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Schweizer Kunde Lieferung an Deutschen Maschinenbauer
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Dizzy24 |
Geschrieben am 21 Januar 2016
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Dabei seit 23 Januar 2008 45 Beiträge
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Hallo Forum,
ich habe da einen Fall, den ich so noch nicht hatte, der mir Kopfzerbrechen bereitet.
Ein Kunde mit Sitz in der Schweiz, kauft bei uns Komponenten, diese werden aber an einen Maschinenbauer in Deutschland
geliefert. Der Maschinenbauer wiederum verbaut die Teile an seiner Maschine, die er wiederum an den Schweitzer ausliefert und verkauft.
Wir haben eine Rechnung an unseren Kunden in der Schweiz ohne Mehrwertsteuer gestellt. Die Leistung wurde aber ja in Deutschland getätigt, wie kann ich den unserem Finanzamt nachweisen das die Ware aus der EU ausgeführt wurde?
Danke für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Dizzy24
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Schrotti |
Geschrieben am 25 Januar 2016
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Dabei seit 07 November 2011 74 Beiträge
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Hi Dizzy24,
die einzige Chance die ich sehe:
lasst Euch eine Stüli vom Maschinenbauer geben, wo Euer Teil eingebaut ist. Dazu sollte Euch der Maschinenbauer eine Kopie vom AgV und seiner Packliste zukommen lassen, wenn damit nachgewiesen werden kann, dass genau Euer Teil mit dieser PL und diesem AgV ausgeführt wurde.
Vlt. akzeptiert das Finanzamt die Beweiskette.
Viel Erfolg.
Gruß Schrotti
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Dizzy24 |
Geschrieben am 26 Januar 2016
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Dabei seit 23 Januar 2008 45 Beiträge
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Hallo Schrotti,
Danke für deine Antwort.
Ich bin auch völlig ratlos, wie ich die Aktion hier von meinen Kollegen aus dem Vertrieb wieder korrigieren soll.
Viele Grüße
Dizzy24
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waldorf |
Geschrieben am 26 Januar 2016
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Ohne Umsatzsteuer-Experte zu sein: Ist das nicht ein Fall des § 7 UStG (Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr) ? Wie du eine umsatzsteuerfreie Lieferung an den dt. Maschinenbauer belegen kannst, weiss ich allerdings nicht. Du hast doch sicher einen Steuerberater ?
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