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UST-Recht / Abrechnung einer nationalen Beförderungsleistung ins Ausland


Alex84 Geschrieben am 30 Mai 2016



Dabei seit
10 Februar 2015
14 Beiträge
Guten Tag zusammen,
ich versuche mich zurzeit durch das UST-Recht zu kämpfen um Beförderungsleistungen richtig abzurechnen.
Habe unter anderem versucht die folgenden zwei Fälle anhand dem USt-Recht und dem USt-Handbuch von Martin Livonius zu lösen, bin aber hier nicht wirklich weiter gekommen bzw. habe wahrscheinlich es auch nicht richtig verstanden.


Kann mir jemand für folgenden Fall eine Lösung ( evtl. mit Begründung und/oder dem richtigen Paragraphen ) geben ? :

1.) Ein im Drittland ansässiger Unternehmer gibt einem deutschen Spediteur den Auftrag für eine in DE nationale Beförderung von Stuttgart nach Köln.
Abrechnung der Beförderungsleistung an den im Drittland ansässigen Unternehmer.

Wird hier, wie bei einer innergem. Beförderungsleistung, an den Leistungsempfänger abgerechnet ?
Also hier netto ?

2.) Ein in den Niederlanden ansässiger Unternehmer mit Niederländischer USt-Ident-Nummer gibt dem deutschen Spediteur den Auftrag einer nationalen Beförderung von Stuttgart nach Köln.
Abrechnung an den Unternehmer in NL.

Hier ebenso Abrechnung netto an den Leistungsempfänger ?


Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe !

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cobra9.0 Geschrieben am 31 Mai 2016



Dabei seit
19 März 2012
266 Beiträge
Hallo,

sonstige Leistungen an Unternehmen (B2B) sind grundsätzlich dort steuerbar, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt (Bestimmungsortprinzip). Wichtig dabei ist sicherzustellen, dass es sich tatsächlich um ein Unternehmer handelt.

Lösungen:

1) Leistungsort Drittland (§ 3a Abs. 2 Satz 1 UStG). Wie die Rg. von DE auszusehen hat, richtet sich nach den ustl. Vorgaben des Drittlandes.

2) Leistungsort Niederlande (§ 3a Abs. 2 Satz 1 UStG). Rg. Spediteur DE an Unternehmer NL ohne USt + Hinweis auf Reverse Charge + USt-Id.Nr. von DE & NL.

Gruß

Alex84 Geschrieben am 31 Mai 2016



Dabei seit
10 Februar 2015
14 Beiträge
Vielen Dank !

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