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Ursprunsgzeugnis Forma A bei Ausfuhr aus der EU


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Alex84 Geschrieben am 08 Juni 2016



Dabei seit
10 Februar 2015
14 Beiträge
Hallo zusammen,

hätte eine Frage bezüglich einer Ausfuhr nach Indien ( APS ).
Es handelt sich ja hier um eine einseitige Päferenzgewährung seitens der EU.

Warum bzw. für welchen Zweck würde man bei der Ausfuhr ein UZ Form A erstellen wenn es bei der Einfuhr in IN keine Begünstigung gibt ?

Bei zoll.de / WUP ist für Ausfuhren aus der EU zum Zwecke der Kumulierung die EUR.1 gelistet.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Grüße

CARGOFORUM PARTNER

Erzi4 Geschrieben am 08 Juni 2016



Dabei seit
02 Dezember 2008
487 Beiträge
Hallo Alex84,

das UZ Form A ist ein Präferenznachweis ausschließlich für die Einfuhr in die EU. Form A werden also grundsätzlich von den zuständigen Behörden in den Entwicklungsländern ausgestellt. Bei der Ausfuhr aus der EU in ein APS-Land wird kein Präferenznachweis ausgestellt. Ausnahme ist die Ausstellung einer EUR.1 bei Anwendung der bilateralen Kumulierung. Die EUR.1 dient in diesem Fall nicht dazu, dass der Einführer im APS-Land eine Zollbegünstigung erhält. Deren Zweck ist ausschließlich der, dass der Einführer bei seiner Ursprungskalkulation das europäische Vormaterial wie ein einheimisches Vormaterial behandeln kann. Er darf also so tun, als ob er ein Vormaterial mit einheimischen Ursprung verwendet. In der Praxis wird man daher eine EUR.1 i.d.R. nur dann für Lieferungen in ein APS-Land ausstellen, wenn man im Rahmen eines gegenseitigen Lieferverhältnisses Waren aus dem APS-Land zurück erhält und der Hersteller ansonsten die Ursprungsregeln nicht erfüllen würde.

Beispiel: Ich liefere konfektioniertes Gewebe nach Indien und bekomme einen Anzug zurück. Wenn ich für das Gewebe eine EUR.1 ausstelle, darf der Inder so tun, als ob es sich um indisches Gewebe handeln würde. Da die Herstellung des Anzugs über eine Minimalbehandlung hinausgeht, sind die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Form A erfüllt.

Alternativ, hier die kurze Antwort auf die Frage:
Man stellt in der EU bei der Ausfuhr NIE ein UZ Form A aus!

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass in der EU nach der Einfuhr ein Anschluss UZ Form A ausgestellt wird, z.B. wenn Sendungen noch vor ihrer Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr geteilt werden sollen. Aber das war nicht die Frage...

Grüße
Erzi4

Alex84 Geschrieben am 08 Juni 2016



Dabei seit
10 Februar 2015
14 Beiträge
Hallo Erzi4,
Super Antwort !

Vielen Dank für deine Hilfe.
Grüße

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