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Ab 01. Juli 2016 neue Containerbestimmungen für die Seefracht


Schifffahrt und Seefracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Schifffahrt und Seefracht behandelt Fragen wie, wie kann ich als Unternehmer den Transport per Schifffahrt und Seefracht organisieren und optimieren? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für den Transport per Schifffahrt und Seefracht und wie kann ich die Kosten minimieren? Welche Risiken gibt es bei der Schifffahrt und Seefracht? Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport per Schiff zu beschleunigen? Wie entwicklen sich die Seefrachtraten? Wie staue ich einen Container und optimiere die Beladung?


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christine Geschrieben am 12 Juli 2015



Dabei seit
11 Februar 2005
80 Beiträge
Hallo zusammen,

ich stoße gerade auf eine neue Regelung für die Seefracht, gültig ab 01.06.2016.

Die International Maritime Organization IMO hat beschlossen, dass die Bruttomasse eines Containers vor Verladung vom Befrachter zu verifizieren, zu dokumentieren und zu melden ist. Das ganze wird neu geregelt, um die Sicherheit im Hafen und im Seeverkehr zu gewährleisten,

Die Änderungen betreffen alle verladenden Container egal ob mit ihnen Gefahrgüter transportiert werden oder nicht. Die Änderung stammt aus den SOLAS Safety of Life at Sea Regeln.

Ab 01. Juli 2016 ist eine unverwogene Verladung eines Seefracht Containers ohne bestätigte Bruttomasse nicht mehr möglich.

Weiss hier jemand mehr? Wer genau muss die Container wiegen? Welche Methoden gibt es, Inhalt plus Container oder direkt die Container Bruttomasse?

Freue mich auf einen Erfahrungsaustausch

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Bagheera Geschrieben am 12 Juli 2015



Dabei seit
06 Juli 2014
32 Beiträge
Hinweise zur Anwendung der neuen Regelung wurden von der IMO im Rundschreiben MSC.1/Circ.1475 (Richtlinien zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse von Frachtcontainern) veroffentlicht. Eine deutsche Übersetzung findet sich im Verkehrsblatt (VkBl.) 2015 S. 29. Abschnitt 4 der Richtlinien legt die Verantwortlichkeiten fest, Abschnitt 5 befasst sich mit den Methoden zur Gewichtsermittlung.

Der Befrachter ist für die Festlegung und Dokumentation der bestätigten Bruttomasse eines beladenen Containers zuständig. Die Bruttomasse kann durch Verwiegung festgestellt werden. Wenn eine zertifizierte Methode angewendet wird, darf die Bruttomasse alternativ auch durch eine Summe der Einzelmassen der Versandstücke zuzüglich Ladungssicherungsmittel und Verpackungsmaterial etc. sowie zuzüglich der Eigenmasse des Containers ermittelt werden.

Das BMVI hat dazu am 3. Juni 2015 in Bonn eine Tagung in englischer Sprache durchgeführt. Die Unterlagen sind hier verfügbar: www.bmvi.de/SharedDocs...verview=js

Auf S. 160 ff. der pdf-Datei ist die deutsche Übersetzung der Richtlinie abgedruckt und auf S. 169 ff. sind die Ergebnisse der Tagung in deutscher Sprache zusammengefasst: www.bmvi.de/SharedDocs...cationFile

Paperplane Geschrieben am 10 November 2015



Dabei seit
13 November 2008
23 Beiträge
Hallo,
als Zusatz zu Bagheeras bereits ausführlichem Kommentar noch folgendes:
Mit Wirkung vom 01.07.2016 darf somit ohne entsprechende Gewichtsverifizierung kein beladener Container mehr an Bord eines Seeschiffes verladen werden. Dies soll die Sicherheit des Schiffes, seiner Besatzung und der Arbeiter in den Häfen sowie der generellen Sicherheit im Seeverkehr gewährleisten.
Da die Beladung von Überseecontainern häufig im Binnenland erfolgt, betreffen die IMO-Vorgaben auch die verladene Exportwirtschaft. Um Verzögerungen in den Häfen zu vermeiden, sollte vor einer Containerbeladung zwischen den Beteiligten abgestimmt werden, wer welche Methode zur Gewichtsverifizierung anwendet.
Auch Spediteure/Dienstleister, die selber Container beladen oder beladen lassen, sind von den IMO-Vorgaben betroffen.
Derzeit stehen verschiedene Möglichkeiten der Gewichtsverifizierung zur Diskussion:
- Verwiegung des Containers nach Beladung.
- Rechnerische Ermittlung (Addition aller Einzelgewichte nach Verwiegung der Packstücke, Ladungsgegenstände, wie Paletten, Stau-, Verpackungs-und Sicherungsmaterialien zuzüglich der Container Tara)
Eine Schätzung der Gewichte ist aus heutiger Sicht nicht erlaubt. Der Befrachter ist hier in der Pflicht, das exakte Gewicht zu verifizieren und zu melden. Es bleibt abzuwarten wann der Gesetzgeber diese Internationale Verordnung in nationales Recht umwandelt. Erst dann können die entsprechenden Schritte zur Umsetzung eingeleitet werden.

