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Wer füllt den CMR-Frachtbrief aus?


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jarre Geschrieben am 18 Mai 2015



Dabei seit
17 Oktober 2014
111 Beiträge
Nachfolgend nochmal ein kleiner Aufsatz zum Thema "Wer füllt den CMR-Frachtbrief aus?"

Es kommt in der Praxis wohl nicht so selten vor, dass von Dritten vorab ausgefüllte CMR-Frachtbriefe "blind" abgestempelt werden; dies vor dem Hintergrund, dass in verschiedenen Ländern ein fehlender CMR-Frachtbrief mit einem empfindlichen Bußgeld belegt wird. So verständlich diese Praxis daher auf der einen Seite ist, birgt sie aber auf der anderen im Streitfall Risiken - für denjenigen, der den Frachtbrief ungeprüft abstempelt wie auch unter Umständen für den, der den Frachtbrief aufs Geratewohl vorab selbst ausgefüllt hat.

Wer ist dafür zuständig, den CMR-Frachtbrief auszustellen?

Wer auf diese Frage eine Antwort in der CMR zu finden hofft, wird enttäuscht: Dort findet sich dazu keine Regelung. In Art. 4 Satz 1 CMR heisst es lediglich, dass der Beförderungsvertrag in einem Frachtbrief festgehalten wird. Art. 4 Satz 2 CMR weist aber gleich darauf hin, dass ein fehlender Frachtbrief auf die Wirksamkeit des Transportvertrages keinen Einfluss hat. Hauptfunktion des Frachtbriefs ist die Beweisfunktion, worauf auch in Art. 9 Abs. 1 CMR hingewiesen
wird.

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 CMR bestimmt, dass der ausgestellte Frachtbrief vom Absender und Frachtführer unterzeichnet wird, Firmenstempel reicht, sofern dies nach Landesrecht zulässig ist, wie Art. 5 Abs. 1 Satz 2 CMR klarstellt (In Deutschland verlangt § 408 Abs. 2 Satz 2 HGB als Stempel die Nachbildung der Unterschrift. Hierzulande reicht der Firmenstempel daher nur dann, wenn es zwischen den Vertragsparteien (zumindest stillschweigend) vereinbart ist.)

Durch die Regelung des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 CMR lässt sich aber jedenfalls der Personenkreis derjenigen, die für die Ausstellung des Frachtbriefes sein können, eingrenzen: Zuständig für die Ausstellung des Frachtbriefes können nur der Absender oder der Frachtführer sein.

Wer ist Absender?

Wer Frachtführer ist, ist wohl kaum jemals strittig. Hingegen kann es durchaus unklar und nicht auf den ersten Blick erkennbar sein, wer Absender des Frachtguts ist. Absender ist, wer das Transportunternehmen beauftragt und dessen Rechnung bezahlt. Absender ist also keineswegs unbedingt das Unternehmen oder die Person, bei der das Frachtgut abgeholt wird.

Wer die Absenderangabe ungeprüft hinnimmt und den CMR-Frachtbrief in Feld 22 mit seinem Stempel versieht, ist dem CMR-Frachtbrief zufolge nun Absender - auch wenn er den Frachtführer gar nicht beauftragt hat. In einem Rechtsstreit kann er sich so einer unbegrenzten Haftung ausgesetzt sehen für Falschangaben im Frachtbrief, die gar nicht von ihm eingetragen worden sind. Diesen Rechtsschein vor Gericht zu entkräften, kann sich als äußerst schwierig erweisen.

Wer haftet für falsche Angaben im CMR-Frachtbrief?

