Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.035 registrierte User - 0 User online - 60 Gäste online - 61.027 Beiträge - 2.303.541 Seitenaufrufe in 2022



Nichterledigter Ausbesserungsschein INF 2


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Dopa Geschrieben am 02 Mai 2015



Dabei seit
07 Juli 2014
28 Beiträge
Hallo Zusammen,

wir haben ab und an Passive Veredelungen in der Schweiz mit Ware die keinen Ursprung hat um das Abkommen nutzen zu können. Es kommt vor, dass die Ware dann aus Zeitgründen direkt zum Kunden in ein anderes EU Land geschickt wird und das INF 2 verschwindet regelmäßig.
Gibt es eine Möglichkeit dass die betroffene EU Importzollstelle das deutsche INF 2 beenden kann und kann das über ein Begleitschreiben o. ä. veranlasst werden? Unser Ausfuhrzollamt ist natürlich nicht begeistert ein Duplikat ausstellen zu müssen und lehnt das inzwischen ab.

Hat jemand eine Idee wie man so etwas zuverlässig handhaben kann?

Wiederum vielen Dank im Voraus!

DOPA

CARGOFORUM PARTNER

waldorf Geschrieben am 04 Mai 2015



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Erstmal ist der Begriff "Ausbesserungsschein" für ein INF2 nicht richtig - es muss "Auskunftsblatt" heissen. Bei der PV dient es dazu, in einem Dreiecksverkehr den EU-Mitgliedstaat der Einfuhr der Veredelungserzeugnisse darüber zu informieren, dass es sich um eine PV handelt, die in einem anderen Mitgliedstaat eröffnet wurde. Die Folge ist eine zollbegünstigte Einfuhr. Eine Alternative über ein Begleitschreiben ist rechtlich nicht vorgesehen. Es muss schon organisatorisch sichergestellt werden, dass das INF2 bei der Wiedereinfuhr vorgelegt werden kann.

Ein INF2 muss die Ware aber nicht begleiten. Es kann bei dir bleiben und du kannst es bei Wiedereinfuhr in DE oder einem anderen Mitgliedstaat nutzen.

Aus der Dienstanweisung des Zolls :
"(402) Mit Überlassung der Ware der vorübergehenden Ausfuhr erhält der Inhaber der Bewilligung das Ausfuhrbegleitdokument sowie das Informationsblatt INF 2 (INF 2) als Nachweis für die Überführung der Waren in die passive Veredelung. Das INF 2 dient dem Bewilligungsinhaber
als Belegexemplar und muss die Ware nicht zwingend begleiten"

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich