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Russlandembargo EU-Sanktionsliste
Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?
Bestcase |
Geschrieben am 08 Mai 2015
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Dabei seit 19 Juli 2012 17 Beiträge
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Hallo,
kann es sein, dass die Namen und Unternehmen des Russlandembargos nicht auf der EU-Sanktionsliste erfasst sind? Sollten diese nicht mit angegeben sein? Irgendwie finde ich da nichts...
Muss das Embargo über die Verordnung abgeprüft werden?
Wie machen das andere Unternehmen?
Gruß
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CARGOFORUM PARTNER
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bierbaum |
Geschrieben am 25 Mai 2015
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Dabei seit 25 Mai 2015 5 Beiträge
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Würde mich auch mal interessieren. Ich dachte, dass die betroffenen Unternehmen aufgelistet sein müssten!
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cobra9.0 |
Geschrieben am 26 Mai 2015
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Dabei seit 19 März 2012 266 Beiträge
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Hallo,
vielleicht zum besseren Verständnis. Es gibt nicht eine EU-Sanktionsliste! Wenn Du mal auf die Seite der BAFA schaust, findest Du sämtliche Informationen über EU-Sanktionen.
Unabhängig davon vermute ich, dass Du mit Sanktionsliste die Listen meinst, die der Bekämpfung des Terrorismus dienen sollen. Da Russland - im Zusammenhang mit der Ukraine - aber kein Terrorismus vorgeworfen wird, sind diese Sanktionen und die davon betroffenen Personen, Vereinigungen, Organisationen oder Unternehmen - in separaten EU-Verordnungen enthalten.
Gruß
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Smart-Mellon |
Geschrieben am 26 Mai 2015
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Dabei seit 06 Juni 2008 153 Beiträge
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Hallo Bestcase,
es gibt bei "Justizportal des Bundes und der Länder" LINK: Justizportal - Finanzsanktionslisten eine Abfrage der Finanzsanktionen.
Dort sind auch Personen und andere Organisationen aus den RU / UA Embargo's genannt. Die reicht auf jeden Fall für "eine kleine Prüfung zwischendurch" Eine detaillierte Prüfung mit der entsprechenden Embargo-VO lässt sich meiner Meinung nach damit nicht umgehen.
Gruß
SM
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Bestcase |
Geschrieben am 26 Mai 2015
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Dabei seit 19 Juli 2012 17 Beiträge
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Hallo Smart-Mellon,
danke für deine Rückmeldung. Die Liste "Justizportal des Bundes & Länder ist bekannt. Meiner Ansicht nach sind da aber auch nicht die Personen & Organisationen des RU / UA Embargos erfasst. Sie z.B. SBERBANK.
Es liegt da wohl ein Denkfehler meinerseits vor, dass auf der EU-Terror-/Sanktionsliste alle Personen / Organisationen gg die es Sanktionen gibt erfasst sind.
Ich gehe aber davon aus, dass dieser Denkfehler nicht nur von mir begangen worden ist. Es ist also immer ratsam die entsprechende Embargo-VO zu prüfen.
Wie sieht es mit der Prüfung der VO z.B. RU / UA bei einer gekauften Softwarelösung aus? Wird diese bei einigen Anbietern mit angefragt? Bei einem Bekannten und auch bei unserem Anbieter führt das auch zu keinen Treffer. Es gibt bestimmt viele Unternehmen die sich auf Ihre Software verlassen ohne zu wissen was denn überhaupt geprüft wird.
Danke für Eure Beiträge
Gruß
Bestcase
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Smart-Mellon |
Geschrieben am 26 Mai 2015
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Dabei seit 06 Juni 2008 153 Beiträge
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Hallo Bestcase,
ja die Sberbank ist dort wohl nicht drin, da diese "nur" mit Geldmarkt / Refinanzierung usw. im Embargo genannt ist. "Normale" Geschäfte, bzw. Zahlungsdienstleistungen sind ohne weiteres möglich. Es sind dort aber Personen wie zB. Viktor Yanuokovic gelistet.
Gruß
SM
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