Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.034 registrierte User - 0 User online - 70 Gäste online - 61.025 Beiträge - 2.184.557 Seitenaufrufe in 2022



Handelsrechtlicher Ursprung


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Tobi_Zoll Geschrieben am 08 April 2016



Dabei seit
14 Juli 2015
19 Beiträge
Hallo zusammen,

wir diskutieren schon seit Monaten konzernweit über das leidige Thema Ursprungsland.
Ich möchte dies hier auch mal ansprechen und euch um eure Erfahrungswerte bitten.
Bei der Ausfuhr in einige Länder, z.B. USA, China, Algerien, neu auch Türkei, usw. verlangen unsere Kunden von uns für jeden Artikel ein Ursprungsland bzw. ein Ursprungszeugnis.
Das Problem ist nur, dass wir es in vielen Fällen nicht sagen können, da wir entweder keine LLE/LE vorliegen haben, oder uns unserer Lieferant den Ursprung mit QU (unbekannt) oder CE (Europäische Gemeinschaft) weitergibt.
Dies wollen wir in Zukunft eigentlich auch so an unsere Kunden weitergeben.
Die Kunden allerdings rennen uns dann aber sprichwörtlich die Bude ein und verlangen unbedingt ein Land, sonst kann die Sendung nicht importiert werden und muss zurückgeschickt werden, laut Kunde.
Was die Einfuhrbestimmungen in den einzelnen Ländern angeht, bin ich total überfragt.
Müssen diese evtl. nur Zoll bzw. mehr Zoll bezahlen und verlangen deswegen ein Land, oder ist das tatsächlich so, dass die Einfuhr untersagt wird?

Wie regelt ihr das leidige Thema handelsrechtliche Ursprungsland?

Im voraus besten Dank

CARGOFORUM PARTNER

waldorf Geschrieben am 08 April 2016



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Fast alle Länder dieser Welt verlangen für die Import-Zollanmeldung die Angabe des Ursprungslandes. Das muss noch nicht einmal rechtliche Konsequenzen haben, aber wenn man die Angabe nicht liefern kann, ist die Anmeldung unvollständig und wird abgelehnt. Es gibt aber auch viele Fälle, in denen die Angabe des Ursprungs verlangt wird, weil es um handelspolitische Maßnahmen wie Antidumping- oder Schutzzölle (letzteres z.B. umfangreich in der Türkei) oder die Prüfung von Verboten und Beschränkungen geht. In einigen Fallen reicht sogar das Ursprungsland nicht aus, sondern man muss Namen und Adressen seiner Lieferanten preisgeben.

Ich kann mir eigentlich kaum erklären, dass man heute als Exporteur nicht wissen kann, woher die Ware stammt, die man vertriebt. Man muss doch so umfangreiche Auflagen erfüllen zum Thema Qualität, Produkthaftung, Verbraucherschutz und -information, corporate & social responsibility etc., dass man einfach wissen muss, woher sie kommt. Wir wissen das. Diese Information ist bei uns im ERP hinterlegt, im Lager bestandstrennend etc...

Tobi_Zoll Geschrieben am 08 April 2016



Dabei seit
14 Juli 2015
19 Beiträge
Danke waldorf für deine Antwort.

woher die Ware kommt wissen wir schon, nur kann das Ursprungsland ja auch vom Sitz des Lieferanten abweichen.
Ein deutscher Lieferant liefert ja nicht nur deutsche Ware. Und das handelsrechtliche Ursprungsland ist ja nicht das Land des Lieferanten, sondern dort wo die letzte maßgebliche Be- oder Verarbeitung stattgefunden hat.

Als Beispiel kann ich dir zwei große Firmen nennen, die auch auf ihren Rechnungen an uns QU als Ursprungsland angeben. Einer davon ist ein großer Schraubenlieferant und der andere ein großer Automobilzulieferer vom Bodensee :)
Was tun in so einem Fall?
Bei einer sechsstelligen Artikelanzahl mit täglich neu hinzukommenden Artikeln und vielen Negativaussagen wäre ein ständiges Nachfragen nach vllt doch einem genaueren Ursprungsland nicht wirtschaftlich.

Was ist, wenn du noch keine LLE vom Lieferanten hast (Jahreswechsel, stellt keine aus, antwortet nicht auf unsere Anforderung)? Auch ist eine Lieferant nicht verpflichtet eine LLE/LE auszustellen.
Raten? :)

Ändert ihr das handelsrechtliche Ursprungsland auch immer zum Jahreswechsel, wenn die LLE ausläuft, bis ihr eine neue vorliegen habt?

waldorf Geschrieben am 08 April 2016



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Mit "woher die Ware kommt" meine ich nicht den Sitz des Lieferanten, sondern das tatsächliche Produktionsland.
Man braucht doch von einem Lieferanten nicht nur die Information über den Ursprung, sondern auch andere Stammdaten (Preise, Gewichte, Maße .....). Im Rahmen der Abfrage/Erfassung dieser Daten würde ich den Ursprung ergänzen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht eines formellen Nachweises für den nicht-präf. Ursprung. Die Nutzung einer (präferenzrechtlichen) Lieferantenerklärung ist ja auch nur eine Krücke (zB zur Vorlage bei der IHK bei Ausstellung eines UZ).

