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Transportrecht Fragen und Antworten
MagNet-99 |
Geschrieben am 20 Mai 2015
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo jarre,
mich interessiert speziell der Bereich der Verladung.
Welche Recht und Pflichten haben Verlader und Fahrer? Wo ist die Abgrenzung zwischen Recht und Handelsbrauch ? Was passiert wenn der Fahrer zur Be- oder Entladung gezwungen wird ? Wer hat für Ladungssicherungsmittel zu sorgen ? Was ist wenn der Verlader die Ware eines anderen bereits vorgeladenen Versenders beschädigt z.B. durch Umstellen der Fremdware damit die eigene Ladung drauf passt ?
Was machen wenn der Fahrer sichtlich ko oder betrunken ist oder der LKW nicht verkehrstüchtig erscheint ? Garantenstellung ?
Aber auch der Ablauf einer Havarie Grosse würde mich aus rechtlicher Sicht mal interessieren.
LG
MagNet-99
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jarre |
Geschrieben am 20 Mai 2015
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Dabei seit 17 Oktober 2014 111 Beiträge
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Hallo MagNet-99,
das ist doch schon mal eine schöne Themenauswahl. Klasse, vielen Dank dafür. Werde ich nach und nach verarbeiten.
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waldorf |
Geschrieben am 21 Mai 2015
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Noch ein Vorschlag: Widerspruch zwischen Incoterms und Zollrecht (insbesondere bei EXW und DDP)
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jarre |
Geschrieben am 21 Mai 2015
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Dabei seit 17 Oktober 2014 111 Beiträge
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Hallo waldorf,
gutes Thema, danke!
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der_chri_ger |
Geschrieben am 26 Mai 2015
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Dabei seit 14 Juni 2012 51 Beiträge
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Hallo Jarre!
Mich würde speziell im Bereich ADR interessieren:
Abholung von IBC's - Restentleert und/oder gereinigt,
Sicherheitsdatenblatt muss, soll, kann von wem beigestellt und wie schaut das mit dem CMR bzw. der Gegenzeichnen der Abholung bei EXW/FCA und der Kontrolle des Fahrer aus (ergänzend zum Thema CMR Recht mit Stichwort Verlader aber nicht Absender)
lg der_chri_ger
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jarre |
Geschrieben am 27 Mai 2015
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Dabei seit 17 Oktober 2014 111 Beiträge
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Hallo der chri_ger,
danke für die guten Themen!
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jarre |
Geschrieben am 04 Juni 2015
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Dabei seit 17 Oktober 2014 111 Beiträge
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Hallo Magnet-99,
nachfolgend kurz zu Deinen Fragen:
MagNet-99 wrote: |
Was passiert wenn der Fahrer zur Be- oder Entladung gezwungen wird ?
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Wer dies tut, dürfte sich wegen Nötigung (§ 240 StGB) oder gar Erpressung (§ 253 StGB) strafbar gemacht haben. Einem solchen Zwang muss sich der Fahrer daher nicht beugen. Nur sein Arbeitgeber kann dem Fahrer als Arbeitnehmer (und auch nur im Rahmen seines arbeitsrechtlichen Direktions- und Weisungsrechts) Weisungen erteilen.
MagNet-99 wrote: |
Wer hat für Ladungssicherungsmittel zu sorgen ?
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Hierfür dürfte sowohl derjenige zu sorgen haben, der für die sichere Beladung zuständig ist, als auch der Fahrer, da er für die Betriebssicherheit des Fahrzeuges und seiner Ladung aus verkehrsrechtlicher Sicht (§ 22 StVO) verantwortlich bleibt.
MagNet-99 wrote: |
Was ist wenn der Verlader die Ware eines anderen bereits vorgeladenen Versenders beschädigt z.B. durch Umstellen der Fremdware damit die eigene Ladung drauf passt ?
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Dann haftet der Verlader für den entstandenen Schaden dem Eigentümer der Fremdware nach § 280 BGB. Der Transportunternehmer hat gegen den Verlader einen Anspruch, dass dieser ihn von Schadenersatzforderungen des Eigentümers der Ware freihält. Problem ist natürlich zu beweisen, dass der Schaden durch den Verlader verursacht wurde.
MagNet-99 wrote: |
Was machen wenn der Fahrer sichtlich ko oder betrunken ist oder der LKW nicht verkehrstüchtig erscheint ? Garantenstellung ?
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Wer das bemerkt, sollte die Polizei verständigen. Sie wird den Fahrer erforderlichenfalls an der Weiterfahrt hindern. Hierzu der Link zu einem interessanten Urteil: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 19.03.2008 - 7 Sa 1369/07
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