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Incoterm DDP Steuern
INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden?
Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus?
Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms?
Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms?
Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?
Robin |
Geschrieben am 26 November 2015
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Dabei seit 18 März 2015 72 Beiträge
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Hallo Leute,
ich weiß gar nicht ob man das so pauschal sagen kann, aber ich habe im Zuge meiner Ausbildung mal eine Frage zu den Incoterms.
Wenn wir Ware ins Ausland verschicken mit dem Incoterm DDP z.B., worauf bezahlen wir dann als Versender Steuern?
Ich weiß nicht genau wie ich anders die Frage stellen soll. :)
Gruß
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CARGOFORUM PARTNER
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betterorange |
Geschrieben am 26 November 2015
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Nach meiner Kenntnis nur die Steuern im Ausland, da Ausfuhren aus EU steuerfrei sind.
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Robin |
Geschrieben am 26 November 2015
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Dabei seit 18 März 2015 72 Beiträge
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Danke schonmal für die Antwort....... ;)
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Robin |
Geschrieben am 30 November 2015
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Dabei seit 18 März 2015 72 Beiträge
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Gibt es sonst noch irgendwelche Anregungen?
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tofec |
Geschrieben am 31 Dezember 2015
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Dabei seit 10 September 2012 21 Beiträge
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Hallo,
der Icoterm DDP = Deliverd Duty Paid bezieht sich nicht auf Steuern! Sondern wie der name sagt auf Duty also Zoll.
D.h. es werden die ausländischen Zölle die bei der Einfuhr entstehen an euch zurück belastet. das ist auch nur logisch, da jeder einführer ja die EUSt als VSt geltend machen kann.
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cobra9.0 |
Geschrieben am 02 Januar 2016
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Dabei seit 19 März 2012 266 Beiträge
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Hallo, die Aussage von tofec ist nicht zutreffend. Bei DDP übernimmt der Verkäufer grundsätzlich sämtliche Einfuhrabgaben einschließlich Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchssteuern; es sei denn er schließt diese ausdrücklich aus.
Gruß
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gthiel2401 |
Geschrieben am 22 Januar 2016
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Dabei seit 05 August 2009 12 Beiträge
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DDP heisst, dass der Verkäufer/Versender ALLE Kosten übernimmt, inkl. ausländischer Zölle und Steuern, egal ob die nun der Empfänger/Käufer als Vorsteuer geltend machen kann oder nicht. Aber Vorsicht: derjenige muss dann auch alle Tätigkeiten (im Ausland) übernehmen, egal ob er das nun kann oder nicht. Incoterms regeln einerseits die Kosten und Gefahren, andererseits aber auch die Verantworlichkeiten (Förmlichkeiten insbesondere).
mfg/Gerhard Thiel
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Chev |
Geschrieben am 25 Januar 2016
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Im Prinzip kann man ja sagen, dass ich als Verkäufer bei DDP neben Verzollungskosten auch Zölle, ggf. Verbrauchsteuern und die Einfuhrumsatzsteuer im jeweiligen Importland zahle. - Die Eingangsfrage dieses Threads zielte ja auf das Thema Steuern ab.
Soweit ich weiß, wird in einigen Ländern DDP durch die Zollverwaltungen nicht akzeptiert. Und wenn doch möglich, gibt es einige Länder, welche aus zolltechnischer Sicht mit äußerster Vorsicht zu genießen sind und diese Verantwortung daher auf den Importeur abgegeben werden sollte (Risiken und Kosten z. T. schwer kalkulierbar). Sowieso müsste ich vor Ort einen "Experten" organisieren - ggf. meinen Spediteur, wenn er es kann - welcher hier die Verzollung für mich durchführt.
Und nochmal zurück zum Thema Steuern: Warum der Importeur bei DDP in seinem Land nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann ich allerdings auch nicht genau beantworten. Ich gehe davon aus, dass es daran liegt, dass die Exportrechnung ohne Einfuhrumsatzsteuer ausgewiesen werden muss - bzw. diese (bestenfalls) in den Verkaufspreis mit einkalkuliert wird und es somit für den Fiskus im Importland nicht deutlich ist, ob überhaupt und wenn ja - in welcher Höhe - die Einfuhrumsatzsteuer an den Verkäufer im Exportland gezahlt wurde. Vielleicht hat hier jemand noch eine bessere Erklärung?
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