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T1-Versandverfahren beim Import in anderen Drittländern
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Chev |
Geschrieben am 16 Mai 2016
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Hallo,
sind Länder bekannt, in welchen das in der EU bekannte und gängige T1-Versandverfahren nicht möglich ist?
Sprich: in welchen Ländern muss ich definitiv davon ausgehen, dass mein Kunde bzw. Empfänger die Sendung immer direkt an der Eingangszollstelle verzollen muss und keine Möglichkeit hat, die Importverzollung im Inland durchzuführen?
Danke vorab und Gruß
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CARGOFORUM PARTNER
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roliP |
Geschrieben am 17 Mai 2016
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Dabei seit 16 Oktober 2008 445 Beiträge
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Gemeinsames Versandverfahren:
Dieses Verfahren wird für die Beförderung von Waren zwischen den 28 EU-Mitgliedstaaten, den EFTA-Ländern (Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz), der Türkei (seit dem 1. Dezember 2012), der früheren Jugoslawischen Republik Mazedonien (seit dem 1. Juli 2015) und Serbien (seit dem 1.Februar 2016) verwendet. Es beruht auf dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren vom 20. Mai 1987. Die Vorschriften stimmen im Wesentlichen mit dem Union Versandverfahren überein.
Union Versandverfahren:
Dieses Verfahren wird für die zollrechtlichen Versandverfahren zwischen den EU-Mitgliedstaaten (und Andorra und San Marino) verwendet. Es gilt im Allgemeinen für die Beförderung von Nicht-Union Waren, für welche die Zölle und die anderen Abgaben bei der Einfuhr ausgesetzt werden, und für Union Waren, die zwischen Abgang und Bestimmung das Gebiet eines Drittlandes durchqueren.
Die Vorschriften sind im Zollkodex der Union enthalten.
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Arnd |
Geschrieben am 17 Mai 2016
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Dabei seit 22 Juni 2011 175 Beiträge
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Es gibt bei Transport in Drittländer auch die Möglichkeit des Versands mit Carnet TIR. Auch damit ist theoretisch die Zollabfertigung im Inland des Empfängers möglich.
Zoll.de Carnet TIR
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Chev |
Geschrieben am 17 Mai 2016
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Danke für die Antworten.
Aber es geht in meiner Frage eigentlich in eine andere Richtung. Und zwar zielte diese eigentlich darauf ab, in welchen Drittländern - vor allem im Überseebereich - vorgeschrieben ist, dass Zollabfertigungen direkt an der Grenze durchgeführt werden müssen und demnach Prozesse, welche dem hier gängigen T1-Versandverfahren ähnlich oder gleich sind, nicht existieren.
Beispiel:
Container von D nach Santiago de Chile mit Eingangsseehafen Valparaiso. Ist hier in Chile auch ein Verfahren wie das T1 möglich, sodass der Importeur den Container aus dem Hafen unter Zollverschluss zu sich nach Santiago de Chile anliefern lassen könnte, um dort die Zollabfertigung durchführen zu können? Oder gehört Chile zu den Ländern, in welchen so etwas nicht möglich ist?
Welche Länder im Bereich Übersee und auch Asien sind noch allgemein bekannt, in welchen solche Versandverfahren nicht möglich sind?
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Chev |
Geschrieben am 01 Juni 2016
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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hat nochmal jemand konkrete Antworten?
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Chev |
Geschrieben am 12 August 2016
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Habe jetzt erfahren, dass es z. B. in den USA etwas ähnliches gibt, wie das hier bekannte T1-Verfahren:
Grundsätzlich lassen sich in den USA Zollverfahren danach unterscheiden, ob die Zollabfertigung zum freien Verkehr erfolgt (customs clearance for free circulation/for consumption) oder für ein besonderes Zollverfahren.
Zu den besonderen Zollverfahren in den USA gehören: Carriers under Bond (Versandverfahren)
Interessieren würden mich aber Beispielländer, in welchen eben diese Versandverfahren nicht möglich sind bzw. zollrechtlich nicht existieren...
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quack |
Geschrieben am 13 August 2016
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Dabei seit 30 Juni 2016 64 Beiträge
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Einmal logisch nachdenken hilft: die "Probleme" die ein Importeur hier in DE hat, sind weitestgehend die gleiche "Probleme"
die ein Importeur in ein anderes Land hat: man will die Ware nur temporär importieren, man will die Ware wieder reexportieren, man kann oder darf bestimmte Ware nur bei einem speziell ausgewiesene Zollstelle zur Import abfertigen etc etc.
Man kann deshalb ruhigen Gewissens davon ausgehen dass es in jedem Land Zollverfahren gibt die unsere Verfahren entsprechen, die aber fast nie vollkommen identisch mit unsere Verfahren sind. So akzeptieren die meiste arabische Länder z B kein Carnet ATA, akzeptiert die USA kein Carnet ATA für Ausstellungsware. In Prinzip sollte uns das nur peripher interessieren, denn es ist ja das "Problem" des Importeurs wie er die Ware abfertigt.
Wenn es wirklich wichtig ist, sollte man im Einzelfall der Importeur kontaktieren.
quack
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waldorf |
Geschrieben am 15 August 2016
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Chev wrote: |
sodass der Importeur den Container aus dem Hafen unter Zollverschluss zu sich nach Santiago de Chile anliefern lassen könnte, um dort die Zollabfertigung durchführen zu können? |
Quack hat völlig recht. Zum Zitat möchte ich aber ergänzen, dass es in den meisten Ländern -anders als in Deutschland- nicht möglich oder nicht üblich ist, dass Unternehmen ihre Importabwicklung selber durchführen, z.B. als ZE mit Anschreibeverfahren. Dort herrscht meistens ein rechtlicher oder faktischer Zollbrokerzwang.
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