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EORI Zollnummer zur Neutralisierung von Exporten möglich?


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


betterorange Geschrieben am 12 Februar 2016



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EORI Zollnummer zur Neutralisierung von Exporten möglich?

Mehrere Kunde aus einem Drittland kauft innerhalb DE bzw. EU Waren und lässt Sie auf seine Rechnung in ein weiteres Drittland bringen.


Ist es für uns machbar, für diesen Zweck, nämlich der Neutralisierung der Ausfuhr Unterlagen eine separate EORI Nummer zu erhalten?

Die Lieferanten aus DE bzw. EU sollen zwar einen Nachweis der Ausfuhr erhalten, damit die Ware steuerfrei geliefert wird, wollen aber keine Ausfuhr Dokumente erstellen.

Wie läuft das Konstrukt am Besten, ohne dass wir rechtlich belangt werden können?

Ich scheue noch davor eine ausgegliederte Firma eintragen zu lassen, die das dann als Export Service gegen Gebühr übernimmt.

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klopfer.ka Geschrieben am 17 Februar 2016



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73 Beiträge
Hallo betterorange,

generell bekommt jede Firma nur eine EORI Nummer. Siehe auch "Wie viele EORI-Nummern darf ich als Wirtschaftsbeteiligter haben?" auf www.zoll.de/DE/Fachthe..._node.html

Ich gehe davon aus, dass euer Firmensitz ebenfalls in der EU ist und ihr vom Lieferanten direkt an eure Drittland-Kunden liefert. Wenn der Kunde bei euch kauft und der Lieferant lediglich die Ausfuhr vornimmt, seid ihr der Ausführer und müsst die Zollanmeldung vornehmen. Hierbei könnt ihr euch vertreten lassen, z.B. durch den Lieferanten oder einen Spediteur. Evtl. kommt dann auch eine unvollständige Zollanmeldung in Betracht. Klarheit zu der Frage des Ausführers gibt noch folgender Link: www.zollseminare.de/co...reieck.pdf

Viel Erfolg,
Klopfer

P.S.: Bei einer anderen Konstellation wäre sonst wichtig zu wissen, wie diese ist (wer verkauft an wen, welche Länder sind beteiligt etc.)

betterorange Geschrieben am 18 Februar 2016



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Danke Klopfer,

es sieht ein wenig anders aus.

Verkäufer ist z.B. in Algerien

Lieferant ist in D, AT oder IT

Empfänger z.B. ist in USA, Brasilien, Mexico.

Und wir sind Spediteur.

Die Beispielkonstellation Deiner Lösungsreferenz hat ja auch schon Haken genug.


Was nun.


Danke, BO

klopfer.ka Geschrieben am 25 Februar 2016



Dabei seit
06 Juli 2009
73 Beiträge
In diesem Falle ist für der Lieferant in der EU der Ausführer. Er ist auch Verkäufer im grenzüberschreitendem Verkehr. Nur dass er halt nicht nach Algerien sondern mit eurer Mithilfe und auf Wunsch des Kunden in Algerien direkt in die USA etc. verschicken soll. Für mich ein klarer Sachverhalt.
Entweder macht der Lieferant die Ausfuhrmeldung oder beauftragt euch oder einen anderen Dritten, für seine Rechung die Ausfuhrmeldung abzugeben. Der Verkäufer (Zwischenhändler?) in Algerien ist hier ganz raus.

Viel Erfolg & Grüße,
Klopfer

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