Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
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Container-Import über Rotterdam nach Basel


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Chev Geschrieben am 17 März 2015



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10 April 2009
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Hallo,

folgender Ablauf: Import-Container aus China soll im Seehafen Rotterdam übernommen werden und in Basel beim Kunden zugestellt werden. Soweit mein Auftrag. Meine Position: Spediteur in Deutschland.

Es stehen folgende Verkehrsträger für den Nachlauf zur Verfügung:
1. LKW
2. Bahn
3. Binnenschiff

Der Kunde wünscht eine Zustellung im T1-Verfahren und möchte demnach die Verzollung an seinem Bestimmungsort selbst durchführen.

Meine Fragen:
1. Kann ich ein T1-Verfahren aus D heraus beim niederländischen Zoll in Rotterdam überhaupt beantragen?
2. Falls ja, wie muss ich deklarieren, dass die Endbestimmung nicht in NL und auch nicht in D ist, sondern in CH (Basel)?
3. Wie wäre die Abwicklung an der Grenzzollstelle in der Schweiz (kann z. B. mit dem T1 aus Rotterdam gearbeitet werden oder muss ein neues T1 zwischen Grenzzollstelle und Endempfänger in Basel eröffnet werden?)
4. Gibt es Unterschiede/Vorteile/Nachteile hinsichtlich Zollabwicklung und Dokumentation zwischen den 3 Verkehrsträgern?

Danke vorab für eure Infos.

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Tobbie Geschrieben am 19 März 2015



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28 September 2011
151 Beiträge
Du kannst zumindest nicht über ATLAS eine T1 in Rotterdam eröffnen, da ATLAS ein nationales deutsches IT-System ist. In den Niederlanden brauchst Du dafür Zugang zu SAGITTA bzw. AGS2. Die niederländische Zollverwaltung bietet z.Zt. keine kostenlosen Internetlösungen an.
Lösung 1: Dienstleister beauftragen (einer der Werbepartner hier hat dort ein Office)
Lösung 2: Mit der Reederei klären, ob der Container per Binnenschiff und Rheinmanifest (siehe www.zoll.de/DE/Fachthe...node.html) fahren kann, dann brauchst Du evtl. keine T1.

Chev Geschrieben am 20 März 2015



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10 April 2009
1477 Beiträge
OK, also könnte man meine Frage 1 durchaus mit "Nein" beantworten, es sei denn, man hat Zugang zu den Systemen oder beauftragt einen Partner/Customs Broker in NL, richtig?
Angenommen, ich habe einen solchen Partner gefunden, kann dieser im T1 dann als Endbestimmung CH/Basel deklarieren (Frage 2), sodass dieses Länder- und Grenzübergreifend für den gesamten Nachlauf bis zum Empfänger in Basel gültig ist? (Frage 3)

Bzgl. Nachlauf (Frage 4): Die Antwort werte ich somit, dass demnach beim Binnenschiff Vorteile entstehen würden.
Neue Frage: Warum muss ich mit der Reederei klären, ob der Container per Binnenschiff fahren kann? Kann ich das nicht selbst entscheiden und einen entsprechenden Frachtführer beauftragen? Oder gehst du davon aus, dass die gleiche Reederei aus dem Überseetransport auch Binnenschifffahrt macht?

Und wie sieht es mit den anderen Verkehrsträgern, vor allem mit der Bahn aus hinsichtlich Zollabfertigung und Dokumentation?


Danke nochmal.

Tobbie Geschrieben am 20 März 2015



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28 September 2011
151 Beiträge
Ja, das Versandverfahren T1 kann in der Schweiz (Inland) beendet werden - also Bestimmungszollstelle in CH.

Bezüglich der Nachfrage bei der Reederei war das so gemeint, dass ich nur weiß "es gibt ein Rheinmanifest", welches man an Stelle einer T1 verwenden kann, allerdings kenne ich mich damit nicht aus. Auch nicht, ob das durchgeht bis in die Schweiz.

Bei der Bahn kommt es auf den Rail-Operator an. Kann der einen CIM-Frachtbrief ausstellen (wie die Deutsche Bahn), dann brauchst Du kein T1. Wenn nicht, dann kann der Operator in aller Regel die T1 Erstellung organisieren. Das sollte sein täglich Brot sein...

