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Wann und wie werden Kaigebühren berechnet


Schifffahrt und Seefracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Schifffahrt und Seefracht behandelt Fragen wie, wie kann ich als Unternehmer den Transport per Schifffahrt und Seefracht organisieren und optimieren? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für den Transport per Schifffahrt und Seefracht und wie kann ich die Kosten minimieren? Welche Risiken gibt es bei der Schifffahrt und Seefracht? Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport per Schiff zu beschleunigen? Wie entwicklen sich die Seefrachtraten? Wie staue ich einen Container und optimiere die Beladung?


Chev Geschrieben am 27 Juni 2015



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Hallo zusammen,

bin jetzt auf das Thema Kaigebühren gestoßen. In welchen Fällen werden diese abgerechnet (evtl. nur bei LCL?). Wer rechnet die Kaigebühren an wen ab bzw. wie ist die Kette? (z. B. Terminal-Betreiber an Reederei, Reederei an Spediteur, Spediteur an Kunde ??). Welche Leistung steckt hinter Kaigebühren bzw. warum fallen diese an?

Danke & VG

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cobra9.0 Geschrieben am 02 Juli 2015



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19 März 2012
266 Beiträge
Hallo,
Kaigebühren werden für den Umschlag von Gütern über den Kai verlangt, also für die Benutzung der Umschlagsanlage und dessen Equipment. Diese können je nach Güter Art unterschiedlich sein (per 1000 Kg, per cbm, per Stück). Jedes Umschlagsunternehmen hat seinen eigenen "Kaitarif". Was die Abrechnungsmodalitäten angeht, so kommt es immer auf die Vereinbarung zwischen dem Umschlagsunternehmen und seinem Auftraggeber an. Wenn Du mal ein Beispiel für einen solchen Kaitarif sehen möchtest, findenst Du unter hhla.de/fileadmin/down...-09-01.pdf den Kaitarif der HHLA.
Gruß

Chev Geschrieben am 03 Juli 2015



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10 April 2009
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Hallo cobra9.0,

Danke für die Antwort. Meine Frage kam daher, weil ich in Angeboten vom Spediteur nicht immer Kaigebühren sehe, sondern häufig nur die THC. Welchen Grund hat das? Sind die Kaigebühren manchmal in anderen Kosten (z. B. THC) enthalten?
Ich verstehe es nämlich so, dass Kaigebühren immer anfallen, da immer vom Schiff auf den Kai umgeschlagen werden muss.

Würde der Terminalbetreiber dann an die Reederei (welche den Seetransport durchgeführt hat) oder direkt an den Seehafenspediteur (welcher die Reederei beauftragt hat) abrechnen?

Würde der Terminalbetreiber bei LCL den kompletten Container abrechnen (und Spediteur teilt die Kosten dann auf die jew. Sendungen auf?) oder berechnet der Terminalbetreiber direkt je LCL-Sendung?

Komme da noch nicht ganz hinter.

cobra9.0 Geschrieben am 06 Juli 2015



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19 März 2012
266 Beiträge
Hallo Chev,

im FCL-Bereich sind die THC die Kaigebühren. Die THC werden regelmäßig vom Terminalbetreiber an die auftraggebende Reederei abgerechnet, die diese - natürlich nicht in gleicher Höhe - an ihren Kunden weiter berechnet.

Nur zur Info: Die THC decken nicht die Kosten für den Umschlag Terminal > Schiff ab, sondern das Handling des Containers auf dem Terminal (Übernahme Container vom anliefernden Verkehrsträger und Transport ins Zwischenlager sowie den Transport vom Zwischenlager zur Kaikante. Den Umschlag auf das Schiff wird der Reederei vom Terminalbetreiber noch separat in Rechnung gestellt.

Im LCL-Bereich muss man die Sache etwas differenzierter betrachten:

CFS > NVOCC: Hier erhält der NVOCC regelmäßig einen festen Preis für die Entgegennahme der Ware und das Packen des Sammelcontainers. Zusätzlich entstehen regelmäßig Truckingkosten für den Transport von der CFS zum Containerterminal.

NVOCC > Reederei: Die Reederei berechnet dem NVOCC neben den THC auch die Seefracht für den gepackten FCL-Container.

