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Verladeort bewilligen Versand von Polen in die Schweiz
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
n80tester |
Geschrieben am 05 August 2015
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Dabei seit 29 September 2014 29 Beiträge
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Hallo zusammen,
Es wäre schön, wenn jemand uns hier etwas Klarheit verschaffen könnte.
Wir haben folgende Situation. Unsere Firma sitzt in Deutschland und ist Zugelassener Ausführer und Ermächtigter Ausführer.
Wir kaufen bei einem Lieferanten in Polen und wollen es von dort aus direkt in die Schweiz versenden.
Gibt es hierbei etwas besonderes zu beachten ?
Viele Grüße an alle da draußen
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Esmit |
Geschrieben am 05 August 2015
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Dabei seit 20 August 2009 159 Beiträge
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Beim Reihengeschäft ist es wichtig zu beachten wo der Ort der Lieferung im steuerrechtlichen Sinn ist. Nach §3 (7) UStG ist massgeblich wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. Da Ihr in Polen vermutlich keine USt bezahlen wollt solltet ihr darauf achten, dass der Ort der Lieferung in der Schweiz liegt, da im Drittland von einer Besteuerung nach deutschem Recht abgesehen wird.
Der Lieferant in Polen sollte demnach Auftraggeber des Transportes (z.Bsp. DAP, CIP Schweiz) sein, somit folgt Eure Lieferung der Beförderungs-, bzw. Versendungslieferung und gilt als ausgeführt wo die Beförderung bzw. Versendung endet. Für Euch ein nicht steuerbarer Umsatz.
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n80tester |
Geschrieben am 06 August 2015
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Dabei seit 29 September 2014 29 Beiträge
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Hallo Esmit,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Aktuell läuft es so.
Kunde bestellt auf unserer Homepage. Wir leiten den Auftrag weiter nach PL. Mit der Firma in Pl haben wir nur einen Rahmenvertrag Dort wird produziert und soll dann von PL nach CH gehen. Die Rechnung kommt von uns aus DE.
Wir verrechnen nach dem Kunden in der Schweiz und der polnische Produzent uns gegenüber.
Ist aus deiner Sicht sinnvoll, dass wir dann bei Zoll einen Verladeort in Polen beantragen oder nicht ?
Mir ist auch noch nicht ganz schlüsslig , wer dann die Zolldokumente erstellen muss oder erstellen kann.
Vielen Dank
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Esmit |
Geschrieben am 06 August 2015
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Dabei seit 20 August 2009 159 Beiträge
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Gerne...
so wie oben beschrieben wäre der Pole ja der Versender und Ausführer würde die EU Ausfuhr und somit eine Ausfuhrlieferung (und keine innergemeinschaftliche) machen - er bräuchte dann auch den Ausgangsvermerk als Nachweis... der Empfänger in der Schweiz übernimmt vermutlich die Einfuhr? Dann habt ihr zolltechnisch nichts zu tun.
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n80tester |
Geschrieben am 06 August 2015
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Dabei seit 29 September 2014 29 Beiträge
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Hi,
ne wir verkaufen immer DDP an unseren Endkunden.
VG
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waldorf |
Geschrieben am 06 August 2015
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Esmit sieht nur die umsatzsteuerliche Seite. n80tester hat aber wohl eher eine Zollfrage. Der deutsche Zoll kann rein rechtlich nicht eigenständig einen Verladeort für das ZA-Verfahren in Polen bewilligen, dazu wäre eine "einzige Bewilligung" unter Einbeziehung des poln. Zolls notwendig - und das kann dauern. Abgesehen davon: du kannst in ATLAS kein Versandverfahren eröffnen, dass in PL beginnt.
Deine Idee funktioniert also nicht. Du brauchst einen Vertreter, der für dich die Zollformalitäten für Ausfuhr und Versand in PL erledigt.
Zur EA-Frage: wenn du auf deiner Rechnung eine Ursprungserklärung als "Ermächtigter Ausführer" für Versandorte in anderen Mitgliedstaaten abgeben willst, muss dies entsprechend in der Bewilligung zugelassen sein. www.zoll.de/DE/Fachthe..._node.html
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Esmit |
Geschrieben am 07 August 2015
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Dabei seit 20 August 2009 159 Beiträge
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n80: Um was für eine Art Geschäfte handelt es sich den, dass ihr DDP in die Schweiz liefert? B2C? Die schweizer Mehrwertsteuer bekommt ihr wohl kaum zurück, oder doch?
Hi Waldorf: Ich habe die Frage "Gibt es hierbei etwas besonderes zu beachten ?" allgemein verstanden und fand es wichtig die steuerliche Seite zu beleuchten. Da läuft in der Praxis viel schief...
Ich frage mich in diesem Zusammenhang auch wie der Pole seine Rechnung aufmacht. Mit oder ohne USt? Wenn die Verschaffung der Verfügungsmacht in Polen stattfindet muss er IMHO eine Rechnung mit Steuer ausstellen... wobei man die als DE vermutlich zurückholen kann - wenn man know how und Ressourcen hat. Aber muss man ja nicht wenn der PL liefert...
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