012
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Die Länder mit einseitiger Präferenz soltest du nur nennen, wenn du dorthin Vormaterial lieferst, das im Rahmen der Kumulation dort verarbeitet wird, und du diese Fertigerzeugnisse mit Präferenz In die EU einführst.
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Exportmitarbeiter |
Geschrieben am 10 Mai 2012
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Dabei seit 21 März 2012 9 Beiträge
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@waldorf
Dass heisst wenn mein Unternehmen die Waren selber wieder nach der Verarbeitung im Ausland importiert
Ich werde aber zum Beispiel von einem unserer Kunden aufgefordert eine LLE zu unterschreiben auf der auch Syrien und der Kosovo genannt sind.
Für diese Länder gibt es eine einseitige Präferenzgewährung seitens der EU.
Dürfen diese Länder auf der LLE stehen ? Bzw muss ich dann "mit Kumuliereung" oder "ohne" ankreuzen. Bisher haben wir es immer so gehalten, dass keine Kumulierung angewendet wird.
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Arnd |
Geschrieben am 10 Mai 2012
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Dabei seit 22 Juni 2011 175 Beiträge
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Das Kreuz bei Kumulierung auf der LLE ist für Fälle, in denen ihr bei der Herstellung eures Produktes mit einem der Mittelmeerländer kumuliert habt.
Für den theoretischen von waldorf beschriebenen Fall ist es möglich, die Länder SY und XK auch zu bescheinigen. Aber es ist wohl wahrscheinlicher, dass die Länder aus unwissender Gewohnheit angefordert werden.
Ich würde die beiden Länder mit der von dir ja schon richtig gemachten o. g. Feststellung (keine Präferenzregelung auf Gegenseitigkeit) streichen.
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HunkyDory |
Geschrieben am 10 Mai 2012
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Dabei seit 27 Februar 2012 247 Beiträge
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Aus einem Merkblatt der IHK Lippe zu Detmold geht folgendes hervor:
9. Welche Länder kann ich auf der Lieferantenerklärung als präferenzberechtigte Empfangsländer aufführen?
Grundsätzlich können alle Länder aufgeführt werden, mit denen die EG gegenseitige Präferenzabkommen abgeschlossen hat. Nur diese Länder gewähren für Waren mit EG-Ursprung bei Vorlage eines Präferenz-nachweises Zollvergünstigungen. Daher sind auch nur im Handel mit
diesen Ländern Lieferantenerklärungen notwendig.
Eine Übersicht über die Länder, mit denen die EG Präferenzabkommen abgeschlossen hat, finden Sie unter www.wup.zoll.de (Übersichten / Präferenzregelungen der EG). Für jedes Land, das in der Lieferantenerklärung aufgeführt wird, muss allerdings geprüft werden, ob
die Waren die in dem jeweiligen Präferenzabkommen mit der EG festgelegten Ursprungsregeln erfüllen. Denn führt ein Lieferant auf einer Lieferantenerklärung ein bestimmtes Land auf, so bestätigt er damit, dass die von ihm gelieferten Waren den Ursprungsregeln für den
Präferenzverkehr mit diesem Land entsprechen.
Da die Präferenzabkommen, die die EG abgeschlossen hat, nicht in allen Punkten deckungsgleich sind, kann es hier bei einzelnen Ländern zu Abweichungen kommen. Erfüllen die Waren die Ursprungsregeln in einem bestimmten Abkommen nicht, darf das entsprechende Land auf der Lieferantenerklärung nicht aufgeführt werden.
Zu finden unter:
www.detmold.ihk.de/de/...r?filter=L
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micky_so |
Geschrieben am 14 April 2015
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Dabei seit 10 April 2015 3 Beiträge
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Hallo,
ja ich weiß, der Thread ist etwas älter, aber es passt gut dazu.
Bei einseitigen Abkommen ist es also wie von Waldorf beschriebenen Fall.
Wenn ich allerdings eine LLE für einen Kunden ausstelle und dieser führt unsere Waren in Rahmen einer Kumulation aus, dann würde der Fall ebenfalls eintreten, richtig?
Oder gilt dies nur, wenn das eigene Unternehmen die VM ausführt?
Danke und Grüße
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