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Zollwertermittlung Nebenkosten bei Import


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Getoby Geschrieben am 26 Oktober 2015



Dabei seit
13 Oktober 2015
9 Beiträge
Folgende Frage zu einem Import Vorgang. Unser Kunde in den USA retourniert fehlerhafte Teile an uns und belastet und zeitgleich mit dem Gegenwert der Ware zzgl. einer Handling-Fee (ohne genaue Angabe zum Hintergrund der Fee). Muss ich diese Gebühr im Rahmen der Importabwicklung entsprechend beim Transaktionswert beachten? Dankeschön!

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olafschirmer Geschrieben am 28 Oktober 2015



Dabei seit
28 September 2015
11 Beiträge
Hallo Getoby,

wenn die Waren schadfhaft sind und vom Empfänger unverändert, innerhalb von drei Jahren zurück gesandt werden, kommt m.E. auch eine Abfertigung als Rückwaren, ohne Erhebung von Einfuhrabgaben in Betracht. Die Voraussetzungen nach Artikel 844 ZK-DVO müssen allerdings vorliegen. Die erwähnte Gebühr wäre dann zwar bei der Ermittlung des Zollwertes zu berücksichtigen, sofern sich diese unmittelbar auf die Rückwaren bezieht, von den Einfuhrabgaben blieben die Rückwaren jedoch befreit.

Gruß

Olaf Schirmer

Getoby Geschrieben am 09 November 2015



Dabei seit
13 Oktober 2015
9 Beiträge
Hallo Herr Schirmer,
Artikel 844 ZK-DVO regelt die Rückware. In diese Richtung habe ich auch gedacht, um künftig die Einfuhrabgaben zu sparen. Nur hat mir bisher niemand eine Antwort zur "Nämlichkeit" geben können. Unsere Teile haben keine Seriennummer und werden regelmässig exportiert. Eine Zuordnung ist maximal über den Lieferschein möglich (Kunde bezieht sich darauf bei der Reklamation). Reicht das Ihrer Erfahrung nach aus bzw. ist der Nachweis der Nämlichkeit wo genau beschrieben bzw. sollen wir es einfach mal probieren?

olafschirmer Geschrieben am 12 November 2015



Dabei seit
28 September 2015
11 Beiträge
Hallo Getoby,

sofern die Artikel bei ihrer Ausfuhr, auf dem Lieferschein, auf der Mängelrüge und der Rückwarenanmeldung so genau beschrieben sind, dass auch für eine nicht sachkundige Person erkennbar ist, dass es sich bei den angemeldeten Waren um die selben Waren handelt, die ausgeführt worden sind, sollte der Einfuhr als Rückwaren nichts im Wege stehen.
Hierbei sollte insbesondere auf die Nennung von Artikelnummern und stofflicher Beschaffenheit Wert gelegt werden.
Weiter sind auch technische Zeichnungen, die Artikelnummern und handelsübliche Bezeichnungen enthalten, oft hilfreich.

Es gibt noch viele weitere Möglichkeiten, die hier aufgezählt werden könnten, um dies aber nicht ausufern zu lassen, wäre ein genauerer Blick auf die in Rede stehenden Erzeugnisse erforderlich.

Viele Grüße

Olaf Schirmer

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