Hierzu gibt Art. 7 Abs. 1 CMR Auskunft: Der Absender haftet für folgende unrichtige oder unvollständige Angaben im Frachtbrief, und zwar der Höhe nach unbegrenzt:

- Name und Anschrift des Absenders
- Stelle und Tag der Übernahme des Frachtgutes sowie die für die Ablieferung vorgesehene Stelle
- Name und Anschrift des Empfängers
- die übliche Bezeichnung des Gutes
- Anzahl, Zeichen und Nummern der Frachtstücke
- Rohgewicht oder anders angegebene Menge des Gutes
- Weisungen für die zoll- und sonstige amtliche Behandlung
- Verbot umuzuladen
- Kosten, die der Absender übernimmt
- einzuziehender Nachnahmebetrag
- Wertangabe des Gutes
- Weisungen des Absenders an den Frachtführer über die Versicherung des Gutes
- vereinbarte Frist für die Beförderung
- Verzeichnis der dem Frachtführer übergebenen Urkunden
- alle weiteren Angaben oder Weisungen des Absenders

Was passieren kann, wenn z. B. im Frachtbrief ein falsches Kfz-Kennzeichen eingetragen wird, steht in einem Urteil des LG Frankfurt vom 20.09.2000 (Az. 3/2 O 80/95):

1. Entsteht ein Ladungsschaden (hier: Verderben von Fleisch) dadurch, dass das Transportfahrzeug wegen falscher Eintragung des Fahrzeugkennzeichens in den Frachtpapieren vom Einfuhrzollamt festgehalten wird, haftet der Frachtführer grundsätzlich aus positiver Vertragsverletzung.

2. Hat der Absender aber den Frachtbrief ausgefüllt und ist dieser vom Fahrer nicht überprüft worden, ist das Verschulden beider Parteien als gleich hoch zu werten, so dass sich die Haftung des Frachtführers auf 50% reduziert.

Hier sähe sich ein "blind" abstempelndes Unternehmen einer hälftigen Mithaftung für die Vernichtungskosten von mehreren Tonnen verdorbenem Fleisch, Sachverständigenkosten, Zusatzkosten des Empfängers wegen Nachbestellung etc. ausgesetzt, auch wenn es die Falscheintragung im Frachtbrief gar nicht vorgenommen hat.

Mögliche strafrechtliche Relevanz eines falsch ausgefüllten Frachtbriefs

Gemäß Art. 9 Abs. 1 CMR ist der ordnungsgemäß unterzeichnete Frachtbrief Beweisurkunde. Stellt jemand einen Frachtbrief aus und füllt aufs Geratewohl das Feld für den Absender aus, könnte diese Handlung unter Umständen als Urkundenfälschung gewertet werden.


Meistens geht es ja gut. Wenn es aber auch nur einmal schiefgeht wie im erwähnten Fall des LG Frankfurt, wird es (wie so häufig im Transportrecht) gleich richtig teuer - von den Auswirkungen auf die Geschäftsbeziehung der Vertragsparteien ganz zu schweigen. Es ist daher den an einem Transport beteiligten Unternehmen dringend zu empfehlen, die Zuständigkeit für die Ausstellung eines CMR-Frachtbriefes schriftlich klar zu regeln.

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betterorange Geschrieben am 19 Mai 2015



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Hallo Jarre.

hier kann es auch schwierig werden:
Zitieren::

Wer Frachtführer ist, ist wohl kaum jemals strittig. Hingegen kann es durchaus unklar und nicht auf den ersten Blick erkennbar sein, wer Absender des Frachtguts ist. Absender ist, wer das Transportunternehmen beauftragt und dessen Rechnung bezahlt. Absender ist also keineswegs unbedingt das Unternehmen oder die Person, bei der das Frachtgut abgeholt wird.

Wir sind regelmässig Auftragnehmer einer Partei, die nicht im CMR erscheint und vergeben die Aufträge an Frachtführer die oft Ihrerseits Erfüllungsgehilfen einspannen.
Am Ende wissen wir zwar: LKW No. Hänger No. Fahrer Namen, Fahrer ID und Fahrer mobile Tel No., und das ist auch der Grund, weshalb wir offiziell als erster Frachtführer mit im CMR stehen und diesen dann selbst ausfüllen und per Datenanhang an die Ladestelle schicken. Ablader unterschreibt, Transportunternehmer TU unterschreibt, Empfänger unterschreibt.