NVOCC > Kunde: Der NVOCC rechnet i.d.R. dem Kunden neben den Kaigebühren noch die LCL-Service-Charges sowie ggf. noch weitere Nebenkosten ab. Damit deckt er die Kosten der CFS, dem Trucking sowie den THC ab.

Gruß

NB: Die Aussagen beziehen sich auf Exportverladungen sowie Liner-Terms.

Chev Geschrieben am 10 Juli 2015



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Danke für die Antwort. Habe aber noch ein paar Anmerkungen:

cobra9.0 wrote:
im FCL-Bereich sind die THC die Kaigebühren.

Ich dachte, THC und Kaigebühren sind unterschiedlich zu betrachten? Du schreibst es ja selbst:

Zitieren::
Nur zur Info: Die THC decken nicht die Kosten für den Umschlag Terminal > Schiff ab, sondern das Handling des Containers auf dem Terminal (Übernahme Container vom anliefernden Verkehrsträger und Transport ins Zwischenlager sowie den Transport vom Zwischenlager zur Kaikante.

Das dachte ich mir auch so. Aber wie gesagt, dann können ja THC nicht = Kaigebühren sein?? Oder verstehe ich etwas falsch?

Zitieren::
Den Umschlag auf das Schiff wird der Reederei vom Terminalbetreiber noch separat in Rechnung gestellt.

OK. Aber das sind doch jetzt die Kaigebühren, welche separat und unabhängig von den THC berechnet werden?

Bräuchte nochmal eine Klarstellung hierzu.

Danke vorab.

Chev Geschrieben am 10 Juli 2015



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Und das Thema LCL ist mir auch immer noch nicht ganz klar.

Wenn Kaigebühren bedeuten, dass der Terminalbetreiber diese für seine Umschlagsleistung von Containern vom Kai auf das Seeschiff berechnet, dann sollte dem Terminalbetreiber doch eigentlich egal sein, ob es FCL oder LCL-Container sind, welche er verlädt. Er rechnet doch an die Reederei sicherlich immer komplette Container ab, wenn es um Kaigebühren und THC geht. Die Reederei belastet diese Kosten dann an die Spediteure weiter, welche wiederum dann bei LCL die Kaigebühren und THC auf die einzelnen LCL-Sendungen kundenbezogen aufbrechen. Ist das korrekt geschildert? Wäre wichtig für mein Verständnis.

Kann man also auch sagen, dass LCL-Service-Charges = THC bei LCL sind? Oder werden damit noch andere Kosten abgedeckt (z. B. Containerstau oder auch wieder die Kaigebühren, sofern diese nicht separat ausgewiesen werden)?

Danke vorab.

cobra9.0 Geschrieben am 10 Juli 2015



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Hallo, ich glaube, dass Dein Missverständnis darin liegt, dass du die sog. Kaigebühren als die Kosten ansiehst, die den Aufwand für das Verbringen der Güter an Bord des Seeschiffs abdecken sollen. Dem ist nicht so. Diese speziellen Kosten werden sowohl in der konventionellen Fahrt als auch in der Containerschifffahrt - zumindest bei Liner Teams - immer separat von Kaiumschlagsunternehmen an die Reederei abgerechnet. Diese Kosten werden über die Seefracht abgedeckt.

Den Ausdruck Kaigebühren gibt es nur bei LCL oder konventionellen Stückgut. Im FCL Bereich heißen die Kaigebühren THC.

Die LCL Service Charge decken die Kosten für das Beladen der Güter in einen Sammelcontainer sowie den anschließenden Transportt zum Containerterminal ab.

Die sog. Kaigebühren decken - wie bereits für die THC erläutert - die Kosten für die Empfangnahme der Güter vom anliefernden Verkehrsmittel, den Transport ins Zwischenlager sowie den Transport zum Parckplatz des sammelcontainers ab.

So, jetzt dürften wohl alle Fragen beantwortet sein.
Gruß

Chev Geschrieben am 10 Juli 2015



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OK, bin davon ausgegangen, dass die Kaigebühren die Verladung auf das Seeschiff beinhalten. Weil diese Leistung fällt ja auch an. Die Verladung an Bord wird doch aber sicherlich seitens Terminal auch an die Reederei als separater Posten abgerechnet, richtig? Wie werden dann diese Gebühren genannt? Die Reederei integriert diese Kosten dann in die Seefracht?