Paperplane Geschrieben am 11 Februar 2016



Dabei seit
13 November 2008
23 Beiträge
Hallo zusammen,

hat jemand bereits neue Erkenntnisse für die Gewichtsverifizierung der Exportcontainer ab 01.07.2016 gesammelt ?
Ich habe diverse Informationen erhalten, die aber noch nicht konkret umgesetzt werden. Die Reedereien sind teilweise mit Arbeitskreisen dabei Lösungsansätze zu finden. Das Gleiche gilt für viele Spediteure.
Mich würden eure Erfahrungsberichte sehr interessieren, da auch bei uns im Hause eine Arbeitsgruppe gebildet wird.

vielen Dank

Paperplane Geschrieben am 24 Februar 2016



Dabei seit
13 November 2008
23 Beiträge
Hallo zusammen,

ich hatte eigentlich gedacht, dass bei diesem sensiblen Thema mehr im Forum geschrieben wird.
Hoffe immer noch auf eure zahlreichen Erfahrungen.

pattisi Geschrieben am 21 März 2016



Dabei seit
21 März 2016
6 Beiträge
Ich denke, bisher wird noch nicht viel dazu geschrieben, weil noch keine patente Lösung gefunden wurde.

Wir als Spediteur und Befrachter sind direkt von dieser Regelung betroffen und wissen noch nicht so recht, wie damit umgegangen werden soll. Möglich wäre:

- Auswiegen der Leerpaletten, Packstücke + Container-Tara = anzugebenes Bruttogewicht
- Wiegen der Container auf der Waage nebenan -> geht ins Geld
- Wiegen der Container im Hafen -> geht mächtig ins Geld

Wie viel Aufwand entsteht durch welche Vorgehensweise, muss der TU Umwege in Kauf nehmen die Mehrkilometer verursachen, etc. pp.

Gibt es Toleranzen? Wie genau muss das Wiegeergebnis sein? Wiegequittung notwendig? wenn ja, an wen muss die gehen?

Ziel ist es natürlich eine möglicht kostengünstige Lösung zu finden, die dennoch den entsprechenden Vorgaben entspricht.

Von Seiten der Reedereien habe ich leider noch recht wenig gehört. Wenn da jemand vielleicht ein paar Infos hat, gerne an mich. Wie sieht es z.B. aus, das Gewicht elektronisch über vorhandene Schnittstellen zu übermitteln, anstatt Mails zu tippen und Quittungen scannen zu müssen?

Ich les mir jetzt erstmal das nette 171-seitige Dokument durch, das von Bagheera zur Verfügung gestellt wurde.

cobra9.0 Geschrieben am 22 März 2016



Dabei seit
19 März 2012
266 Beiträge
Hallo pattisi,

wenn ich Dir einen Tipp gegeben darf, spar dir das lesen der 171 Seiten. Ist fast ein 3/4 Jahr alt und bringt einem kaum etwas. Wenn Du dich grundsätzlich über das Thema informieren willst, ließ lieber KDS

Aktuelles findest Du sonst unter BG Verkehr

Gruß

pattisi Geschrieben am 22 März 2016



Dabei seit
21 März 2016
6 Beiträge
Guten Morgen,

zu spät - Gott sei Dank lese ich schnell :)

Interessant wird es ja tatsächlich erst ab Seite 160, die sich ja auch mit deinem Link zu BG Verkehr deckt.

Das es die KDS gibt hab ich ehrlich gesagt vollkommen verpeilt! Das muss ich mir dann auch nochmal zu Gemüte führen.