Die Details musst Du aber in fast allen Fällen mit dem beauftragten Transportunternehmen abklären.

spedilehrling Geschrieben am 23 März 2015



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10 Beiträge
muss man ein Versandverfahren nicht mit NCTS erstellen? Das ist einheitlich in der EU soviel ich weiß oder nicht?
das heißt man könnte als DE auch in den Niederlanden eröffnen und in der Schweiz (EFTA) beenden

lg

Tobbie Geschrieben am 24 März 2015



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151 Beiträge
NCTS ist nur ein einheitlicher Standard, keine Software. Man benötigt immer Zugang zum nationalen IT-System des jeweiligen Mitgliedstaats (z.B. ATLAS in Deutschland, e-Zoll in Österreich oder SAGITTA bzw. AGS in den Niederlanden).

spedilehrling Geschrieben am 25 März 2015



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05 März 2015
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okay danke für die Info! Bei uns in der Schule wurde komplett was anderes erklärt:

"mit NCTS ist die eröffnung eines Versandverfahrens (gemeinschaftlich, gemeinsames, internationales) an über 3000 Zollstellen mittels eZoll (das Programm in Ö) möglich!"

steht sogar so im Zollbuch "3" aber wäre nicht das erstmal, dass irgendetwas aus den Schulbüchern nicht stimmt!

lg

roliP Geschrieben am 25 März 2015



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@ spedilehrling
Wie Tobbie schreibt, ist NCTS (= New Computerised Transit System) das System, über das alle Zollverwaltungen, die an die Versandverfahren angeschlossen sind, kommunizieren. Möchte ich ein Versandverfahren eröffnen, brauche ich als Hauptverpflichteter eine Bürgschaftsbescheinigung. Dann kann ich im Normal(Einzel)verfahren z.B. in Deutschland eine Internet-Versandanmeldung erstellen. Mit der gehe ich zur deutschen Abgangs(zollstelle). Habe ich eine Bewilligung als zugelassener Versender, kann ich dies mit meiner gekauften zertifizierten Software durchführen.
Zur Eingangsfrage von Chev hat ebenfalls Tobbi alles erklärt.

Chev Geschrieben am 26 April 2015



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Tobbie wrote:
NCTS ist nur ein einheitlicher Standard, keine Software. Man benötigt immer Zugang zum nationalen IT-System des jeweiligen Mitgliedstaats (z.B. ATLAS in Deutschland, e-Zoll in Österreich oder SAGITTA bzw. AGS in den Niederlanden).

Hierzu hätte ich noch eine Frage: Du hast geschrieben, dass NCTS ein einheitlicher Standard ist, welcher Zugang zu ATLAS benötigt. Da NCTS für Importe gilt, versuche ich gerade zu verstehen, welches dann entsprechend der Standard für Exporte ist, welche ja ebenfalls an ATLAS angebunden sein müssen. Also kurzum: ATLAS steht oben drüber als Gesamtsystem (laut meinem Verständnis) - nur wie heißt der Standard für Exporte, welcher auf der gleichen technischen Ebene mit NCTS sein müsste?

roliP Geschrieben am 27 April 2015



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Die deutsche Zollverwaltung hat das "Automatisierte Tarif- und Lokale Zoll-Abwicklungssystem" erfunden. Über die Jahre sind immer mehr Zollverfahren dazugekommen. So eben ATLAS-Versand und zum Schluss ATLAS-Ausfuhr. Damit beide IT-Verfahren mit den anderen EU-Mitgliedsstaaten (im Versand mit weiteren angeschlossenen Ländern) Daten austauschen können, gibt es die Schnittstellen "NCTS" und "ECS" (= Export Control System).

Chev Geschrieben am 28 April 2015



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Also wäre quasi ECS das Gegenstück zu NCTS, nur für Exporte?

Wenn du sagst, es sind Schnittstellen und Tobbie schreibt, dass NCTS ein "Standard" wäre, dann ist hier aus IT-Sicht aber ein Widerspruch drin. "Schnittstellen" sind Anwendungen/Server, welche einen Datenaustausch zwischen Systemen ermöglichen. "Standards" sind gewisse technische Formen/Normen für den Aufbau von Nachrichten (z. B. EDIFACT, VDA)...
Eben aus diesem Grund habe ich nachgefragt, um zu verstehen, wie z. B. NCTS technisch einzuordnen ist und welches das Gegenstück für Exporte dazu ist.
ATLAS steht als System des deutschen Zolls meiner Meinung nach oben drüber, an welches nun über gewisse Zusatzsysteme und auch Standards die Exportabwicklung und Importabwicklung angebunden sein muss.

Also wie lautet nun die Antwort auf meine letzte Frage? :-)

roliP Geschrieben am 29 April 2015



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Hallo Chev,
jetzt wird`s technisch! Da bin ich nicht so firm!
Du erklärst es ja schon selber:
Zitieren::
"Schnittstellen" sind Anwendungen/Server, welche einen Datenaustausch zwischen Systemen ermöglichen. "Standards" sind gewisse technische Formen/Normen für den Aufbau von Nachrichten (z. B. EDIFACT, VDA)...

