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Fertigungskosten Teil vom EXW-Preis
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Projektkoordinator |
Geschrieben am 29 Januar 2016
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Dabei seit 14 Mai 2009 249 Beiträge
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Hallo zusammen,
sind die Fertigungskosten bei der Präferenzkalkulation bzw. bei der Bestimmung des Abwerkpreises Bestandteil des Wertes? Oder fließen dabei nur die tatsächlichen Materialkosten ein?
Danke im Voraus.
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CARGOFORUM PARTNER
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HunkyDory |
Geschrieben am 29 Januar 2016
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Dabei seit 27 Februar 2012 247 Beiträge
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Projektkoordinator |
Geschrieben am 01 Februar 2016
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Dabei seit 14 Mai 2009 249 Beiträge
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Morgen,
wenn ich nach dieser Definition gehe "dass der AWP der Preis des Erzeugnisses ab Werk ist, der dem Hersteller in der Gemeinschaft gezahlt wird" dann sind die Fertigungskosten enthalten. Vielleicht stehe ich momentan auch auf dem Schlaucht....
Nehmen wir an wir haben ein Produkt, dass für 70€ verkauft wird. Davon sind 50€ Material und 20€ Fertigungskosten. Dann dürfen bei einer angenommenen 30%-Regel 21€ an VoU enthalten sein. Also prüfe ich wieviel VoU vorhanden ist. Wie gehe ich aber mit den 20€ Fertigungskosten um? Befürchte ich hab gerade einen Denkfehler :-s.
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HunkyDory |
Geschrieben am 01 Februar 2016
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Dabei seit 27 Februar 2012 247 Beiträge
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Zitieren:: |
Nehmen wir an wir haben ein Produkt, dass für 70€ verkauft wird. Davon sind 50€ Material und 20€ Fertigungskosten. |
Dann seid ihr bestimmt bald Pleite ;) Wo ist euer Gewinn?
Der ab-Werk-Preis beinhaltet eure Selbstkosten, Verpackung und Gewinn. Fracht und Kosten für die Transportversicherung gehören nicht dazu, ist ja schließlich der ab-Werk-Preis.
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Projektkoordinator |
Geschrieben am 01 Februar 2016
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Dabei seit 14 Mai 2009 249 Beiträge
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Um Dir die komplette Konstellation erklären zu können müsstest du wohl auf einen Kaffee vorbei kommen ;).
Bezüglich der Verpackung, also bspw. Seekisten, habe ich mal die Aussage bekommen, dass diese Kosten nicht berücksichtigt werden dürfen im EXW-Preis?
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HunkyDory |
Geschrieben am 01 Februar 2016
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Dabei seit 27 Februar 2012 247 Beiträge
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Zitieren:: |
Bezüglich der Verpackung, also bspw. Seekisten, habe ich mal die Aussage bekommen, dass diese Kosten nicht berücksichtigt werden dürfen im EXW-Preis? |
Wieso hat der Zoll im obigen Link die Verpackungskosten nicht ausdrücklich vom AWP ausgenommen? Ich sehe das wie folgt.
Der Zoll stellt fest, "...dass der AWP der Preis des Erzeugnisses ab Werk ist, der dem Hersteller in der Gemeinschaft gezahlt wird....."
Wenn ich als Hersteller mit meinem Kunden EXW (Incoterms 2010) vereinbart habe und er den EXW-Preis auch zahlt, dann gehören meiner Ansicht nach die Verpackungskosten auch zum Ab-Werk-Preis der Präferenzkalkulation. Denn laut Punkt A9 der EXW-Klausel heißt es: "Der Verkäufer hat auf eigene Kosten die Ware zu verpacken....". Gemäß Punkt B1 "hat der Käufer hat den im Kaufvertrag genannten Preis der Ware zu zahlen."
Ich lasse mich natürlich (zähneknirschend) eines besseren Belehren. Im nächsten Leben werde ich mir einen Beruf suchen, wo ich mich nicht ständig mit abstrakten Rechtsnormen auseinandersetzen muss ;)
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Schrotti |
Geschrieben am 05 Februar 2016
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Dabei seit 07 November 2011 74 Beiträge
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Hallo Leute,
unabhängig des fehlenden Gewinns, wie HunkyDory richtig feststellt, ist die Rechnung ganz einfach. Bei einer 30% - Regel müssen 70% Ursprungseigenschaft nachgewiesen werden. Bei Deinem EXW-Preis von € 70,- wären das € 49,- (30% dürfen ja Drittlandmaterial sein)
D.h.
€ 20,- sind Fertigungskosten = ursprungsbegründend (solange alle Faktoren passen wie z.B. Territorialprinzip usw.)
€ 29,- müssen jetzt noch aus dem Material über LE/LLE kommen (außer Du hättest Tarifspung)
Was das Thema "EXW-Preis" angeht: das ist der Preis, den der Kunde Dir bezahlt. Und wenn Du noch ein rosa Schleifchen um Deine Verpackung machst und diese berechnest, gehört diese auch zum EXW-Preis.
Die Kalkulation wäre um ein vielfaches leichter, wenn Du auch noch einen Gewinn ein Deinen EXW-Preis einrechnen würdest:
z.B. EXW € 100,-, davon 70% nachzuweisen = € 70,- => € 30,- Gewinn + € 20,- Fertigung und jetzt nur noch € 20,- Nachweis aus Material.
Übrigens: mit der o.g. Kalkulation haben wir die letzten Präferenzprüfungen locker bestanden.
Gruß Schrotti
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