Gibt es eigentlich auch aktuellere Rundschreiben dazu? Ist ja alles als 2015. Ich habe heute noch eine Anfrage an die Reedereien ausgegeben, vielleicht gibt es ja da aktuelleres...

scs6862 Geschrieben am 22 März 2016



Dabei seit
11 März 2010
200 Beiträge
Moin,

noch nicht abgenommene Schnittstelle hier: www.smdg.org/assets/as...MAS-04.pdf

Gruß

beppo Geschrieben am 22 März 2016



Dabei seit
14 Dezember 2011
7 Beiträge
Guten Tag,
es bleibt insbesondere die Frage, in welcher Form die Verantwortungsabgrenzung zwischen NVOCC und der verladenden Wirtschaft definiert wird. Wer haftet für das korrekte Bruttogewicht und in wessen Verantwortung liegt dies...

pattisi Geschrieben am 22 März 2016



Dabei seit
21 März 2016
6 Beiträge
So... die ersten Rückmeldungen sind da.

SOLAS VGM (verified gross mass)

Fest steht, dass das alles noch sehr schwammig ist.

Das Addieren der Packstück-, Lade- und Ladungssicherungsmittel muss von einer zuständigen Behörde zugelassen sein.

Über Sanktionen wurde noch nicht entschieden.

Stand Februar wird wohl die BG Verkehr die Kontrollfunktion übernehmen.

Gewichte müssen dokumentiert und jederzeit durch die Behörde einsehbar sein.

Das übermitteln der Wiegedaten bastelt sich jede Reederei selber zurecht; Die Infos die ich habe sprechen von:

- Wiegen beim Dienstleister, der dann die Daten übermittelt
- INTTRA
- Eingabe über booking oder B/L-tools oder Cloud-Anwendungen, wobei es hier für das VGM wohl gesonderte Deadlines geben wird. Diese wird einige Stunden vor Eintreffen des Schiffs im Ladehafen sein.
- Es werden nurnoch Container mir VGM in den Stauplan genommen. Dieser ist durch die BG Verkehr einsehbar.

Insbesondere die Deadline macht mir Sorgen - ob das bei uns in der Praxis so gut klappen wird, weiß man nicht. Auf jeden Fall büßt man einiges an Flexibilität ein.
In einem anschließenden Telefonat wurde auch über Toleranzen gesprochen; Beim wiegen des kompletten Containers 2-3%, beim addieren der Einzelgewichte max 1%. Dazu habe ich aber nichts schriftliches, also warte ich lieber noch auf ein Update.

Alle Angaben ohne Gewähr. Ich denke nicht, dass die Angaben final sind, aber zumindest ist das dann ja mal ein aktueller, etwas praxisnäherer Stand.

pattisi Geschrieben am 22 März 2016



Dabei seit
21 März 2016
6 Beiträge
beppo wrote:
Guten Tag,
es bleibt insbesondere die Frage, in welcher Form die Verantwortungsabgrenzung zwischen NVOCC und der verladenden Wirtschaft definiert wird. Wer haftet für das korrekte Bruttogewicht und in wessen Verantwortung liegt dies...

Hi beppo,

zu dem Thema, nebst weiteren rechtlichen Feinheiten wird wohl noch ein Schreiben der BG Verkehr rausgehen. Wann, kann ich leider nicht sagen.

cobra9.0 Geschrieben am 23 März 2016



Dabei seit
19 März 2012
266 Beiträge
Hallo beppo,

die Frage mit dem NVOCC verstehe ich nicht. Das Wort NVOCC steht für einen Verfrachter ohne (!) Schiff, demzufolge macht ein NVOCC auch keine Stauplanung für ein Schiff.
Und die Verantwortung für ein falsches Gewicht (oder auch jede andere falsche Angabe) ist morgen nicht anders als heute. Derjenige, der falsche Angaben liefert, muss im Fall der Fälle ggf. dafür die Verantwortung tragen.

Gruß

beppo Geschrieben am 23 März 2016



Dabei seit
14 Dezember 2011
7 Beiträge
Hallo cobra9.0,
der NVOCC ist der Shipper gegenüber dem Carrier und demnach verantwortlich für die Übermittlung der VGM ! Er ist der Shipper auf dem Master BL!

cobra9.0 Geschrieben am 24 März 2016



Dabei seit
19 März 2012
266 Beiträge
Hallo beppo,
Das Verhältnis zwischen dem NVOCC und dem ausführenden Carrier ist mir bekannt. Deine Frage richtete sich aber nach der "Verantwortungsabgrenzung zwischen NVOCC und der verladenden Wirtschaft" und die verladende Wirtschaft ist nicht der ausführende Carrier. Diese verantwortungsabgrenzung ist, wie ich bereits vorher geschrieben haben, m.e. Schon heute eindeutig geklärt. Man könnte als NVOCC lediglich darüber nachdenken, ob man sich das VGM ausdrücklich,d.h. schriftlich bestätigen lassen sollte.
Gruß

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