Tobi_Zoll Geschrieben am 08 April 2016



Dabei seit
14 Juli 2015
19 Beiträge
Fragt ihr das Ursprungsland also nur einmal bei der Stammdatenpflege an, auch wenn sich das Ursprungsland evtl. ändern kann im Laufe eines Jahres?

Das Ursprungsland wird leider nicht in unserem ERP-System erfasst, sondern in einem externen Präferenzkalkulationsprogramm und dort wird nicht pro Artikel gepflegt, sondern pro Nachweis, also Wareneingang bei Einzel-Lieferantenerklärung, Warenverkehrsbescheinigung und Rechnungserklärung oder der Nachweis zur Langzeit-Lieferantenerklärung. Es gibt dabei eigentlich keine Möglichkeit ein QU zu vermeiden.

Hat noch jemand anderes Erfahrung damit?

mpob Geschrieben am 18 April 2016



Dabei seit
07 Januar 2016
12 Beiträge
Wir kämpfen aktuell auch mit dem Thema insbesondere auch wegen des neuen Unionzollkodex zum 01.05. diesen Jahres.

Wir können das Ursprungsland nicht in unserem ERP-System führen, weil wir einzelne Artikel von unterschiedlichen Herstellern beziehen. Ein spezieller Aritikel kann also aus China oder Italien kommen. Wir geben unseren Kunden gegenüber auch keine LLE ab sondern lediglich LE.

Dabei gehen wir wie folgt vor:
Ein Lieferant für einen Artikel: Wir lassen uns von dem Lieferanten eine LLE ausstellen und hinterlegen das Ursprungsland am Artikel. Alle Rechnungen, die diesen Artikel enthalten, werden mit dem "richtigen" Ursprungsland ausgestellt (richtig in "", da wir uns auf die Aussage des Lieferanten verlassen)
Mehr als ein Lieferant für einen Artikel: Standartmäßig weisen wir die Ware als QU aus. Allerdings gehen wir auf besondere Kundenwünsche ein, wenn explizit ein Ursprungsland genannt werden soll. Dann kann einer von 2 Fällen eintreten:
1. Die gesamte Bestellmenge kommt von einem Lieferanten und wir haben zu diesem Lieferanten eine LLE/LE: Nachvollzihbar ist dieser Fall durch unser WMS. Wir korrigieren die Rechnung manuell und hinterlegen das Ursprungsland.
2. Die Bestellmenge kommt von unterschiedlichen Lieferanten mit unterschiedlichen Ursprungsländern: Wir können dem Kundenwunsch nicht entsprechen und liefern mit QU.

Insbesondere Einfuhrproblematiken (man liefert keine Artikel "made in Taiwan" nach China, etc.) versuchen wir durch unsere logistischen Prozesse und Einkaufsstrategien zu vermeiden.

waldorf Geschrieben am 18 April 2016



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Warum "insbesondere auch wegen des neuen Unionzollkodex" ?
Im Bereich des handelspolitischen Ursprungs gibt es doch keine neuen Anforderungen hinsichtlich der Angabe/Anmeldung des Ursprungslandes - oder habe ich da was verpasst ?
Es gibt für ein paar zusätzliche Waren neue Listenregeln, die aber nur für die Einfuhr relevant sind. Bei der Ausfuhr gibt es keine Änderungen.

mpob Geschrieben am 18 April 2016



Dabei seit
07 Januar 2016
12 Beiträge
Unser Zollbeauftragte hat uns darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Unionzollkodex

1. LLE künftig 2 Jahre gültig sein dürfen, jedoch nicht mehr zum Stichtag 31.12.****, sondern zu quasi jedem Datum.
2. Es für den Betrieb eine A&O geben muss, in der ausführlich und klar dargestellt wird, wie wir sicherstellen, dass das ausgewiesene Ursprungsland das tatsächliche Ursprungsland ist und wie wir das durch unsere Prozesse hindurch nachvollziehen können.

Beides führt zu Änderungen in unseren logistischen Prozessen und zu neuen Anforderungen an unsere IT-Systeme.

waldorf Geschrieben am 18 April 2016



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Sorry, aber hier wird wieder einmal der handelspolitische oder nicht-präferenzielle Ursprung mit dem Präferenzursprung verwechselt. Die Info mit der LLE ist zwar richtig. Sie ist aber ein Nachweispapier für den präf. Ursprung und kann nur hilfsweise zum Nachweis des nicht-präf. Ursprungs (zB für die Ausstellung von IHK-Ursprungszeugnissen) genutzt werden.

Das Erfordernis einer A&O ist nicht neu und betrifft den "Ermächtigten Ausführer", eine Vereinfachung im Präferenzrecht.
Hier gibt es nur eine formelle Änderung, in dem die Rechtsgrundlage dafür jetzt zentral im UZK abgebildet ist.

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich