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Namensstempel als Schnittstellendokumentation


senior-rossi Geschrieben am 30 September 2015



Dabei seit
08 Oktober 2005
91 Beiträge
Hallo @ all,

im aktuellen Fall hat ein UPS Fahrer (Sub-Unternehmer) einen Stempel auf den Abholpapieren angebracht und sich geweigert, zusätzlich eine Unterschrift zu leisten.

Nun ist bei uns die Diskussion darüber entbrannt ob eine Unterschrift, zuzüglich zum Stempel unbedingt notwendig ist.

Handelt es sich bei einen Stempel, versehen mit Namen und Datum, ggf. auch mit Kennzeichen um eine "rechtsgültige" Möglichkeit die Übergabe der Ware an den Transportdienstleister zu dokumentieren?

Gruß
Senior Rossi

CARGOFORUM PARTNER

senior-rossi Geschrieben am 30 September 2015



Dabei seit
08 Oktober 2005
91 Beiträge
31 Klicks und keine Meinung? Woran liegt es? Habe ich die Frage evtl. nicht schlüssig formuliert? :)

MagNet-99 Geschrieben am 01 Oktober 2015



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo senior-rossi,

das ist etwas, was ich an diesem Forum sehr mag. Es antworten in der Regel nur die User auf einen Thread, die auch etwas von dem Thema verstehen und zur Lösung beitragen können. Vielleicht hätte Deine Frage unter 'Recht & Versicherung" mehr Sinn gemacht.....
(danke für das verschieben des Threads Carsten ;-)

Vielleicht fehlt es aber tatsächlich auch an Informationen.

Was steht denn auf dem Stempel ? UPS (dann hätte ich auf eine Unterschrift bestanden inkl. i.A.....? Oder die Firma des Subs (auch dann halte ich die Unterschrift für notwendig....andererseits wie sollst Du an den Stempel kommen..) ? Mit Namenseintrag auf dem Stempel (das wäre für mich ok) ? Ist der Sub vielleicht selbstfahrender Einzelunternehmer ? Zur Not schreibst Du Dir Datum, Uhrzeit und das KFZ-Kennzeichen auf. Das hilft im Zweifelsfall sicher weiter.

Gruss
MagNet-99


Zuletzt bearbeitet von MagNet-99 am 02 Okt 2015 - 00:28, insgesamt einmal bearbeitet

betterorange Geschrieben am 01 Oktober 2015



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Meinungen haben wir schon, wie Magnet 99 das schon ausführte.

Gegebenenfalls, wenn die UPS Regeln nicht Euren entsprechen hilft folgendes?

Ist der Stempel des UPS Unternehmer Fahrers individualisiert? Z.B. UPS Unternehmer No. Fahrer No. ID No.?

Notfalls hilft, neben die Quittung des UPS Fahrers ein Namens Vermerk Eures Mitarbeiters, der die Lieferung übergibt, ausgehändigt an..... incl. Fahrzeug Kennzeichen No. , Datum, Uhrzeit.

Cheers, B.O.

senior-rossi Geschrieben am 01 Oktober 2015



Dabei seit
08 Oktober 2005
91 Beiträge
Vielen Dank Euch beiden.

Auf dem Stempel ist der Name des Fahrers und das aktuelle Datum angegeben. Einige Fahrer haben sich ja so einen Stempel anffertigen lassen, um nicht zig-mal jeden Tag ihren Namen leserlich aufschreiben zu müssen.

Wir haben auf eine Unterchrift bestanden. Der Fahrer ist bei bei den Mitarbeitern ohnehin als Querolant bekannt und lässt sich wohl immer wieder mal was Neues einfallen um Unruhe zu stiften.

Gruß
Senior Rossi

jarre Geschrieben am 01 Oktober 2015



Dabei seit
17 Oktober 2014
111 Beiträge
Gemäß Beförderungsbedingungen UPS gelten für Verträge mit Kaufleuten die ADSp. Die maßgebliche Regelung in Ziffer 8 ADSp zur Empfangsbescheinigung sieht keine Unterzeichnungspflicht vor.

Die ADSp gelten aber nicht bei Transportverträgen mit Verbrauchern, Ziffer 2.4 Satz 1 ADSp. Insoweit gelten die gesetzlichen Regelungen. Siehe für den Transport innerhalb Deutschlands § 408 Abs. 2 Sätze 2 und 3 HGB: Der Absender kann verlangen, dass auch der Frachtführer den Frachtbrief unterzeichnet. Nachbildungen der eigenhändigen Unterschriften durch Druck oder Stempel genügen.

Weigert sich der Frachtführer, gibt dies dem Absender ein Kündigungsrecht gemäß § 415 Abs. 2 Satz 2 HGB.

Für den grenzüberschreitenden Straßentransport siehe Art. 5 Abs. 1 Satz 2 CMR: Die Unterschriften können gedruckt oder durch den Stempel des Absenders oder des Frachtführers ersetzt werden, wenn dies nach dem Recht des Staates, in dem der Frachtbrief ausgestellt wird, zulässig ist.

Im Falle eines Rechtsstreits dürfte ein Stempel auch ohne Unterschrift jedenfalls Indizwirkung für die vollständige und einwandfreie Übernahme des Transportguts durch den Fahrer haben, sofern er keine Vorbehalte vermerkt hat.

Grüße

jarre

MagNet-99 Geschrieben am 02 Oktober 2015



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Danke Jarre,

der rechtliche Aspekt sollte damit geklärt sein.

Hier noch zwei Anmerkungen von meiner Seite, wenn Ihr mit dem Fahrer nicht klar kommt.

1. Das Gespräch suchen, ihm sagen das er unfreundlich rüber kommt, fragen ob er irgendwelche Probleme mit Euch oder mit einem bestimmten Kollegen hat oder hatte, entgegenkommend und lösungsorientiert sein, auch mal über den eigenen Schatten springen. Es ist zwar Euer Dienstleister und Ihr seid Kunde und damit König, aber das bringt Euch wenig wenn Ihr z.B. einmal noch nicht fertig seid und der Fahrer 5 Minuten warten soll, es aber nicht tut. Ein versöhnliches Miteinander macht alles leichter !

2. Wenn es gar nicht geht reagiert Big Brown sehr gut auf Kundenbeschwerden. Hierzu immer die zentralen Rufnummern verwenden. Kundenbeschwerden drücken dem Niederlassungsleiter auf die Statistik und damit auf den Geldbeutel.

Gruss
MagNet-99

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