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Lieferantenerklärung


Warenursprung und Präferenzen: Wichtige Faktoren für die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel. Unser Forum Warenursprung und Präferenzen behandelt Fragen wie, was ist der Warenursprung und wozu dient er? Wie wird der Warenursprung bestimmt? Welche Auswirkungen hat der Warenursprung auf die Berechnung von Zöllen und Steuern im internationalen Handel? Was ist eine Lieferantenerklärung und wozu dient sie? Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärungen?


Fragensteller Geschrieben am 07 Mai 2015



Dabei seit
07 Mai 2015
2 Beiträge
Folgender Sachverhalt:

Ein Hersteller für Butter bezieht das Vormaterial (Sahne) zu 80-90% aus der EU und 10-20% aus Nicht-EU Ursprung.
Der Wert des Nicht-EU Ursprungs entspricht nur einem minimalen Anteil des Butterwertes.

Kann der Hersteller für die Butter pauschal eine Lieferantenerklärung ohne Kumulation ausstellen, ohne sich entsprechende Bescheinigungen der Vormaterial-Lieferanten zu besorgen?

Vielen Dank im Voraus.

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waldorf Geschrieben am 07 Mai 2015



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1705 Beiträge
Die Ursprungsregel für Waren des Kapitels 4, zu dem Sahne und Butter gehören, lautet : "Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien des Kapitels 4 vollständig gewonnen oder hergestellt sein müssen" Der Wert spielt also gar keine Rolle.

Grundsätzlich darfst du also nur EU-Sahne einsetzen. Es sei denn, ein Präferenzabkommen sieht eine Kumulation vor.
Also muss man wissen, woher die Sahne kommt (z.B. CH) und wohin sie ggf. exportiert werden soll(z.B. Tunesien).
Kommt die Sahne aus einem Drittland ohne Präferenz, entfällt m.E. die Präferenz für die Butter, weil diese Sahne die Ursprungsregel nicht erfüllt.

Fragensteller Geschrieben am 07 Mai 2015



Dabei seit
07 Mai 2015
2 Beiträge
Ok, das war jetzt eigentlich auch nur eine theoretische Frage.

Wenn jetzt die Sahne komplett aus EU-Ursprung stammt, müssen dann Bescheinigungen von den Lieferanten angefordert werden oder kann der Hersteller der Butter auch ohne diese genrell eine Lieferantenerklärung ohne Kumulation ausstellen?

waldorf Geschrieben am 07 Mai 2015



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Ohne Lieferantenerklärung geht es nicht. Der Hersteller muss ja nachweisen können, dass das Vormaterial Sahne EU-Ursprung hat

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