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Vermögensschaden


karFFeus Geschrieben am 06 März 2012



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Servus,
ich habe leichte Probleme mit dem Begriff Vermögensschaden und der dazugehörigen Haftung, kann mir hier bitte jemand weiterhelfen.
Ein Vermögensschaden ist ein Schaden ohne das dem Gut etwas passiert, somit gehören auch Verspätungsschäden, Nachnahmeschäden und Schäden aufgrund fehlender (verlorener) Unterlagen.

Die Haftung bei einem reinen Vermögensschaden = 3x wie Verlust (HGB + ADSP)
Die Haftung bei einem Verspätungsschaden = 3x Fracht (HGB + ADSP)
Die Haftung bei Nachnahmefehler = bis zum Betrag der Nachnahme (HGB)
Die Haftung bei verlorenen Dokumenten = 1x Verlust (HGB)

Nun meine Fragen;
Stimmt das oben genannte soweit?

Wie haftet der Spediteur bei verlorenen Doks nach ADSP?
Wie haftet der Spediteur bei Nachnahmefehler nach ADSP?
(Gilt hier automatisch HGB?)

Was ist ein Vermögensschaden, der kein Verspätungsschaden, Nachnahmeschaden oder Schaden durch fehlende Doks verursacht ist?
Mir fällt hier nichts ein, da jeder Vermögensschaden doch irgendwie zu den o.g. gehört? Also wann greift welche Haftung?
Ich mein, zB der Spediteur verlädt eine Sendung zur falschen Relation.... somit ist sie kurz verloren, dann wieder da, aber im Endeffekt, das Endresultat ist doch auch nur eine Lieferfristüberschreitung mit 3x Fracht?
Wann greift der (extrem teure) Vermögensschaden?

Danke für die Hilfe
Christian

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allrounder Geschrieben am 06 März 2012



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Guck mal hier: cargoforum.de/Forums/v...=3568.html

karFFeus Geschrieben am 06 März 2012



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Kenn ich schon.
Für Güterfolgeschäden wird nicht gehaftet, aber für Vermögensschäden an sich schon. Hilft mir leider net so wirklich weiter oder kapier ich es nur net?

allrounder Geschrieben am 06 März 2012



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Ein Beispiel, von dem ich glaube dass es ein Vermögensschaden wäre:

Der Spediteur hat zwei Paletten mit Etiketten:
- Palette A soll zu Getränkeherstelle A
- Palette B soll zu Getränkehersteller B

Dummerweise werden nun im Lager die Paletten verwechselt, A bekommt die Etiketten von B. Da nicht mehr genügend Etiketten für die Produktion vorhanden sind steht diese.

Kann auch sein dass ich auf dem Holzweg bin. :)

P.S. : In der Praxis passiert sowas natürlich nicht! ;)

karFFeus Geschrieben am 06 März 2012



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8 Beiträge
Ja sowas hatte ich mir auch gedacht,
aber wenn der Spediteur die Paletten dann umtauscht, ist es dann nicht ein banaler Verspätungsschaden?
Getränkehersteller bekommt ja seine Palette, nur sehr viel später halt.

Wo ist der Unterschied zwischen Vermögensschaden (3x Verlust) und Verspätung (3x Fracht).
Angenommen die Palette hat ne Tonne und die Transportkosten liegen bei 200 euros

Die Haftung ist beim Vermögensschaden (3x 8,33 SZR = 30euros x 1000 kg = 30000 euros und beim Verspätungsschaden sinds 3x Fracht also 600 euros.

allrounder Geschrieben am 06 März 2012



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Auch nett: www.tis-gdv.de/tis/tag...halt08.htm

allrounder Geschrieben am 06 März 2012



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66 Beiträge
Da war ich zu schnell: Der Schaden tritt ja zum Zeitpunkt des Produktionsstillstands ein, nicht mit Anlieferung der richtigen Ware. Die Zeit spielt eine große Rolle.

Pünktliche Anlieferung = kein Schaden
Verspätet ohne Produktionsstillstand = Verspätung / 3x Fracht (max.)
Verspätet mit vorherigem Produktionsstillstand = Vermögensschaden
Beschädigt ohne Produktionsstillstand = Güterschaden
Beschädigt und Produktionsstillstand, weil Ware größtenteils unbrauchbar = Güterfolgeschaden

Letzteres habe ich selten erlebt. Das mit den Etiketten habe ich in der Praxis öfter durchgespielt, darum war das mein Beispiel. Ich hab früher die Azubis (gegen entsprechende Vergütung) mit Pkw durch halb Europa geschickt um die verspätete Fertigung der Druckerei abzufangen. Da standen Summen im Raum für die man locker auch einen Charterjet hätte schicken können.

karFFeus Geschrieben am 06 März 2012



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08 September 2011
8 Beiträge
Ok, aber ein Produktionsstillstand ist doch ein Güterfolgeschaden, für den der Sped nicht haftet? Das is eben der Punkt bei dem es bei mir an Veständnis mangelt.....

allrounder Geschrieben am 06 März 2012



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66 Beiträge
In der Praxis läuft es doch so:
Der Transport findet statt. Währenddessen verstreicht der vereinbarte Liefertermin (Haftung ab jetzt: 3x Fracht). Steht die Produktion jetzt aber plötzlich still, weil die Ware noch nicht ausgeliefert ist, haftet der Spediteur aber lt. ADSp 23.3 mit 3x Warenwert, höchstens aber 100.000 Euro.

Der Zeitpunkt des Schadensereignisses ist entscheidend!

karFFeus Geschrieben am 06 März 2012



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8 Beiträge
Ah ok, alles klar.
Prima, danke!

Car-Nat Geschrieben am 18 März 2016



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3 Beiträge
Hi, schau mal hier wird allgemein der Begriff des Vermögensschaden erklärt. Definition Schadensumme und Vermögensschaden

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