Soviel Angaben wie nötig aber nicht soviel wie möglich...

Cheers, BO

jarre Geschrieben am 19 Mai 2015



Dabei seit
17 Oktober 2014
111 Beiträge
Hallo betterorange,

in der Praxis gibt es natürlich unzählige Variationen des Zusammenwirkens zwischen Absender, Frachtführer, Unterfrachtführer Ladestelle und Empfänger.

Zweck des Aufsatzes ist in Erinnerung zu rufen, dass, wer sich als Absender im Frachtbrief eintragen lässt und diesen unterschreibt, sich im Schadensfall einer umfassenden (Mit-)Haftung ausgesetzt sehen kann. Dieses Risiko sollte nur eingehen, wer tatsächlich auch Absender im Sinne der CMR sein will.

Im Schadensfall geht's ja letztlich nur um eine Frage: Wer muss zahlen?

Stichwort Verladen: Wer für das Verladen zuständig ist, ist in der CMR ebenfalls nicht geregelt. Hier ist auf § 412 HGB zurückzugreifen, wonach auch hierfür der Absender zuständig und also bei Fehlern haftbar ist (natürlich hat der Absender dann die Möglichkeit, seinerseits jene in Regress zu nehmen, die als seine Erfüllungsgehilfen einen Schaden verursachen)


Zuletzt bearbeitet von jarre am 19 Mai 2015 - 19:35, insgesamt einmal bearbeitet

MagNet-99 Geschrieben am 19 Mai 2015



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Für mich ist das Hauptargument, das ich nicht mehr verfügen kann, wenn ich kein entsprechendes CMR-Doppel in Händen halte. Wenn der Fahrer gerade weg ist und Du erfährst intern, das der Empfänger seine letzten Rechnungen nicht bezahlt hat und alle weiteren Lieferung gesperrt sind, macht sich ein doofes Gefühl in der Magengegend breit ;-)

Fazit: Auch wenn es Arbeit macht und kostet, den CMR immer selber schreiben und den Trucker unterschreiben lassen !

Gruss
MagNet-99

der_chri_ger Geschrieben am 19 Mai 2015



Dabei seit
14 Juni 2012
51 Beiträge
Hallo jarre
Vielen Dank für deinen tollen Aufsatz, sehr lehrreich!

jarre Geschrieben am 19 Mai 2015



Dabei seit
17 Oktober 2014
111 Beiträge
Hallo der_chri_ger,

vielen, vielen Dank für Dein Superfeedback!

christine Geschrieben am 19 Mai 2015



Dabei seit
11 Februar 2005
80 Beiträge
Auch von mir Jarre. Respekt. Vielen Dank. Davon würde ich mir mehr wünschen! Gibt es noch weitere so lehrreiche Aufsätze zu anderen Themen?

jarre Geschrieben am 19 Mai 2015



Dabei seit
17 Oktober 2014
111 Beiträge
Hallo christine,

auch Dir vielen Dank, das spornt an.

Weitere Aufsätze sollen folgen. Da ich häufig am überlegen bin "Worüber schreibe ich denn jetzt mal? Was könnte denn für die Forumsbesucher von Interesse sein?" und ich an Euren Interessen nicht vorbeischreiben will, greife ich Deine Frage auch hierfür dankend auf und antworte mit einer Gegenfrage: Zu welchen Rechtsfragen würdet Ihr denn gerne etwas lesen? Vorschläge zu Themen von allgemeinem Interesse sind willkommen und können mir gerne per Mail (ra@ra-skwar.de) zugesendet werden. Wenn ich die gestellte Frage beantworten kann, würde ich die Antwort dann als Aufsatz hier im Forum veröffentlichen.

