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Wer erstellt das Ausfuhrbegleitdokument ABD bei Reihengeschäft


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Mikkali Geschrieben am 02 Dezember 2015



Dabei seit
25 April 2012
40 Beiträge
Hallo,

folgende Situation:

- Russischer Kunde kauft bei uns (Firma in D) Ware (exw)
- Die Ware wird von uns (D) in CZ bestellt
- CZ fakturiert an uns (D) (wir sind in CZ umsatzsteuerlich registriert)
- wir fakturieren an den russischen Kunden
- Der Russe holt selbst beim Lieferanten in CZ ab

Wir wollen hier nur die Rechnung und den LS erstellen.
Gemäss Aussage unserer Zentrallogistik müssen die Ausfuhren in den ship-from-countries angemeldet werden. Ausführer wären zudem wir (D), da wir den zur Ausfuhr führenden Vertrag mit dem Drittlands-Kunden haben. Wenn der Spediteur von unserem russischen Kunden die Zollabwicklung erledigen soll, müsste dieser also jeweils uns (D) als Ausführer angeben und die Ausfuhranmeldung in den verschiedenen ship-from-countries abgeben.

Ist dem wirklich so?

Vielen Dank an Jeden, der sich hier die Mühe macht.....

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Projektkoordinator Geschrieben am 03 Dezember 2015



Dabei seit
14 Mai 2009
249 Beiträge
Da du den Vertrag mit dem Drittlandskunden hast solltest du als Ausführer gelten. Wäre es in dem Fall nicht sinnvoll, wenn das tschechische Unternehmen die Ausfuhranmeldung in Vertretung deines Unternehmens unter Angabe deiner EORI-Nummer erstellt?

Eine Frage noch, wenn ihr richtige EXW-Geschäfte durchführt also der Kunde selbst die Exportabwicklung vornimmt wie kommt ihr dann eure Nachweise für die Umsatzsteuer?

Falls ich komplett falsch liege bitte berichtigen.

klopfer.ka Geschrieben am 09 Dezember 2015



Dabei seit
06 Juli 2009
73 Beiträge
Hallo Mikkali,

erst einmal ist es unstrittig, dass ihr die Ausfuhranmeldung machen müsst (Gabler Wirtschaftslexikon: "Im Zollrecht ist gem. Art. 788 ZK-DVO die Person Ausführer, "für deren Rechnung die Ausfuhranmeldung abgegeben wird und die zum Zeitpunkt der Annahme dieser Anmeldung Eigentümer der Waren ist oder eine ähnliche Verfügungsberechtigung besitzt.")

Und damit haben wir auch schon das Riesendilemma mit der Lieferbedingung EXW. Wird diese konsequent angewendet, bräuchtet ihr die Ausfuhranmeldung nicht übernehmen. Dem steht aber der Zollkodex gegenüber, der euch genau dieses vorschreibt. Stellt ihr euch auf den Standpunkt, dass ihr nur Packliste und Rechnung schreiben wollt, wird der Spediteur des russischen Kunden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Ausfuhranmeldung als Vertreter von euch durchführen - das müsst ihr gar nicht zwingend mitbekommen. Aber eine andere Möglichkeit hat der Spediteur eigentlich nicht.

Bleibt noch das leidige Thema der Nachweise für die Umsatzsteuer. Die habt ihr natürlich auch nicht, wenn ihr keine Ausfuhrmeldung macht (oder sauber beauftragt). Aber mit USt werdet ihr kaum fakturieren.

Fazit: Das EXW aus dem Lehrbuch funktioniert so nicht. Und ihr kommt um eine Ausfuhrmeldung (selber oder durch einen Vertreter) nicht herum.

Ich hoffe, die Info hilft dir weiter. Viel Erfolg,
Klopfer

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