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Ab 01. Juli 2016 neue Containerbestimmungen für die Seefracht


Schifffahrt und Seefracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Schifffahrt und Seefracht behandelt Fragen wie, wie kann ich als Unternehmer den Transport per Schifffahrt und Seefracht organisieren und optimieren? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für den Transport per Schifffahrt und Seefracht und wie kann ich die Kosten minimieren? Welche Risiken gibt es bei der Schifffahrt und Seefracht? Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport per Schiff zu beschleunigen? Wie entwicklen sich die Seefrachtraten? Wie staue ich einen Container und optimiere die Beladung?


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beppo Geschrieben am 24 März 2016



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7 Beiträge
Vielen Dank für die Rückmeldung. Nach meiner Ansicht hat die verladende Wirtschaft keinerlei Verantwortung für eine Umsetzung der SOLAS-Richtlinie für den Fall, dass ein NVOCC involviert ist und kein direktes Vertragsverhältnis mit einem Carrier besteht. Somit hat der NVOCC den Container zu wiegen und das bestätigte Bruttogewicht zu übermitteln.
Gruß

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cobra9.0 Geschrieben am 24 März 2016



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266 Beiträge
Hallo,
Wenn es um eine LCL-Verladung über einen nvocc geht, stimme ich mit dir voll überein, dass sich aus den SOLAS-Richtlinien keine Verantwortung ergibt. Das ändert aber nichts daran, dass die verladende Wirtschaft schon heute dafür verantwortlich ist, dass richtige Gewicht der Sendungen mitzuteilen. Und daran ändert sich nichts.

Anders kann man es sehen, wenn es um eine FCL-Verladung über einen nvocc geht. Denn im Verhältnis zum einem nvocc (Verfrachter) ist die verladende Wirtschaft der Shipper (Befrachter). Da die SOLAS-Richtlinien bzw. die im Verkehrsblatt veröffentlichte deutsche Übersetzung explizit auf die vertragliche Beziehung abstellen und nicht darauf, wer den stauplan zu erstellen hat, könnte man sehr wohl diese Auffassung vertreten. Andernfalls hätten ja auch viele schiffahrtslinien, die in irgendwelchen Allianzen fahren ein Problem.

Am Ende wäre es besser gewesen, darauf abzustellen, dass derjenige, der einen container tatsächlich belädt, für die Feststellung des VGM verantwortlich ist. Aber dafür fehlte halt die Anspruchsgrundlage aus SOLAS heraus.

Gruß

Paperplane Geschrieben am 18 April 2016



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23 Beiträge
Auf der Seite www.deutsche-flagge.de sind unten links jetzt die Präsentationen der Veranstaltung des BMVI vom
11.04.2016 in Hamburg zu sehen.

Ebenfalls sind die häufigsten Fragen/Antworten dort hinterlegt.
Bei der Veranstaltung wurde nochmals mitgeteilt, dass derjenige,
der den Container letztendlich bei der Reederei bucht auch verantwortlich für das VGM ist.

Es gibt aber noch diverse Fragen, die es vom BMVI noch zu klären gibt (z.B. Verschiffung von Leercontainern)
Eventuell wird es noch weitere Veranstaltungen geben, die dann zeitnah auf der Webseite des BG Verkehr gelistet werden.

mime001 Geschrieben am 14 Juni 2016



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14 Beiträge
Moin,

kann man es sich einfach machen und sagen, wer die "Plombe" an die Tür macht bzw. die Tür als letzter zumacht ist "verantwortlich" für SOLAS ?

Egal, ob es eine Consol oder ein FCL/FCL ist ?
Wo auch immer geladen wird; beim shipper, im Warehouse, im CFS oder sonstwo ?

Gruss
Mime

Bauron Geschrieben am 14 Juni 2016



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Könnte man so sehen. Denn wer als letzter das Licht ausmacht, der weiss was drin steht.

Ich denke das die Pflicht der Vefrachter (nach SOLAS) auf die Befrachter (nach AGBs) übergeht. Denn die Wissen was drin ist. Wieso sollte jeder NVOCC seine Boxen alle nochmal wiegen?

mime001 Geschrieben am 14 Juni 2016



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14 Beiträge
Also z.B.:

Der shipper liefer exw nach DE, der Kunde in DE beauftragt Spedition X mit der kompletten Verladung.
Da der shipper aber keine Möglichkeit der Beladung hat, holt der Spediteur X die Ladung mit dem LKW in China ab und belädt den kompletten Container im Warehouse eines 3rd suppliers China. Der gehört nicht zur Spedition X.

Wer ist für die Verwiegung zuständig ?

Der shipper ist raus ?
Der Lagerhalter bzw. Container Belader ?
Der Spediteur X, der zum Warehouse keinen unmittelbaren Zugriff hat.

Gruss

cobra9.0 Geschrieben am 15 Juni 2016



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266 Beiträge
Nach den SOLAS-Richtlinien kann man eben nicht sagen, wer das "Licht ausmacht" oder die "Plombe dranhängt" ist verantwortlich, auch wenn dies praktikabilitätsgründen sicherlich besser gewesen wäre. Ebenso wenig ist es egal, ob es sich um LCL (consol) oder FCL handelt.

Wer sich die Mühe macht und die SOLAS-Richtlinien einmal durchliest, wird feststellen, dass a) der Befrachter (wer auch immer das im konkreten Einzelfall sein mag) die rechtliche Verantwortung (für die praktische Durchführung kann man einen Dritten bevollmächtigen) für die Ermittlung des VGM hat und b) die SOLAS-Richtlinien nur für beladende Container gelten und nicht für Stückgutsendungen.

Die Frage für EXW zu beantworten wäre ja noch relativ leicht. Bei anderen Kaufvertragsklauseln (Incoterms) könnte man schon eher auf die Idee kommen und diskutieren. Es ist an der ICC, diese Fragestellung offiziell zu beantworten.

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