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Unerwartete Reimport-Artikel aus der CH


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Dom_Dietrich Geschrieben am 26 Mai 2016



Dabei seit
26 Mai 2016
2 Beiträge
Hallo zusammen,

ich habe schon gefühlt das halbe Internet durchsucht, aber nicht eine passende Antwort auf meinen Fall gefunden. Unser Unternehmen ist ein mittelständischer Betrieb, der Ersatzteile für den Maschinenbau weltweit vertreibt. Hauptsächlich im B2B Bereich, aber rund 1/5 unserer Kunden sind privater Natur. Einer unserer Hauptabsatzmärkte ist die Schweiz.

Der Export dort hin klappt auch reibungslos. Mehr Sorgen haben wir derzeit mit dem Import der Retouren aus der Schweiz. Die Kunden haben die Möglichkeit die (unbenutzten) Waren bei Nichtpassen wieder zurück zu schicken. In den letzten Wochen haben wir vermehrt Fälle, bei denen sich neben „unseren“ Artikeln auch andere Gegenstände in den Retourpaketen befanden. Es handelt sich dabei um die unterschiedlichsten Dinge. Wir hatten bisher schon Ladekabel, USB-Sticks, Batterien aber auch defekte Kleinelektrogeräte wie etwa Kaffeemaschinen, Toaster, Wasserkocher etc. Das ist vermutlich darauf zurück zu führen, dass seit einiger Zeit die Schweizer Endverbraucher wohl bei der ordnungsgemäßen Entsorgung dieser Güter in der Schweiz eine Gebühr entrichten müssen. Aber das ist auch nur eine Vermutung.

Wie auch immer: Wie verhält es sich nun bei dem Re-Import (also der Zurücknahme der Waren) der Zoll eine Prüfung oder Kontrolle o.ä. anordnet und daneben steht, während ein Paket geöffnet wird, in dem sich neben der von uns beim Zoll angemeldeten Waren (z.B. Kugellager) noch eine defekte Kaffeemaschine befindet? Das ist doch eine Form von Schmuggel, oder? Was wären dann die Konsequenzen für uns daraus? Vermutlich eine Strafe, die sich nach der Höhe des Warenwertes der „geschmuggelten“ Ware orientiert, oder? Haben wir darüber hinaus noch weitere Strafen/Bußgelder o.ä. zu erwarten?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar. Allein schon um uns auf mögliche Rechtsstreitigkeiten vorzubereiten und Rücklagen für solche zu bilden. Wir wollen nämlich das Schweiz Geschäft nicht aufgeben. Dafür ist es einfach zu profitabel:).

Danke & Gruß,

Dom

CARGOFORUM PARTNER

waldorf Geschrieben am 27 Mai 2016



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Für ein Bussgeld- oder Strafverfahren muss man auch subjektive Tatbestände erfüllen. Das ist in deinem Fall wohl eher nicht gegeben.

Bei uns überprüft ein Logistikdienstleister in der CH die Retourenpakete vor dem Rückversand, um
a) die Ausfuhrabfertigung in der CH (richtig) zu machen,
b) eine Erstattung der urspr. gezahlten Abgaben zu beantragen,
c) uns die Retoure zu avisieren, damit wir die Rückwarenabfertigung vorbereiten können und
d) zu überprüfen, dass in dem Paket die richtige Ware ist. Wir bekommen zwar (noch) keine Elektroschrott zurück, aber gelegentlich gibt es Betrugsversuche (es wird eine ähnliche, geringwertigere Ware retouniert) oder Versehen (Handy oder TV-Fernbedienung eingepackt).

Dom_Dietrich Geschrieben am 06 Juni 2016



Dabei seit
26 Mai 2016
2 Beiträge
Hallo waldorf,

besten Dank für die Info. Leider ist den Entscheidern ein Retourencenter in der Schweiz zu teuer...man ist wohl noch der Meinung, dass ein "Vorfall" mit dem Zoll günstiger kommt.

Also meinst du wir haben erstmal nichts zu befürchten? Auch nicht, obwohl wir die Waren explizit vor Erhalt angemeldet haben?

Danke!

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