Quetzalcoatl Geschrieben am 02 Dezember 2021



Dabei seit
02 Dezember 2021
2 Beiträge
Hallo!

Ich würde gerne dieses Thema reaktivieren.

Wenn ich jarre richtig verstehe, ist es beim CMR wichtig, dass der "Absender" im Feld 1 und im Feld 22 erscheint. Der Absender ist immer derjenige, der den Transport beauftragt hat.

Beispiel:
Firma A in Deutschland verkauft Ware an Firma B in Polen. Preisstellung bzw. Incoterm ist FCA "Lager von Firma A". Firma B beauftragt nun einen Spediteur zur Abholung der Ware bei Firma A und zum Transport zu Firma B in Polen.
Der Frachtführer kommt dann am Lager von Firma A an und wird beladen.

In diesen Fällen kommt es relativ häufig vor, dass der Fahrer ein CMR dabei, das er von Firma A in Feld 1 + 22 gestempelt und in Feld 22 auch unterschrieben haben möchte.

Da Firma A nun nicht "Absender" ist, müsste es demnach so sein, dass Firma A dem Frachtführer verweigern müsste, diese Angaben auf dem CMR zu tätigen.
In keinem Fall sollte Firma A auch selber für einen solchen Fall ein CMR ausfüllen und sich als Absender einsetzen.

Ist dieser Gedankengang richtig?
Und wenn ja, wie wird das gegenüber einem Fahrer argumentiert, der auf Unterschrift besteht?
Wenn der "Absender" wie in diesem Fall auch der "Empfänger" ist, wie bekommt der Frachtführer ein unterschriebenes CMR für den Transport der Ware nach Polen?

Würde mich freuen, wenn jemand mir hier Klarheit verschaffen kann, vielen Dank!

Chev Geschrieben am 11 Dezember 2021



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Zitieren::

In diesen Fällen kommt es relativ häufig vor, dass der Fahrer ein CMR dabei, das er von Firma A in Feld 1 + 22 gestempelt und in Feld 22 auch unterschrieben haben möchte.

Da Firma A nun nicht "Absender" ist, müsste es demnach so sein, dass Firma A dem Frachtführer verweigern müsste, diese Angaben auf dem CMR zu tätigen.
In keinem Fall sollte Firma A auch selber für einen solchen Fall ein CMR ausfüllen und sich als Absender einsetzen.

Ist dieser Gedankengang richtig?

Ja, dieser Gedankengang ist richtig. Die Praxis sieht aber häufig genauso aus, nämlich, dass ein Frachtführer, der nicht vom Versender/Verkäufer beauftragt wird, dennoch diesen als Absender einträgt / eintragen und unterschreiben lässt im Rahmen der Verladung.

Quetzalcoatl Geschrieben am 11 Januar 2022



Dabei seit
02 Dezember 2021
2 Beiträge
RE Chev:

Wie wäre denn dann nun die richtige Vorgehensweise?

Das Thema ist so widersprüchlich und anscheinend gibt es keine klare Lösung.

Zum einen soll der "Versender" nicht als "Absender" unterschreiben und auf der anderen Seite ist es wohl gängige Praxis.

Chev Geschrieben am 11 Januar 2022



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Für dieses Thema gibt es keine konkrete Lösung. Wenn man Glück hat, fordert der Frachtführer keinen CMR. Wenn doch, wird immer der Verlader unterschreiben müssen. Auch wenn eigentlich der Kunde bei EXW als Absender auftritt (oder ein Spediteur, wenn ein solcher noch zwischengeschaltet ist), so ist es doch immer der Verlader, der unterschreibt - die anderen Beteiligten sind im Prinzip auch nicht erreichbar für die Unterschrift... Theoretisch könnte man noch die Unterschrift bei EXW/FCA verweigern, aber das wird dazu führen, dass die Ware nicht verladen wird.
Wir machen es daher so: Wir erstellen bei EXW/FCA den CMR direkt selbst, damit wir nicht irgendwelche mitgebrachten Versionen teils schwer leserlich, unvollständig oder falsch gegenzeichnen müssen. Es gab damit noch nie ein rechtliches Problem.

