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Rückwaren-Abfertigung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


waldorf Geschrieben am 28 April 2015



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Leider hat es der Zoll offenbar noch nicht geschafft, seine Dienstanweisung zu Rückwaren an elektron. Zollanmeldungen anzupassen. Deshalb ist mir unklar, ob man bei einer elektronischen Zollanmeldungen als vereinfachte Zollanmeldung eigentlich noch Papier-Belege wie ursprüngl. Ausfuhranmeldung als zwingende Voraussetzung für die Überlassung vorlegen muss ? Eine Rückwarenerklärung brauche ich ja nach Ziffer 3.1.4 der ATLAS-Verfahrensanweisung nicht mehr.

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Stefan1531 Geschrieben am 29 April 2015



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i.d.R. erhält man vom Zoll eine Dokumentenprüfung. Dabei sind dann ABD mit Ausgangsvermerk, AWB und ggf. INF3 einzureichen.

waldorf Geschrieben am 29 April 2015



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Ist das noch zeitgemäß in Zeiten von E-Customs und E-Commerce ???
Wer als Online-Händler in die CH verkauft, Retourenquoten von >30 % hat, mehrmals wöchentlich Rückwaren abfertigt und vielleicht sogar noch AEO ist, sollte doch Erleichterungen bekommen können ?

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Tobbie Geschrieben am 29 April 2015



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Hallo waldorf,

der Zoll muss ja einen Bezug zwischen der ausgeführten Ware, und der Ware, die zurück kommt herstellen (=ist die als Rückware angemeldete Ware identisch mit der, die ausgeführt wurde). Wie soll das Deiner Meinung nach nur anhand von elektronischen Datensätzen funktionieren?
Der Zoll ist sicherlich dankbar für Vorschläge, die Rückwarenabfertigung zu vereinfachen, denn der Prüfaufwand ist bei den Zöllnern auch nicht gerade beliebt.

Gruß, Tobbie

waldorf Geschrieben am 29 April 2015



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Wenn man in der Anmeldung der Rückware einen eindeutigen Bezug auf die ursprüngliche Ausfuhranmeldung, Rechnung und Bestellung herstellt und der Zoll den Prozess prüft und abnimmt, sollte das doch funktionieren. Werde das mal mit dem "Partner der Wirtschaft" diskutieren, aber vielleicht gibt es jemanden, dem solch ein zeitgemässes Vorgehen bereits genehmigt wurde ?

roliP Geschrieben am 30 April 2015



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Zitieren::
Wenn man in der Anmeldung der Rückware einen eindeutigen Bezug auf die ursprüngliche Ausfuhranmeldung, Rechnung und Bestellung herstellt und der Zoll den Prozess prüft und abnimmt, sollte das doch funktionieren.

Die Zollstelle hat nach bestimmten Fristen keinen Zugriff mehr auf erledigte Ausfuhrvorgänge! Nur noch mit größerem Aufwand downzuloaden! Außerdem gibt es keinen Zugriff z.B. auf den Luftfrachtbrief! Liegt der Ausfuhrvorgang also schon längere Zeit zurück, kann die Nachprüfung nur über vorgelegte Dokumente erfolgen, wie auch Stefan1531 schreibt.

waldorf Geschrieben am 30 April 2015



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1705 Beiträge
RoliP, ich bin mal ganz grundsätzlich der Meinung, dass sich die Zollverwaltung und alle, die sonst mit Zoll zu tun haben, in Zeiten von immer komplexeren und schnelleren globalen Warenströmen von traditionellen Abläufen verabschieden müssen. Die Zeiten von transaktionsbezogenen Zollanmeldungen und deren Kontrollen neigen sich trotz "big data" langsam dem Ende entgegen, weil es schlicht und einfach angesichts Masse, Geschwindigkeit und Effizienz (auch beim Zoll) nicht mehr geht.

Zu deinem Beitrag: die Nachweiskette würde ich als Zollanmelder herstellen und anmelden. Der Zoll prüft vorab lediglich die
Prozesssicherheit, vertraut mir als AEO und überprüft ggf. bei anschl. Betriebsprüfungen die Richtigkeit anhand von Stichproben. Retouren im Online-Handel erfolgen zu mind. 98% innerhalb von 2 Wochen.

Chris84 Geschrieben am 30 April 2015



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47 Beiträge
Ich gebe waldorf Recht und befinde mich auch in einer wohl ähnlichen Lage.
Es ist sehr aufwändig.

roliP Geschrieben am 30 April 2015



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16 Oktober 2008
445 Beiträge
Hallo waldorf,
ich bin mal wieder ganz auf Deiner Seite!

Aber - das was Du forderst, ist Sache der Zollverwaltung, sprich Ministerium bzw. sogar der EU-Kommission! Die Zollstelle Deines Vertrauens hat zur Zeit keine anderen Möglichkeiten als die bereits beschriebenen.

Zitieren::
Retouren im Online-Handel erfolgen zu mind. 98% innerhalb von 2 Wochen

Auch hier ist die noch geforderte Wirklichkeit so, dass sehr viele Ausfuhrvorgänge nicht zeitnah erledigt werden, d.h. es liegt noch gar kein elektronischer Ausgangsnachweis vor.

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