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Zolltarifnummern nicht genehmigt


Tarifierung einer Zolltarifnummer: Tipps und Tricks zur Tarifierung der richtigen Zolltarifnummer. Unser Forum Tarifierung Zolltarifnummer behandelt Fragen wie, was ist eine Zolltarifnummer und wozu dient sie? Wie wird eine Zolltarifnummer vergeben? Wie finde ich die richtige Zolltarifnummer für meine Ware? Welche Informationen sind für die Suche nach der richtigen Zolltarifnummer erforderlich? Gibt es Unterschiede bei der Verwendung von Zolltarifnummern in verschiedenen Ländern?


Marina29 Geschrieben am 04 August 2015



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21 Januar 2015
3 Beiträge
Hallo zusammen,

ich muss einen WLAN Router zusammen in etlichen anderen Ersatzteilen nach China exportieren.

Der WLAN Router hat die Zolltarifnummer 85176200. Diese Zolltarifnummer ist bei uns nicht genehmigt.
Kann ich die Ware trotzdem ohne weiteres ausführen oder muss ich diese erst genehmigen lassen?
Eine ATLAS Anmeldung, sprich ABD, muss ich auch erstellen, da die gesamte Sendung über 1.000€ ist.

Wenn ja, wo muss ich dies tun und wie lange dauert so etwas ungefähr?

Diesen Fall hatte ich leider noch nicht bis jetzt waren immer alle Zolltarifnummern genehmigt gewesen und ich bin doch noch relativ neu was Export angeht.

Freu mich auf eure hilfreichen Antworten

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Chris84 Geschrieben am 05 August 2015



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47 Beiträge
Bei deinem Zollamt, dauert ca. 5 Werktage bei uns.

HunkyDory Geschrieben am 05 August 2015



Dabei seit
27 Februar 2012
247 Beiträge
[quote]Kann ich die Ware trotzdem ohne weiteres ausführen lassen... [/unquote]

Ja, in dem du in ATLAS-Ausfuhr die Überführungsart C auswählst.

roliP Geschrieben am 05 August 2015



Dabei seit
16 Oktober 2008
445 Beiträge
Zitieren::
Der WLAN Router hat die Warennummer 8517 6200. Diese Warennummer ist bei uns nicht genehmigt.

Habt ihr einen Bewilligung als zugel. Ausführer und diese Warennummer ist nicht in der Bewilligung aufgeführt?
Wenn es so ist, dann wie HunkyDory schreibt. Du erstellst das ABD mit den Codierungen EX-AM-C! Den Antrag auf Abfertigung außerhalb des Amtsplatzes nach §12(4) AWV füllst Du aus. Ort des Verpackens ist Deine Firma, Verladezeit am nächsten Tag von.. bis..
Dein zuständiges Zollamt prüft und überlässt die Sendung. Mit Ablauf der Verladezeit bekommst Du das ABD zum Ausdrucken.
Habe ich was vergessen!?

gosna2001 Geschrieben am 17 August 2015



Dabei seit
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9 Beiträge
Ich denke meine Frage geht in die gleiche Richtung:

Wir sind zugelassener Ausführer und ich möchte mir mehr Warennummern bewilligen lassen.

Bei welchem Amt mache ich das? Hauptzollamt, statistisches Bundesamt, etc.?

Ist eigentlich eine einfache Frage aber ich habe da schon etliche Antwortmöglichkeiten gehört.

Mikkali Geschrieben am 17 August 2015



Dabei seit
25 April 2012
40 Beiträge
HZA....

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