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Sicherheitsbehörde TSA neue Sicherheitsanordnung für USA
Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?
Stefan1531 |
Geschrieben am 01 Februar 2016
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Dabei seit 30 Juni 2006 495 Beiträge
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soeben erhalte ich von 2 Airlines folgenden Hinweis:
Diese Richtlinie gilt für alle Sendungen in die USA ebenso wie für Sendungen via USA. Folgende Sicherheitserklärung muss ab sofort für solche Sendungen zusätzlich abgegeben werden.:
Zitieren:: |
"(Name of Entity)____________________________________has reviewed all available documentation and has determined that none of the cargo being offered in this consignment or consolidation either originated in, transferred from, or transited through any point in Egypt, Syria, Somalia or Yemen.”
Diese Sicherheitserklärung ist ein Zusatz und ersetzt keine der existierenden Erklärungen. Sie können diese neue Erklärung als ein eigenes Dokument mit anliefern, bei eAWB Sendungen in die OCI-Linie einfügen, als ergänzende Information auf ein bereits existierendes CSD oder eCSD einsetzen oder auf den AWB drucken.
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Aus unserer OPS erhalte ich die Information, daß sich Kunden z.T. weigern, dies zu unterzeichnen, da vielfach diesen nicht bekannt ist, ob dies der Fall ist.
Wie geht Ihr mit diesem Thema um?
Hoffe auf regen Erfahrungsaustausch!
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CARGOFORUM PARTNER
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airliner |
Geschrieben am 01 Februar 2016
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Dabei seit 24 Januar 2005 590 Beiträge
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Stimmt, die US-amerikanische Sicherheitsbehörde TSA hat eine neue Sicherheitsanordnung erlassen, die eine zusätzliche Sicherheitserklärung für alle Sendungen in die USA verlangt. Nach dieser neuen Regelung müssen alle Sendungen mit Luftfrachtbriefen, die nach dem 29. Januar 2016 ausgestellt sind, um folgenden Satz ergänzt werden:
"(Name of Entity)____________________________________has reviewed all available documentation and has determined that none of the cargo being offered in this consignment or consolidation either originated in, transferred from, or transited through any point in Egypt, Syria, Somalia or Yemen.”
Diese Sicherheitserklärung ist ein Zusatz und ersetzt keine der aktuellen Erklärungen im Dokument. Ihr könnt diese neue Erklärung in einem eigenen Dokument an den AWB anhängen, in die „handling information box“ einfügen sowie in die OSI-Linie eines eAWBs oder als ergänzende Information auf ein bereits existierendes Consignment Security Declation CSD oder eCSD einsetzen.
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Projektkoordinator |
Geschrieben am 01 Februar 2016
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Dabei seit 14 Mai 2009 249 Beiträge
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Ergibt sich daraus Handlungsbedarf für die Industrie? Also muss ich als Versender hier tätig werden, eine Erklärung ausstellen, etc.?
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Trollinger |
Geschrieben am 02 Februar 2016
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Dabei seit 01 Oktober 2010 63 Beiträge
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Für mich kommt das einer Boykotterklärung gleich, die nach der Aussenwirtschaftsverordnung verboten ist! Auch die Lufthansa fordert die Erklärung auf ihrer Homepage, kann das dann Anstiftung zu einem Verbotstatbestand sein?
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betterorange |
Geschrieben am 02 Februar 2016
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Das ist die Krux der Erklärung.
Einerseits soll der Aussteller des AWB die Erklärung mit allen Durchgriffsmöglichkeiten abgeben
Andererseits sperrt sich die Kundschaft, da sie derzeit prüft ob diese Erklärung einer Boykotterklärung gleicht.
So what?
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Projektkoordinator |
Geschrieben am 02 Februar 2016
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Dabei seit 14 Mai 2009 249 Beiträge
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Ich habe das ebenfalls hinterfragt und habe die Info erhalten, dass die Erklärung keine verbotene Boykotterklärung darstellt, da sie nicht ein zukünftiges Handeln oder Unterlassen bestätigt, sondern objektiv nachprüfbare Fakten zu einer aktuell transportierten Ware.
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Versandminister |
Geschrieben am 02 Februar 2016
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Dabei seit 25 Mai 2011 5 Beiträge
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Nach Rücksprache mit dem BAFA und unserer IHK verstößt diese Erklärung nach den bisherigen Erkenntnissen gegen §7 AWV. Es kann ein Bußgeld bis 500.000 Euro verhängt werden. Zurzeit findet eine Prüfung durch das Bundesministerium für Wirtschaft statt. Die IHK Düsseldorf steht mit dem Ministerium in Kontakt.
