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Luftfrachtgerecht verpacken


Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?


Stella Geschrieben am 05 April 2015



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Guten Abend,

wer kann mir einen Tipp geben, wo ich Vorschriften finde die mir sagen wie ich Luftfracht luftfrachtgerecht verpacke? Gibt es da Vorschriften seitens der IATA?

Danke euch

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LazarusLong Geschrieben am 24 April 2015



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Ist Bestandteil der IATA Gefahrgutvorschriften in ihrer z.Zt. gültigen 56sten Ausgabe.
Allerdings darfst du ohne erfolgreich bestandenen Lehrgang zumindest der PK 2(Verpacker) gar nichts verpacken...).

Stella Geschrieben am 24 April 2015



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168 Beiträge
Hallo LazarusLong, danke für deine Antwort. Ich meine aber normal Luftfracht Sendungen, keine Luftfracht Gefahrgut Sendungen.

LazarusLong Geschrieben am 24 April 2015



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25 September 2006
186 Beiträge
Die allgemeinen Forderungen von 5.0.2 müsstest Du auch bei Nicht-Gefahrgut einhalten.
Ausserdem braucht JEDER mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht eine Sicherheitsunterweisung und eine Gefahrgutschulung PK5 (Tabelle 1.5A IATA DGR. Nochmals, mindestens PK5 ist immer gefordert, auch wenn du ausdrücklich KEIN Gefahrgut verpackst.
Darüber hinaus...die meisten Versender haben Gefahrgut, sie wissen es nur nicht :-)

Chev Geschrieben am 29 April 2015



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1477 Beiträge
Hallo Zusammen,

kurze Frage: Warum wird hier das Thema Gefahrgut ins Spiel gebracht? Ich denke, die Frage ist eher allgemein gehalten um zu wissen, welche Anforderungen an die Verpackung bei einem Lufttransport gestellt werden.

Meiner Meinung nach gibt es kein Gesetz, welches die allgemeine Verpackung bei Luftfrachten regelt. Es könnte aber dennoch sein, dass Spediteure und Airlines gewisse Anforderungen an den Verlader stellen.

Wichtig wäre aus meiner Sicht zumindest, dass z. B. Kartons zugeklebt und Paletten mit Umreifung versehen sind, sodass Unbefugte nicht ohne sichtbares Öffnen/Aufreißen in das Innere gelangen können (Thema "Bekannter Versender" & "Luftfrachtsicherheit").

Im Allgemeinen sollte z. B. auch das Lademittel stabil genug für den häufigen Umschlag/Handling sein. In vielen Ländern greift dazu noch das Thema "IPPC": Holzpaletten müssen entsprechend behandelt und gekennzeichnet sein, um importiert werden zu dürfen.

Soweit eine grobe Einschätzung meinerseits (keine Garantie auf Vollständigkeit)

Beste Grüße

betterorange Geschrieben am 29 April 2015



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aus den Veröffentlichungen des Luftfahrt Bundesamtes


...Was ist "die sichere Lieferkette"?
Unter dem Begriff "sichere Lieferkette" sind alle Akteure und Maßnahmen zu verstehen, die mit dem Versand von Luftfracht unter Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsanforderungen (Verordnung (EG) Nr. 300/2008 und deren Durchführungsvorschriften) in Verbindung stehen. Letztlich dürfen Luftfahrtunternehmen ihre Luftfahrzeuge nur mit Fracht beladen, die als "sicher" eingestuft wurde. Diese Einstufung resultiert zum Beispiel aus einer erfolgreichen Kontrolle (Durchsuchung, Röntgen, etc.) der Luftfracht durch einen reglementierten Beauftragten.

Reglementierte Beauftragte sind zum Beispiel Versandagenturen, Spediteure, Logistikanbieter, integrierte Lager- und Transportdienstleistungsunternehmen, etc. Der Status der als "sicher" eingestuften Luftfracht ist aufrecht zu erhalten und die Fracht ist gegen unbefugte Zugriffe und Manipulation zu schützen. Die Lieferkette kann stromaufwärts bis zum Versender, bei dem die Fracht ihren Ursprung hat, erweitert werden. Die daran beteiligten Unternehmen müssen dafür im Vorfeld des Versands der Fracht entsprechende Sicherheitsmaßnahmen durchführen. Der zeitliche, logistische beziehungsweise qualitätsmäßige Vorteil einer so erweiterten "sicheren Lieferkette" besteht darin, dass die Luftfracht am Flughafen ohne eine erneute Kontrolle (Umpacken, Durchsuchen, Neuverpacken, etc.) in das Luftfahrzeug verladen werden kann.....

LazarusLong Geschrieben am 29 April 2015



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Das Thema Cargo Security hatte ich einmal bewusst aussen vorgelassen.
Ansonsten sind auch auf Nicht-Gefahrgut die allgemeinen Anforderungen an Verpackungen nach 5.0.2 anwendbar (Hitze, Kälte, Druck, Vibration).
Drei Beispiele:
1) Ein IBC mit 1500 L Druckfarbe (Flammpunkt 65 Grad C cc, Siedepunkt >35 Grad C , also KEIN DGR...wenn das Ding ausläuft hat jeder ein Problem.
2) Maschinenteile, in der Kiste mit NICHT Luftverkehrstauglicher Luftpolsterfolie "gesichert" - hat die 2009 die Notlandung einer europäischen Maschine verursacht nachdem die Maschinenteile sich mit polterndem Geräusch während des Fluges in der Kiste setzten.
3) Wasserbasierendes Chemieprodukt, kein DGR dass aufgrund von Kälteeinwirkung gefriert und die Verpackung sprengt, oder sich aufgrund von Wärmeeinwirkung ausdehnt und aus dem Verschluss austritt.

Es kann sich ausserdem auch immer um unter Sonderbestimmungen freigestellte GEfahrgüter handeln, z.B. UN 3077 / UN 3082 in Einzel - oder Innenverpackungen von 5 L oder 5 kg oder weniger.

Chev Geschrieben am 30 April 2015



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1477 Beiträge
Vielleicht macht es Sinn, dass Stella mal die Art der Waren und die Art der Ladmittel/Abmessungen/Gewichte kurz beschreibt. Dann könnte man das besser einordnen. Sicherlich liegt jeder hier mit seiner Antwort richtig, nur hat das Thema Verpackung eine Vielzahl von Unterpunkten, wie z. B. Thema Gefahrgut, Luftfrachtsicherheit, IPPC und nicht zuletzt auch Anforderungen aufgrund von physischer Belastung durch Handling/Umschlag/Stapelung/Verzurrung usw.

Wenn es um die physische Belastung geht, kann man Packstücke bzw. Packeinheiten auch testen lassen (z. B. beim VDZ Dortmund). Man bekommt dann eine Auswertung und Beurteilung darüber.

Stella Geschrieben am 07 Mai 2015



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168 Beiträge
Erst einmal vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. Wir haben in der Tat unterschiedliche Warenarten die per Luftfracht verschickt werden. Ich dachte es gäbe vielleicht irgendwo, vielleicht im IATA TACT oder so, klare Hinweise wie Sendungen verpackt werden sollen.

Ab und an erhalten wir mal Angaben von einzelnen Airlines. Lufthansa Cargo zB fliegt IBC nur noch mit einem Füllgrad zwischen 80% bis 90%. Bei anderen Carriern scheint das keine Rolle zu spielen.

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