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Import aus TR, Lieferung nach PT
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Kevin89 |
Geschrieben am 28 Juli 2015
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Dabei seit 03 Mai 2011 73 Beiträge
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Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Ein Kunde in Portugal bestellt Ware beim Lieferanten in D.
Der Lieferant in D bestellt die Ware in der Türkei und möchte direkt nach Portugal liefern.
Der Kunde in Portugal soll die Sendung allerdings lediglich in Portugal annehmen, ohne Kosten und ohne Papiere.
Theoretischer Ansatz: Wäre es möglich, die Ware per Seefracht von der Türkei nach Deutschland zu bringen, in Deutschland am Hafen auf den Lieferanten in D zu verzollen (mit A.TR, also lediglich anfallende EuSt) und dann ohne Umladung weiter nach Portugal?
Macht dieser Ansatz Sinn? Kann das funktionieren?
Vielen Dank.
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CARGOFORUM PARTNER
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waldorf |
Geschrieben am 31 Juli 2015
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Ohne Umladung wird eine Verzollung in HH wohl nicht funktionieren, schließlich ist eine "Gestellung" beim Zollamt erforderlich.
Logistisch erscheint es auch nicht sinnvoll, erst per Seefracht nach HH zu gehen und dann zurück nach PT.
Einen Zollantrag könnte D auch in PT stellen, allerdings fällt dann portug. Einfuhrumsatzsteuer an, auf der D sitzen bleibt, wenn er dort nicht registriert ist.
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konitime |
Geschrieben am 31 Juli 2015
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Dabei seit 29 Juni 2008 121 Beiträge
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Muss es Seefracht sein? Per LKW von TR nach DE, dort verzollen lassen und anschließend weiter nach PT.
Wilfried
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Esmit |
Geschrieben am 03 August 2015
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Dabei seit 20 August 2009 159 Beiträge
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Geht die Ware direkt nach Portugal ist dort auch EUSt fällig - kein Problem wenn DE dort registriert ist, ansonsten muss man wissen wie man die in PT zurückbekommt (wenn ein steuerbefreiender Sachverhalt gegeben ist).
Das in Portugal kein Geld fliessen soll macht das Geschäft nicht leichter zu verstehen - was ist das für eine Lieferung? Etwa eine Beistellung? Dann ist das u.U. ein Verbringen an sich selbst (auch wenn die Ware aus DE kommt) und man wird durch die Lieferung in PT mal eben in PT steuerpflichtig und muss sich dort registrieren lassen.
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