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Vereinfachte Beendigung der AV gemäß Art. 544 C ZK-DVO
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
TheDispatcher |
Geschrieben am 03 Februar 2016
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Dabei seit 24 August 2009 196 Beiträge
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Hallo Zollexperten,
haben wir hier im Forum einen User der dieses vereinfachte Verfahren bzw. auch die vorzeitige Beendigung der AV gemäß Artikel 544 C ZK-DVO in der Praxis abwickelt ?
In diesem Zusammenhang würde mich der praktische Ablauf der Beendigung interessieren.
Meine Fragen diesbezüglich beim ZA und auch beim HZA hinterließen Fragezeichen in den Gesichtern der Zollbeamten.
Beste Grüße
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waldorf |
Geschrieben am 04 Februar 2016
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Ziemlich spezielles Thema: es gibt dazu einen BMF-Erlass, der in der Dienstanweisung des Zoll veröffentlicht ist :
Z 15 38 – Anwendung des Artikels 544 Buchstabe c ZK-DVO sowie Abgrenzung zu anderen zollrechtlichen
Behandlungen von Flugzeugen (III B 1 – Z 1538/12/10002 DOK 2013/0356741 vom 26. April 2013).
Wenn du das bekommen willst, würde ich mich beeilen, damit du die erforderliche Bewilligung(sänderung) noch vor dem Inkrafttreten des UZK am 1.5. bekommen kannst. Danach könnte es zäh werden:
1. Weiss ich nicht, ob die Regelung des Art. 544 -c ZKDVO in das UZK-Paket übernommen wurde
2. selbst wenn, wird die Zollverwaltung ab dem 1.5. wohl erstmal in eine Art Schockstarre verfallen, weil noch viele Fragen hinsichtlich der Erteilung von Neubewilligungen bzw. Änderungen "alter" ZK-Bewilligungen offen sein werden
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TheDispatcher |
Geschrieben am 07 Februar 2016
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Dabei seit 24 August 2009 196 Beiträge
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Im UZK ist dieser Artikel auch verankert worden, dort zu finden unter
Art. 324 Absatz 3
Ich entnehme einem Arbeitspapier der EU Zollkommission vom 25.Februar 2015
jede Menge Schlussfolgerungen zu diesem Artikel, damit unterschiedliche Auslegungen
der Zollämter zu einer einheitlichen Abwicklung führen sollen.
So der theoretische Teil.
Ich denke mal nicht das wir uns die Form der Beendigung extra bewilligen lassen
müssen, zumal unser Ansprechpartner beim HZA hier leider auch etwas überfordert
war.
Mal schauen inwieweit die von dir erwähnte Dienstanweisung hilfreich sein wird.
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