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Import aus TR, Lieferung nach PT


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Kevin89 Geschrieben am 28 Juli 2015



Dabei seit
03 Mai 2011
73 Beiträge
Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Ein Kunde in Portugal bestellt Ware beim Lieferanten in D.

Der Lieferant in D bestellt die Ware in der Türkei und möchte direkt nach Portugal liefern.

Der Kunde in Portugal soll die Sendung allerdings lediglich in Portugal annehmen, ohne Kosten und ohne Papiere.

Theoretischer Ansatz: Wäre es möglich, die Ware per Seefracht von der Türkei nach Deutschland zu bringen, in Deutschland am Hafen auf den Lieferanten in D zu verzollen (mit A.TR, also lediglich anfallende EuSt) und dann ohne Umladung weiter nach Portugal?

Macht dieser Ansatz Sinn? Kann das funktionieren?

Vielen Dank.

CARGOFORUM PARTNER

waldorf Geschrieben am 31 Juli 2015



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Ohne Umladung wird eine Verzollung in HH wohl nicht funktionieren, schließlich ist eine "Gestellung" beim Zollamt erforderlich.
Logistisch erscheint es auch nicht sinnvoll, erst per Seefracht nach HH zu gehen und dann zurück nach PT.

Einen Zollantrag könnte D auch in PT stellen, allerdings fällt dann portug. Einfuhrumsatzsteuer an, auf der D sitzen bleibt, wenn er dort nicht registriert ist.

konitime Geschrieben am 31 Juli 2015



Dabei seit
29 Juni 2008
121 Beiträge
Muss es Seefracht sein? Per LKW von TR nach DE, dort verzollen lassen und anschließend weiter nach PT.
Wilfried

Esmit Geschrieben am 03 August 2015



Dabei seit
20 August 2009
159 Beiträge
Geht die Ware direkt nach Portugal ist dort auch EUSt fällig - kein Problem wenn DE dort registriert ist, ansonsten muss man wissen wie man die in PT zurückbekommt (wenn ein steuerbefreiender Sachverhalt gegeben ist).

Das in Portugal kein Geld fliessen soll macht das Geschäft nicht leichter zu verstehen - was ist das für eine Lieferung? Etwa eine Beistellung? Dann ist das u.U. ein Verbringen an sich selbst (auch wenn die Ware aus DE kommt) und man wird durch die Lieferung in PT mal eben in PT steuerpflichtig und muss sich dort registrieren lassen.

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