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Kunden-Überprüfung Drittland


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


schubi Geschrieben am 18 April 2015



Dabei seit
18 April 2015
2 Beiträge
Hallo zusammen! Ich würde mich freuen, wenn ihr mir bei der folgenden Frage behilflich sein könnt: Muss ein Neukunde aus dem Drittland mir seine Umsatzsteuernummer mitteilen? Ist es Umsatzsteuer Identifikationsnummer oder nennt sie sich im Drittland anders? Wie und wo kann ich diese überprüfen? Vielen Dank im Voraus.

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jarre Geschrieben am 19 April 2015



Dabei seit
17 Oktober 2014
111 Beiträge
Hallo,

die Umsatzidentifikationsnummer wird (jedenfalls in Deutschland) nur auf Antrag erteilt, § 27a UStG. Ich würde den Neukunden einfach formlos fragen, ob er über eine solche Nummer verfügt. Wenn ja, wird er sie wohl auch mitteilen.

Unternehmerinnen bzw. Unternehmer mit gültiger deutscher USt-IdNr. haben die Möglichkeit, ausländische USt-IdNrn. im Bestätigungsverfahren prüfen zu lassen. Nähere Infos zum Bestätigungsverfahren gibt es hier: waa.ai/vaxy.

Hier ein weiterer Link zu einem Merkblatt, in dem der Aufbau ausländischer UST-Id-Nummern und deren ausländische Bezeichnung dargestellt ist:

www.bzst.de/DE/Steuern...cationFile

waldorf Geschrieben am 20 April 2015



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Die Umsatzsteuer-ID spielt zwar eine wichtige Rolle im Binnenmarkt, aber nicht im Warenverkehr mit Drittländern. Bei Ein- oder Ausfuhren von bzw. in Drittländer ist in Normalfällen keine Angabe der Umsatzsteuer-ID erforderlich.

Falls ein Kunde mit Sitz in einem Drittland über eine Umsatzsteuer-ID verfügt, ist er an innergemeinschaftlichen Lieferungen beteiligt.

Tobbie Geschrieben am 20 April 2015



Dabei seit
28 September 2011
151 Beiträge
Stimme waldorf zu.
Entscheidend für die Steuerbefreiung (und Art des Belegnachweises) ist, wohin Du lieferst, nicht wo Dein Kunde sitzt.

schubi Geschrieben am 20 April 2015



Dabei seit
18 April 2015
2 Beiträge
Hallo zusammen! Vielen lieben Dank für Eure Antworten. @jarre, danke für die Info...habe mir das durchgelesen...ist auf jedem Fall eine hilfreiche Info für die Lieferungen in der EU. Es sieht wohl so aus, dass man von einem Drittland-Kunden keine Angabe der St. Nr. braucht und diese dann auch nicht überprüfen kann. Auf jedem Fall habe ich kein Portal dafür gefunden. Müsste ja auch wahrscheinlich länderbezogen sein...LG schubi

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