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Zollrechnung
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
varo |
Geschrieben am 18 August 2015
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Dabei seit 08 November 2006 66 Beiträge
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Hallo Community!
Vielleicht könnt ihr mir bei einem Problem weiterhelfen.
Wir haben zur Zeit eine recht heftige Debatte im Unternehmen was eine Zollrechnung im Eigentlichen Sinne ist: ein Handelsdokument oder ein Zolldokument.
Unsere Projektabteilung meint dass es sich hier um ein Zolldokument handelt, wir sind der Überzeugung, dass es ein Handelsdokument ist.
Von der Wirtschaftskammer habe ich die Info bekommen, dass eine Zollrechnung im eigentlichen Sinne nicht existiert, dennoch wird sie in der Praxis für den Export gebraucht und akzeptiert.
Kennt ihr eine Quelle auf die wir uns berufen könnten in der die Zollrechnung definiert wird?
Danke im Voraus!
Grüße
Varo
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CARGOFORUM PARTNER
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betterorange |
Geschrieben am 18 August 2015
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Hallo Varo,
aus meiner Sicht ist die sog. Zollrechnung genau so ein unding wie der Begriff "Unkosten".
Das, was mit einer Zollrechnung bezweckt wird, ist die Deklaration der Lieferung gegenüber den Zollstellen.
Theoretisch hast Du eine Anlage für 10 Mio verkauft und unterteilst die dann in 1.000 Einzellieferungen....
Du kannst auf der sog. Zollrechnung den Warenursprung deklarieren, dann gilt die Rechnung als Präferenznachweis.
Die Wirtschaftskammer hat da schon recht. Du wirst nicht verbindliches finden, auch wenn viel drüber fabuliert wird.
Cheers, BO
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waldorf |
Geschrieben am 18 August 2015
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Für die Abgabe einer Zollanmeldung muss weltweit eine Zollanmeldung abgegeben werden. Um die dort angemeldeten Daten (welche Ware, Menge, Wert etc.) zu belegen, müssen dem Zoll entsprechende Unterlagen als Nachweis vorgelegt werden. In der EU definiert das z.B. Art. 62 Abs. 2 ZK.
Da es im Geschäftsverkehr üblich ist, Rechnungen zu erstellen, ist es sinnvoll, diese Rechnung als Nachweisunterlage für die Zollanmeldung zu verwenden. Dabei ist es sinnvoll, auf dieser Rechnung alle zollrelevanten Daten anzugeben, um die Zollabfertigung zu beschleunigen.
Eine Rechnung lässt auch den Schluss zu, dass der dort genannte Preis auch gezahlt wird und somit für die weltweite Standardmethode für die Zollwertermittlung, den "tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis". genutzt werden kann.
Es gibt Fälle, in denen die "echte" Rechnung, die tatsächlich bezahlt wird, der Lieferung nicht beigefügt werden kann, weil sie z.B. später, an einem anderen Ort oder von einem anderen Verkäufer erstellt wird. Dann werden "Proforma-" oder "Zollrechnungen" erstellt, die als Unterlagen für die Zollanmeldung dienen und inhaltlich mit den "echten" Rechnungen übereinstimmen sollten.
Den Grund der intellektuellen Diskussion, ob eine "Zollrechnung" ein Zoll- oder Handelspapier ist, verstehe ich zwar nicht. Ich würde aber sagen: eine "echte" Rechnung ist beides, eine Proforma- oder Zollrechnung ist ein Zollpapier.
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