Sorry, aber der Kreis hat sich noch nicht ganz geschlossen :-)

Und dann nochmal das alte Thema: Also Kaigebühren beinhalten bei LCL die gleiche Leistung wie die THC bei FCL? Kann man das so sagen?
Ich verstehe es dann so, dass der Terminalbetreiber immer THC für komplette Container an die Reederei berechnet (auch bei LCL-Containern). Die Reederei berechnet THC an den Spediteur weiter, sowohl bei FCL als auch bei LCL. Und der Spediteur teilt jetzt letztendlich die THC bei LCL auf die einzelnen Sendungen auf und benennt diese Anteile dann "Kaigebühren"?

cobra9.0 Geschrieben am 13 Juli 2015



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19 März 2012
266 Beiträge
Hallo,
ok, noch einen letzten Versuch, wobei ich mich nur noch auf die Punkte konzentrieren werde, die ich nicht schon beantwortet hatte.

Frage: Wie werden dann diese Gebühren genannt?
Antwort: Die Terminalverträge, die ich kenne bezeichnen diese Kosten als "Discharging or Loading" und weisen einen Betrag per unit aus.

Aussage: Die Reederei berechnet THC an den Spediteur weiter, sowohl bei FCL als auch bei LCL.
Antwort: Die falsche Verwendung des Begriffs Reederei hatte ich schon erwähnt. Ich kenne keine "Reederei", die sich mit LCL-Geschäft befasst. Dieser Bereich wird von NVOCC bzw. Spediteuren bearbeitet. Für "Container-Reedereien" gibt es deshalb nur FCL-Container.

Sorry, aber das ist mein letzter Input in diesen Thread, weil ich mich sonst zu oft wiederholen müsste. Aber vielleicht hat ja noch jemand anderes die Muße weiterzuschreiben.
Gruß

Chev Geschrieben am 15 Juli 2015



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1477 Beiträge
Hallo cobra,

Danke für deine Geduld. Habe mir jetzt den kompletten Thread durchgelesen und denke, alles verstanden zu haben.

Nach meinem Verständnis (und das war ja meine ursprüngliche Frage) entsteht der Begriff "Kaigebühren" erst relativ spät im Prozess, da Terminalbetreiber und Reedereien sich ausschließlich mit vollen Containern befassen.

Wenn es um die Berechnung geht, wäre dann folgender Ablauf korrekt?

1. Terminalbetreiber rechnet immer THC für volle Container an die auftraggebende Reederei ab
2. Reederei rechnet immer THC für volle Container an den Spediteur/NVOCC ab
3. Spediteur/NVOCC rechnet:
-A: THC für volle Container an seinen Kunden ab
-B: Kaigebühren für LCL-Ladungen (sowie LCL-Service-Charges / ggf. weitere Nebenkosten) an seinen Kunden ab

Kann man das so bestätigen? Möchte abschließend verstehen, an welcher Stelle der Begriff "Kaigebühren" auf Rechnungen auftaucht...

Werde dann jetzt Ruhe geben :-) Besten Dank.

cobra9.0 Geschrieben am 16 Juli 2015



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Hallo,
zu 1. Ja
zu 2. Ja
zu 3 a. Nein. Spediteur/NVOCC muss die THC selbst tragen und über die in B. genannten Kosten abdecken:
Gruß

Chev Geschrieben am 16 Juli 2015



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10 April 2009
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Habe nur (als Kunde) auf Rechnungen auch schon "THC" gesehen...
Mir geht es nur nochmal abschließend darum, welche Begriffe für das Handling am Terminal auf den Rechnungen des Spediteurs auftauchen bei LCL und bei FCL. Oder wird das unterschiedlich gehandhabt?

cobra9.0 Geschrieben am 17 Juli 2015



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Bei LCL: Kaigebühren, LCL-Service-Charges sowie weitere Nebenkosten.
Bei FCL: THC sowie weitere Nebenkosten.

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