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airliner |
Geschrieben am 03 Februar 2016
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Dabei seit 24 Januar 2005 590 Beiträge
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Unser National Carrier hat heute morgen seine Kunden informiert, das die seit kurzem verlangte zusätzliche manuelle Sicherheitserklärung, die bestätigte, dass sich die Sendung zu keinem Zeitpunkt in Ägypten, Syrien, Somalia oder im Jemen befunden hatte, durch den Kunden nicht mehr benötigt wird.
Die Einhaltung der Vorgaben wird nun automatisch überprüft. Die automatische Prüfung der Herkunftsländer basiert auf den von den Kunden bereitgestellten Sendungsdaten.
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Zollpetze |
Geschrieben am 03 Februar 2016
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Dabei seit 08 Juli 2015 4 Beiträge
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Hallo zusammen,
habe eben auch mit LH Cargo und unserer IHK gesprochen.
lt. LH ist die Unterzeichnung nach RS mit der TSA nicht notwendig da alle notwendigen Angaben aus dem AWB zu entnehmen seien ?!
die Aussage der IHK läuft in dieselbe Richtung wie schon vorgenannt; Verstoß gegen § 7 AWV.
....
konkrete Angaben habe ich aber noch keine gefunden...
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Schrotti |
Geschrieben am 05 Februar 2016
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Dabei seit 07 November 2011 74 Beiträge
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Hallo Forum-Freunde,
auch ich habe die widersprüchlichsten Aussagen von Airlines, IHKen und Spediteuren erhalten. Für mich ist die rechtlich schlüssigste Aussage im Moment die vom VDMA. Diese zielt einzig und allein auf den Sinn der Erklärung ab und dieser ist noch nicht bekannt:
Fall 1:
- will die TSA damit bezwecken die Ware aus den gelisteten Ländern besser zu erkennen und zu identifizieren um diese einer genauen Importbeschau zu unterziehen, dann handelt es nicht um eine Boykotterklärung im Sinne §7 AWV
Fall 2:
- will die TSA damit bezwecken, dass die Ware erst gar nicht geflogen werden darf, weil diese generell nicht mehr in die USA eingeführt werden darf, dann handelt es sich um eine Boykotterklärung nach §7 AWV.
Ich gehe nicht von Fall 2 aus, da die Verordnung der TSA logischerweise auch für Seefracht, KEP und Luftpaket-Dienste gelten müsste. Welchen Sinn macht es Waren aus den besagten Ländern nicht per Luftfracht, aber auf allen anderen Verkehrsträgern in die USA transportieren zu lassen. Somit kein Importverbot für Ware aus diesen Ländern.
Daher für mich klar Fall 1 => wir unterzeichnen die Erklärung.
Gruß Schrotti
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AIRSUPERVISOR |
Geschrieben am 05 Februar 2016
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Dabei seit 04 Februar 2016 3 Beiträge
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Wie sind momentan die allgemeinen ERfahrungen; wer unzerzeichnet derzeit in der Praxis die Erklärung - Versender oder Spediteur?
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HunkyDory |
Geschrieben am 06 Februar 2016
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Dabei seit 27 Februar 2012 247 Beiträge
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12marco12 |
Geschrieben am 11 Februar 2016
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Dabei seit 02 Januar 2013 25 Beiträge
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Hallo,
hat jemand hierzu schon Neuigkeiten?
Unsere IHK hat uns auch abgeraten, diese Erklärung zu unterschreiben.
Es gibt aber immer noch keine ofizielle Mitteilung dazu.
Also was tun, wenn aktuell eine Sendung ansteht, und ich die ohne die Erklärung nicht geflogen bekomme?
Danke und Gruß
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Projektkoordinator |
Geschrieben am 12 Februar 2016
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Dabei seit 14 Mai 2009 249 Beiträge
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Ich hatte heute einen Spediteur, der auf die Erklärung bestanden hat. Nachdem ich die Ausstellung der Erklärung abgelehnt und darauf verwiesen habe, dass die LH intern eine Lösung für den Punkt gefunden hätte hat er zugesagt die Sendung über LH laufen zu lassen.
Bin gespannt, ob das jetzt so funktioniert.
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