Damit ATLAS-Ausfuhr(deutsch) mit DELTA (französisch) Daten austauschen kann, braucht es doch eine Schnittstelle und einheitliche Standards! Wie ich mir "ECS" IT-technisch vorstellen muss, weiß ich selber nicht. Da bräuchten wir jetzt einen IT-Fachmann.
Genauso verhält es sich mit NCTS. "NCTS kann nur ausgeführt werden, wenn der Teilnehmer über ein zertifiziertes Zollprogramm verfügt.In Deutschland wird das NCTS mit Hilfe des ATLAS-Programms möglich" Zitat Wikipedia.
Wie z.B. das französische Pendant dazu heißt, weiß ich nicht.

Wie lautet nun konkret Deine letzte Frage? ;-)

Chev Geschrieben am 30 April 2015



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Hi roliP,

also Thema "Frankreich" würde ich erstmal außen vor lassen, müssen erstmal zusehen, dass wir die Begriffe und die Abwicklung in D klären :-)

Ich versuche es mir immer bildlich bzw. praktisch vorzustellen: Es gibt irgendeinen Anmelder (Verlader, Spediteur, Zollagent,...), welcher Exporte oder Importe beim deutschen Zoll anmeldet. Dieses tut er häufig über sein eigenes Betriebssystem (z. B. SAP), welches häufig über ein zertifiziertes "Add-On" an ATLAS (=internes IT-System der Zollverwaltung) angebunden ist. Nun bietet ATLAS und ebenso das daran angebundene Betriebssystem mehrere Möglichkeiten zur Ex- und Importanmeldung (verschiedene Zollverfahren usw.). Soweit so gut, aber nun der Knackpunkt:

Ich melde nun einen Import an (Versandverfahren/T1): Dieses geschieht mit Hilfe von NCTS.
--> letztendliche Frage: was ist NCTS? (das wird in deiner Wikipedia-Erläuterung nicht beantwortet, nur umschrieben)

Mögliche Antworten:
-Ein Teilbereich von ATLAS oder eigenständiges Programm
-Ein Verfahren
-Ein Nachrichten-Format für EDI-Nachrichten
- ...

--> weitere Frage, wenn Antwort bzgl. NCTS vorliegt: Was ist aus technischer Sicht der Gegenbegriff zu NCTS bei Exporten?

Konkreter kann ich die Fragen leider nicht stellen. Denke auch, dass das auf jeden Fall beantwortet werden kann und muss.

Danke vorab.

roliP Geschrieben am 02 Mai 2015



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16 Oktober 2008
445 Beiträge
Hallo Chev,

Zitieren::
was ist NCTS?
Mögliche Antworten:
-Ein Teilbereich von ATLAS oder eigenständiges Programm
-Ein Verfahren
-Ein Nachrichten-Format für EDI-Nachrichten

Nichtgemeinschaftswaren (=Drittlandswaren nicht im freien Verkehr) und Gemeinschaftswaren in bestimmten Fällen müssen innerhalb der EU in einem Versandverfahren befördert werden. Das Versandverfahren ist ein Zollverfahren, das angemeldet und beendet werden muss. Dieses Zollverfahren wird seit etlichen Jahren schon elektronisch abgewickelt. Dafür haben die teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten, sowie die angeschlossenen Länder Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Türkei etc. ein IT-Verfahren entwickelt, das sich NCTS (= New Computerised Transit System) nennt. In Deutschland basiert das elektronische NCTS-Verfahren auf der Zollsoftware ATLAS.

Zitieren::
Was ist aus technischer Sicht der Gegenbegriff zu NCTS bei Exporten?

Werden waren in ein Drittland ausgeführt, müssen diese zum "Ausfuhrverfahren" angemeldet werden. Das "Ausfuhrverfahren" ist ebenfalls ein Zollverfahren nach Zollkodex. D.h. anmelden und beenden. Die Anmeldung zur Ausfuhr erfolgt über das deutsche IT-Verfahren "ATLAS-Ausfuhr". Damit die Zollverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten miteinander kommunizieren können, ist ECS (Export Controll System) geschaffen worden. Mit ECS hat ein Ausführer/Anmelder aber nichts zu tun. Es wird nur gebraucht, damit seine in ATLAS-Ausfuhr erfassten Daten auch von einer französischen, spanischen, österreichischen........Zollstelle bearbeitet werden können.

Gruß
rolip

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