AH-export Geschrieben am 18 Januar 2022



Dabei seit
18 Januar 2022
1 Beiträge
Hallo!
Das scheint in der Tat ein verzwicktes Thema zu sein. Bei uns wurde in der Vergangenheit auch einfach immer ein Stempel in die Felder 1 und 22 gegeben, wenn ein Frachtführer dem Verlader so ein Formular unter die Nase gehalten hat. Den Rest hatte der Frachtführer dann selbst ausgefüllt (und keiner hat kontrolliert, was da rein kam... oje). Inzwischen habe ich veranlasst, daß wir die CMR selbst ausfüllen, um zumindest einen Teil Kontrolle darüber zu haben, was dort vermerkt wird.

Allerdings haben auch wir Kunden, die von uns FCA beliefert werden und dementsprechend die Abholung selbst beauftragen. Dazu dann meine Frage:

Wenn ich in den CMR hinein drucke unter 15 (Frachtzahlungsanweisungen) "FCA" ist damit also nicht ausreichend festgelegt, daß wir mit der Beauftragung des eigentlichen Transports nichts zu tun haben? Würde es deutlicher werden, wenn ich unter 19 (zu zahlen vom:) z.B. "durch Empfänger" eintrage? Oder alternativ unter 20 (Besondere Vereinbarungen) so etwas wie "Transport und Frachtkosten durch Empfänger zu zahlen"?

MfG
Anka

Chev Geschrieben am 18 Januar 2022



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Das wird von der rechtlichen Seite nicht viel ändern. Wer als Absender im Feld 1 erscheint und zudem als solcher auch unterschreibt (Feld 22), der ist nach dem CMR-Frachtrecht auch Absender und gilt damit als Auftraggeber des (ausführenden) Frachtführers.
Man bekommt dieses Thema nur gelöst, wenn der tatsächliche "Absender" = Spediteur (als Auftraggeber des Frachtführers) bzw. der Kunde (falls dieser den Frachtführer direkt beauftragt) eingetragen wird und unterschreibt. Beides ist größtenteils in der Praxis nicht umzusetzen, da der Frachtführer/Fahrer lediglich auf den Verlader zugreifen kann.

Im Bereich Sammelgut sieht es nochmal etwas anders aus. Dort wird die Ware ja erstmal nur bis zum nächstgelegenen Umschlagslager verbracht und entladen (Vorlauf). Dort erstellt dann der Spediteur den CMR für den Hauptlauf.

Ich habe aber auch schon gesehen, dass z. B. ein ausländischer Frachtführer einen CMR für einen Transport innerhalb Deutschlands von uns unterschrieben haben wollte, obwohl wir weder der Auftraggeber des Spediteurs (Incoterm: FCA) noch Auftraggeber des Frachtführers waren - denn das ist der Spediteur selbst, den der Frachtführer aber physisch nicht erreicht.

Morbus95 Geschrieben am 31 Juli 2022



Dabei seit
25 Juli 2022
2 Beiträge
Wir haben einen Käufer aus einem anderen EU-Land, der in diesem Land mehrwertsteuerlich registriert ist und Waren kaufen möchte, und der Käufer holt die Waren vor Ort ab und nimmt sie selbst mit, brauchen wir dann ein CMR? Wir haben auch festgestellt, dass die Papierversionen oft falsche Daten enthalten. Deshalb denken wir darüber nach, die cmr-Dokumente zu digitalisieren, aber ich fürchte, es wird für die Fahrer schwierig sein, sich daran zu gewöhnen. Verwenden Sie dafür irgendwelche Hilfsmittel? Bislang haben wir dieses Tool ausprobiert supercmr . com. Vielleicht musste es jemand schon lange benutzen?

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