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Importverfahren


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Schnieber Geschrieben am 02 März 2016



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Noch eine Aufgabe aus meiner Prüfung bei der ich nicht ganz sicher bin.

Ein Unternehmen importiert Toner für Laserdrucker. Der Toner wird in Kartuschen eingefüllt, die als Erstbefüllung Laserdruckern beigelegt werden. Die Laserdrucker gehen in den Export in Drittländer. Welches wäre das optimale und mögliche Zollverfahren.
1. Abfertigung zum zoll und steuerrechtlich freien Verkehr
2. Abfertigung zur aktiven Veredlung
3. Abfertigung in ein Zollagerverfahren
4. Abfertigung in die vorübergehende Verwendung.

Ich würde hier die Abfertigung in ein Zollagerverfahren wählen, da der Toner 6% Einfuhrzoll hat.

gleicher Sachverhalt, aber nunmehr stammt der Toner aus Südkorea. Gleiche Auswahlmöglichkeiten

Hier würde ich die Abfertigung auch in das Zollagerverfahren überführen

Auch hier schon vorab besten Dank für Eure Antworten

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Robin Geschrieben am 02 März 2016



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Sind auch gute Aufgaben für mich immer mal zu hören. :)

Ich würde Aktive Veredelung sagen, da diese so definiert ist.

Nichtgemeinschaftswaren werden in EU eingeführt, veredelt (Füllung der Kartuschen) und wieder ausgeführt.

Gruß Robin

Schnieber Geschrieben am 02 März 2016



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Auch wenn, die aktive Veredlung mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden ist? Und warum wird die Frage einmal mit China und einmal mit Südkorea gestellt? Ist das eine Fangfrage? Oder gäbe es einen Unterschied?

Robin Geschrieben am 02 März 2016



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Das geht über meine Momentanen Kompetenzen hinaus leider......

Ich denke aber mal das der Aufwand keine Rolle spielt, da es unabdingbar ist.

Schnieber Geschrieben am 02 März 2016



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okay, vielen Dank. Ich bleibe dann mal bei der aktiven Veredelung. Macht Sinn

roliP Geschrieben am 02 März 2016



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Hierauf gibt es m. E. keine schnelle und kurze Antwort. Das kommt auf die Umstände an. In welchem finanziellen und materiellen Umfang wird das Laserdruckergeschäft abgewickelt? In welchem zeitlichen Rahmen?
Spontan würde ich die akt. Veredelung wählen, wobei auch hier wieder verschiedene Varianten möglich wären. Die vorübergehende Verwendung geht nicht!!

roliP Geschrieben am 02 März 2016



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Zitieren::
Auch wenn, die aktive Veredlung mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden ist? Und warum wird die Frage einmal mit China und einmal mit Südkorea gestellt? Ist das eine Fangfrage? Oder gäbe es einen Unterschied?

Auf die Schnelle habe ich festgestellt, dass bei China 6% Zoll fällig wäre, aus Korea mit Präferenznachweis nicht! D.h. bei der Einfuhr aus Korea wäre keine akt.Veredelung möglich, da nur die EUSt anfällt.

Schnieber Geschrieben am 02 März 2016



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Also dann im Falle von Korea Abfertigung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr?

roliP Geschrieben am 02 März 2016



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Korrekt!

BerlinLog Geschrieben am 04 März 2016



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Hallo Schnieber,

da es sich um eine Klausurfrage handelt, gibt es meistens Fußangeln. Es wird vermutlich erwartet, dass Du prüfst, ob auch ein Zolllagerverfahren möglich ist. Mit Blick in Anh. 72 Nr. 16 müsste man dies ggf. bejahen. Fraglich wäre dann auch, ob es ein "einfacher Vorgang" ist und ob die Tonerkartusche ggf. überhaupt "nur" ein Behälter ist.

Hilfsweise wäre aber auch die AV zu nennen, da die Bewilligung der üblichen Behandlung zum Teil im Ermessen der Behörde steht.

Gruß
BL

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