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Rückware oder aktive Veredelung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Aze99 Geschrieben am 13 Mai 2015



Dabei seit
14 Januar 2008
98 Beiträge
Hallo Zusammen,

wir bekommen aus einem Drittland zwei Maschine zurück, die eine ist ein Jahr alt und wird auf den aktuellen Stand umgebaut (Demogerät). Die zweite Maschine ist auch ca. 1 Jahr alt und defekt und muss repariert werden.

Nun meine Frage:

Wie kann ich dies zolltechnisch am einfachsten abhandeln, ohne hier Zollausgaben zu tragen.

- Rückware (Ware wurde nicht verändert) und dann wieder in den Freien Verkehr
oder
- aktive Veredelung (kenn ich mich nicht wirklich aus, was muss ich hier beachten).

Oder ist beides möglich, sprich kann ich mir davon was aussuchen, bzw. hat eines Nachteile ???

Danke für eure Hilfe

Grüße
Aze

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Erzi4 Geschrieben am 15 Mai 2015



Dabei seit
02 Dezember 2008
488 Beiträge
Hallo Aze,

wenn die Maschinen im Ausland nur benutzt, aber nicht verändert worden sind, kommt eine Abfertigung als Rückware durchaus in Betracht. Wäre auch die einfachste Variante. Dafür muss natürlich ein Rückwarennachweis erbracht werden, z.B. mit Hilfe der ursprünglichen Ausfuhranmeldungen. Wurden die Maschinen seinerzeit umsatzsteuerfrei ausgeführt, muss bei der Wiedereinfuhr aber auch bei einer Rückwarenabfertigung EUSt bezahlt werden.

Aktive Veredelung wäre bei beiden Maschinen auch möglich. Für die zweite Maschine wäre der Prozess auch einfach (m.E. auch einfacher als eine Rückwarenabfertigung), da die Veredelung unmittelbar bei der Abfertigung als sog. Ausbesserung beantragt werden kann. Für die erste Maschine geht dies jedoch nicht. Hier müsste man vor der Einfuhr bereits eine Bewilligung für eine aktive Veredelung beim zuständigen HZA beantragen.

Fazit:
Rückware: ja, wenn Nachweise vorhanden und Maschinen unverändert
Veredelung: für Maschine zwei unkompliziert mit Ausbesserungsschein, für Maschine eins aufwändig mit AV-Bewilligung

Viele Grüße
Erzi4

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