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Passive Veredelung von Textilien in der Türkei


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


swit Geschrieben am 27 Oktober 2015



Dabei seit
27 Oktober 2015
13 Beiträge
Hallo zusammen,

ich brauche ganz dringend eure fachkundige Hilfe zu einem etwas speziellen Fall:

Ein Lieferant von uns möchte Stoffe aus Südamerika in ein Zolllager in der EU liefern. Von dort aus sollen die Stoffe in die Türkei gehen, um dort zu Bekleidung verarbeitet zu werden. Die fertigen Produkte werden dann an unser Lager in Deutschland geliefert.

So weit so kompliziert ?

Meine erste Einschätzung zu dem Ganzen:

Ok, Ware wird in ein Zolllager geliefert und von dort aus in die Türkei. Also fallen „nur“ die Einfuhrabgaben in der Türkei an. Leider ist es ja im Moment so, dass um Textilien zollfrei einzuführen, ein AT.R nicht mehr genügt, sondern zusätzlich ein Ursprungsnachweis der EU erforderlich ist. Da das Material aber ja ursprünglich aus einem Drittland kommt, ist das in diesem Fall nicht möglich.

Nun ist mir aber spontan noch der Gedanke gekommen, ob das Ganze nicht als Veredelung abzuwickeln ist.

Und genau hierzu brauche ich eure Einschätzung…

Ist es möglich das Material aus dem Zolllager heraus zollfrei, weil Veredelung, in die Türkei zu liefern, dort verarbeiten zu lassen, und dann ggf.mit AT.R in die EU zu importieren? Wo bzw. wann geschieht in diesem Fall die Verzollung?

Muss in diesem Fall das Material zunächst in der EU in den freien Verkehr überführt werden?

Puuuh so viele Fragen. Aber warum einfach, wenn’s auch kompliziert geht.

Ich danke euch auf jeden Fall für eure Hilfe bei diesem kniffligen Fall :)

CARGOFORUM PARTNER

olafschirmer Geschrieben am 28 Oktober 2015



Dabei seit
28 September 2015
11 Beiträge
Hallo Swit,

mein Vorschlag wäre:

1. Einfuhr zum freien Verkehr aus dem Zolllager (4071)
2. Abfertigung zur passiven Veredelung in der Türkei (2140)
3. Wiedereinfuhr der Veredelungserzeugnisse und Beendigung des PV-Verfahrens (6121).


Und nun noch zur Frage:
Zitieren::
Ist es möglich das Material aus dem Zolllager heraus zollfrei, weil Veredelung, in die Türkei zu liefern, dort verarbeiten zu lassen, und dann ggf.mit AT.R in die EU zu importieren? Wo bzw. wann geschieht in diesem Fall die Verzollung?

Sollen die Waren zur passiven Veredelung in die Türkei geliefert werden, setzt dies voraus, dass die in Rede stehenden Erzeugnisse Unionswaren sind, also sich im zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr befinden. Dementsprechend muss die Frage mit "nein" beantwortet werden.

Eine Alternative wäre die Beendigung des Zolllagerverfahrens durch Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft und anschließende Einfuhr zum freien Verkehr in die Türkei. Dort können die Waren dann verarbeitet werden und mit einer A.TR Präferenzbescheinigung in die Union geliefert werden. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um Agrar- oder EGKS-Waren handelt und dass, für die Produkte aus "Südamerika" in der Türkei alle Einfuhrförmlichkeiten erfüllt, sämtliche Abgaben gezahlt und nicht erstattet oder rückvergütet worden sind.


Viele Grüße

Olaf Schirmer

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