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Gültigkeitszeitraum LLE ab 01.05.2016


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Tobi_Zoll Geschrieben am 17 Juni 2016



Dabei seit
14 Juli 2015
19 Beiträge
Hallo an alle,

da ja, wie bereits bekannt, einige Änderungen bzgl. UZK und Langzeit-Lieferantenerklärungen ab 01.05. in Kraft getreten sind, würde ich gerne eure Erfahrungswerte hierbei erfragen.
Am meisten interessiert mich die Änderung Gültigkeitszeitraum gekoppelt am Unterschriftsdatum.
Lebt ihr das bereits so?
Verstehen das eure Lieferanten?
Ist der Aufwand arg viel größer die Lieferanten dazu zu "erziehen"?

Wenn ich den Gültigkeitszeitraum reklamiere, kommt in vielen Fälle keine Antwort mehr. So viel zum Thema der Kunde ist König.
Es kam auch schon die Aussage: "Was wollen Sie eigentlich von mir, ich hab noch anderes zu tun".
Immer wieder eine Freude sich mit Lieferanten zu streiten, die zu dem Thema eigentlich keine Ahnung haben...

Eine für mich wichtige Frage: Gibt es schon Anzeichen, den Gültigkeitszeitraum wieder vom Unterschriftsdatum zu entkoppeln? Sind die Verbände schon aktiv?

Freu mich auf viele Erfahrungswerte.

Vielen Dank

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waldorf Geschrieben am 17 Juni 2016



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Das Thema steht in der UZK-Kritikliste ganz oben und wurde bereits entsprechend von den Verbänden an BMF und Kommission kommuniziert. Dort sammelt man ja bereits Informationen für die erste umfassende Berichtigung, Veränderung, Verbesserung von UZK, DA und IA.

Die praktische Erfahrung sieht teilweise so aus, dass in den Fallen, in denen der Warenempfänger die LLE anfordert, er bereits das Ausstellungsdatum vorgibt.
Wichtig ist doch, dass eine LLE im Zeitraum der Nutzung inhaltlich vorliegt und nicht, ob irgendwelche formaljuristischen Gültigkeitsregeln eingehalten sind. Die Protagonisten dieser Formaljuristerei sollen sich mal überlegen, ob jahrelange Verhandlungen über Präferenzabkommen noch sinnvoll sind, wenn deren Nutzung durch derartigen, völlig unnötigen Formalkram die Nutzung dieser Abkommen dermaßen erschwert. Das war doch auch vor dem UZK überhaupt kein Problem.

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