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Zollprüfung Nacherhebung wegen fehlender Verzollungsnachweise
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
waldorf |
Geschrieben am 29 Juni 2016
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Es ist wohl immer noch üblich, dass Nacherhebungen erfolgen, wenn bei einer Zollprüfung Verzollungsbelege zu entsprechenden Drittlandsrechnungen nicht vorgelegt werden können. Der Zoll kann doch durch ATLAS und die EORI-Nummer des Einführers inzwischen relative einfach alle (deutschen) Einfuhrzollanmeldungen des Unternehmens ermitteln und auf Vollständigkeit prüfen.
Nur weil a) der entsprechende Beleg nicht vorliegt und b) der Zoll nicht selber die Vollständigkeit checken will, kann man doch kein Entziehen aus der zollamtl. Überwachung unterstellen und nacherheben ?
Hat da jemand Erfahrungen und sich z.B. juristisch gegen diese Vorgehensweise gewehrt ?
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