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Ermächtigter Ausführer vom EU-Ausländer in DE möglich?


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Dominik Geschrieben am 26 November 2015



Dabei seit
06 März 2015
11 Beiträge
Hallo zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir hier weiterhelfen, Sachlage ist die folgende:

Unser Standort in England hat ein Warenlager, dass er in einem unserer deutschen Warenlägern unterhält. Die Engländer
sind Eigentümer der Ware und auch Exporteur. Um den ganzen Lieferprozess jetzt zu beschleunigen, möchte er Ermächtigter Ausführer werden, um die Gestellungsfrist zu umgehen.
Frage: Kann das Englische Unternehmen (Hauptbuchhaltung in England) in Deutschland den Ermächtigten Ausführer beantragen, oder muss das in England geschehen und das Deutsche Lager muss als Ladeort bewilligt werden?

Danke und viele Grüße,
Dominik

CARGOFORUM PARTNER

waldorf Geschrieben am 27 November 2015



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Dominik wrote:
Um den ganzen Lieferprozess jetzt zu beschleunigen, möchte er Ermächtigter Ausführer werden, um die Gestellungsfrist zu umgehen.
Dominik

Meinst du wirklich den "Ermächtigten Ausführer" (zur vereinf. Ausstellung von Präferenznachweisen) oder vielleicht doch eher den "zugelassenen Ausführer" zur vereinfachten Ausstellung von Ausfuhranmeldungen - auch außerhalb der Zoll-Öffnungszeiten ?

wieländer09 Geschrieben am 27 November 2015



Dabei seit
11 August 2009
6 Beiträge
Hallo Dominik,

du meinst wahrscheinlich den Zugelassenen Ausführer (ZA) und nicht den Ermächtigten Ausführer (EA).

Da der EA für die Vereinfachung im Präferenzrecht zugehörig ist
und
der ZA für die Vereinfachung bei der Ausfuhr bewilligt werden kann.

Das englische Unternehmen kann eine einzige Bewilligung beantragen.
(Zur Info: im neuen UZK ab 01.05.2016 heißt dieses Verfahren zentrale Zollabwicklung)
Internetlink:
www.zoll.de/DE/Fachthe..._node.html

Dabei habe ich aber keine Erfahrungswerte?!?
evtl. andere hier im Forum!?!

Grüße
Wieländer09

Dominik Geschrieben am 27 November 2015



Dabei seit
06 März 2015
11 Beiträge
Hallo Waldorf,
hallo Wieländer09,

stimmt ich meine den ZA nicht den EA...

Danke und Gruß,
Dominik

Dominik Geschrieben am 27 November 2015



Dabei seit
06 März 2015
11 Beiträge
Das englische Unternehmen kann eine einzige Bewilligung beantragen.
(Zur Info: im neuen UZK ab 01.05.2016 heißt dieses Verfahren zentrale Zollabwicklung)
Internetlink:
www.zoll.de/DE/Fachthe..._node.html

Beantrage ich die einzige Bewilligung beim zuständigen HZA für das Lager in Deutschland, oder wird diese auch beim zuständigen Amt in England beantragt, da dort auch die Hauptbuchhaltung angesiedelt ist. Ich bin mir nicht ganz sicher, da im Internet steht: "Das Anschreibeverfahren bedarf der vorherigen Bewilligung durch das Hauptzollamt, in dessen Bezirk der Antragsteller (Ausführer oder Vertreter) seine Hauptbuchhaltung führt."

waldorf Geschrieben am 30 November 2015



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Du hast dir einen schlechten Zeitpunkt für dein Problem ausgewählt.
Die Bewilligung einer "einzigen Bewilligung" dauert Monate bis Jahre. Wird also vor dem Inkrafttreten des UZK nichts mehr. Die Nachfolgerin "zentrale Zollabfertigung" lt. UZK steht aber lt. Arbeitsprogramm erst ab 2020. Ob man in der Zwischenzeit noch "einzige Bewilligungen" nach altem Recht beantragen kann, ist unklar. Abgesehen davon gibt es den ZA im UZK gar nicht mehr und es liegt an den Mitgliedstaaten, ob und wie er ins neue Recht übernommen wird. In DE soll das das als "vereinfachte Zollanmeldung" erfolgen.

Dominik Geschrieben am 30 November 2015



Dabei seit
06 März 2015
11 Beiträge
Danke Waldorf.
Ich werde am besten Mal mit dem zuständigen HZA sprechen, ob es da eine Möglichkeit gibt. Aber es sieht in der Tat nicht so gut aus...

waldorf Geschrieben am 30 November 2015



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Würde mich wundern, wenn dein HZA schon wüsste, wie man dein spezielles Problem mit dem neuen Recht lösen wird.
Die Informationslage über den UZK allgemein ist auf HZA/ZA-Ebene (verständlicherweise) noch ziemlich dünn.

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