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Einfuhr von Ware aber Werkzeugkosten ist auf der Rechnung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


sisqonrw Geschrieben am 08 Januar 2014



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Hallo,

wir bekommen jetzt 2 Gummiteile geliefert aus der Türkei mit A.TR.
Auf der Rechnung steht der Warenwert von insgesamt ca. 500 €. Aber auf der Rechnung stehen auch ca. 7000 € Werkzeug kosten mit drauf. Müssen wir für die 7000 € auch 19% EUST zahlen oder nicht?

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waldorf Geschrieben am 09 Januar 2014



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Werkzeugkosten gehören zweifelsfrei zum Zoll- und somit zum EUSt-Wert.
Für ein zum Vorsteuerabzug berechtigtes Unternehmen sollte das aber keine Rolle spielen.

sisqonrw Geschrieben am 09 Januar 2014



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manchmal werden die Werkzeugkosten separat berechnet und bezahlt.

Da diese nicht durch die Grenze (Suben z.B.) quasi geliefert werden, wurde auch kein EUST bezahlt bzw. verzollt. Das Werkzeug liegt doch in der Türkei.

waldorf Geschrieben am 09 Januar 2014



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Auch wenn die Werkzeugkosten separat berechnet werden, gehören sie lt. Zollwertvorschriften zum Zollwert und du bist verpflichtet, sie anzumelden. Solche Fälle tauchen häufig erst bei Zollprüfungen auf und dann zahlst du nach; ggf. kommt noch ein Bussgeld dazu.
Wie gesagt, bei TR fällt ja kein Zoll an und nur die EUSt ist betroffen. Das sollte bei Vorsteuerabzugsberechtigung also kein Problem sein, die Werkzeugkosten anzumelden und mitzu"verEUSten".

sisqonrw Geschrieben am 09 Januar 2014



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Bin mir jetzt nicht sicher ob wir das jedesmal gemacht haben. Ist das denn sehr schlimm?

Die EUST die man nachzahlen muss bekommt man ja vom Finanzamt wieder.

Wie hoch wäre so ein Busgeldbescheid? Wir haben das nicht mit absicht gemacht, eher wegen Unwissenheit.

waldorf Geschrieben am 09 Januar 2014



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Wg. eines möglichen Bussgeldes würde ich nicht nervös werden.
Wenn du die EUSt nachzahlst, du glaubhaft machen kannst, dass du das nicht wusstest, und nicht bereits in der Vergangenheit auffällig warst, ist das im Erstfall unwahrscheinlich.
Wenn du das jetzt freiwillig beim Zoll meldest, kann es sogar sein, dass noch nicht einmal die EUSt nacherhoben wird. Da bin ich mir ad hoc nicht ganz sicher.

sisqonrw Geschrieben am 09 Januar 2014



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Danke für die Antwort.

Also demnächst immer Werkzeugkosten mit auf die Rechnung und mit verzollen und die EUST bezahlen. Diese bekomme ich ja vom FA ja wieder. Stimmts?

Tobbie Geschrieben am 12 Januar 2014



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Grundsätzlich gebe ich Waldorf recht - allerdings wäre ich vorsichtig, wenn ihr AEO seid. Die Frage, warum ihr ganz plötzlich die Kosten mit anmeldet, und vorher nicht, aber die alten Fälle nie gemeldet habt, kann auf jeden Fall hoch kommen.
Der Schaden ist im Grunde genommen null, wenn ihr zum Vorsteuerabzug berechtigt seid. Aber ich habe in letzter Zeit so einige Male erlebt, dass der Zoll bei solch Kleinigkeiten übertrieben reagiert hat, und der AEO zumindest erst einmal ausgesetzt wurde.

sisqonrw Geschrieben am 07 April 2016



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Was ist ein AOE und was passiert wenn man es ausgesetzt wird.

Wir sind vorsteuerabzugsberechtigt.

Wir haben wieder so ein Fall. Soll der Hersteller am besten auf die Rechnung die Werkzeugkosten mit aufschreiben?

Wir verzollen die Einfuhr selber über:

www.einfuhr.internetzo...content.do

Sagen wir mal die Werkzeuge kosten 500€.

Müssen wir das über eine extra Warengruppe für Werkzeuge verzollen oder wo müssen wir diesen Wert eintragen?

Jonc Geschrieben am 12 April 2016



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2 Beiträge
AEO = zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (um was es sich dabei handelt kann man ja nachlesen)

die Werkzeugkosten werden entweder direkt in den Warenwert eingerechnet oder als Hinzurechnungskosten in der Anmeldung angegeben (z.B. wenn du mehrere Positionen in der Anmeldung hast)

sisqonrw Geschrieben am 13 April 2016



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Der Hersteller muss auf also auf jeden Fall die Werkzeugkosten mit auf die Rechnung schreiben?

Dann muss ich im Warenwert somit die Rechnungssumme insgesamt eintragen, stimmst?

Das wars dann oder muss ich in den Warengruppen auch noch was machen?

waldorf Geschrieben am 13 April 2016



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1705 Beiträge
Es ist nicht zwingend erforderlich, dass die Werkzeugkosten auf der Rg. ausgewiesen warden. Es macht aber Sinn, weil dann die Anmeldung nicht vergessen wird. Es kommt aber auch vor, dass diese Kosten mit einer separaten Rechnung fakturiert warden. Dann muss du organisatorisch sicherstellen, dass die Anmeldung erfolgt. Eine Frage ist ja auch, wie du die Kosten ggf. aufteilst, wenn mit dem Werkzeug Ware hergestellt wird, die in mehreren Teillieferungen importiert wird.

Die Hinzurechnungen bzw. deren fehlende Anmeldung fallen im Regelfall nicht bei der Zollabfertigung auf, sondern erst bei Betriebsprüfungen. Das betrifft dann einen längeren Zeitraum und kann ärgerlich werden.

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