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Berechnung des Statistischen Wertes
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?Gehe zu Seite 1, 2 Weiter
Chev |
Geschrieben am 13 April 2016
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Hallo an alle,
ich bräuchte mal wieder einen Praxistipp. Und zwar geht es um die Angabe des Statistischen Wertes in der Ausfuhranmeldung. Welche Berechnungsweisen gibt es für eine zollrechtlich korrekte Angabe? Wäre z. B. denkbar, grundsätzlich immer 3% auf den Warenwert aufzuschlagen? Falls nein, welche Faktoren entscheiden und wie wäre sonst vorzugehen?
Danke vorab.
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roliP |
Geschrieben am 14 April 2016
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Dabei seit 16 Oktober 2008 445 Beiträge
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Dienstanweisung des Statistischen Bundesamtes zur Außenhandelsstatistik - AHStatDA -
Statistischer Wert:
Anzugeben ist der Betrag des sich nach den geltenden Gemeinschaftsregeln bzw. innerstaatlichen Regeln ergebenden Statistischen Wertes (Grenzübergangswert) in vollen Euro.
Statistischer Wert ist der auf den Ausstellungspflichtigen bezogene Rechnungspreis für den Verkauf der Waren im Ausfuhrgeschäft, sofern dieser einerseits alle Vertriebskosten für die Waren im Landverkehr, Luftverkehr und Binnenschiffsverkehr „frei deutsche Grenze“, im Seeverkehr „fob deutscher Einladehafen“ und im Postverkehr „frei Einlieferungspostanstalt“ umfasst, andererseits aber keine darüber hinausgehenden Vertriebskosten enthält. In den Statistischen Wert dürfen keinesfalls Erstattungen oder Ausfuhrabgaben einbezogen werden. Bei anders gestellten Rechnungspreisen ist der Statistische Wert der auf der Basis von Satz 1 umgerechnete Rechnungspreis.
Fehlt im Zeitpunkt der Anmeldung eine Grundlage für die Bildung des Statistischen Wertes, so ist er
unter Berücksichtigung der o. g. Grundsätze zu schätzen.
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Projektkoordinator |
Geschrieben am 14 April 2016
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Dabei seit 14 Mai 2009 249 Beiträge
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Das kommt drauf an welche Incoterms du nutzt und inwieweit die Frachtkosten in den Rechnungswerten enthalten sind.
Bei EXW und FCA müsstest du für den statistischen Wert die Frachtkosten bis zur deutschen Grenze auf deinen Rechnungswert aufschlagen. Einen Prozentsatz von 3% finde ich dabei allerdings persönlich zu hoch. Bei hochwertigen Sendungen kannst du da mit dem stat. Wert schnell daneben liegen.
Hast du dagegen beispielsweise eine CPT-Sendung, bei welcher die Frachtkosten bis zum Bestimmungsort enthalten sind musst du den Rechnungswert reduzieren um auf den stat. Wert zu kommen.
Sollte ich daneben liegen bitte um Korrektur.
Danke.
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Chev |
Geschrieben am 14 April 2016
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Danke für eure guten Antworten - haben mir schon mal weiter geholfen.
Es handelt sich überwiegend um E- und F-Klauseln, aber hinsichtlich Verkehrsträger quer gemischt vom Paket, Stückgut bis hin zu Seecontainern, Luftfrachten und Express. Mit den 3% wird hier eine Durchschnittskalkulation verfolgt, unabhängig von der Beförderungsart und Warenwert. Mit Frachtraten wird hier nicht gearbeitet, da diese ja auch bei Abholgeschäften unbekannt sind.
Wie wird sonst noch in der Praxis bei solchen Vorgängen im Allgemeinen vorgegangen?
Und mit welcher Berechnungsweise wird in der Praxis abgezogen bei CPT, DAP usw.? Vorlaufkosten bis deutsche Grenze sind ja nur schwer einsehbar, gerade im Paketbereich und sowieso bei "All-In-Raten"...
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Projektkoordinator |
Geschrieben am 15 April 2016
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Dabei seit 14 Mai 2009 249 Beiträge
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Die zu berücksichtigenden anteiligen Frachtkosten kannst du schätzen.
Nimm mal einen LKW EXW in die Schweiz ab Süddeutschland mit Ware im Wert von 100.000 €. Mit einem Prozentwert von 3% würdest du bei einem Grenzübergangswert / statistischen Wert von 103.000 € landen. Tatsächlich sind es aber vermutlich nicht einmal 101.000 €. Je höher dein Warenwert ist desto stärker weicht dein stat. Wert nachher ab. Ab einer Abweichung von 5.000 € bist du meines Wissens nach dazu angehalten den Wert gegenüber dem stat. Bundesamt zu korrigieren.
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Chev |
Geschrieben am 17 April 2016
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Danke für das Beispiel. Das bestätigt allerdings dann ja auch, dass die 3% wiederum als Faktor durchaus anwendbar sind, denn die Abweichung von 2.000 EUR ist bei diesem Warenwert ja noch nicht ganz so hoch und muss, wenn ich es richtig verstanden habe, auch nicht korrigiert werden.
Wie wird denn sonst noch in der Praxis vorgegangen? Ich wüsste, gerade bei EXW, keine andere Möglichkeit... Und auch bei CPT oder DAP ist es kaum möglich, sofern die Frachtkosten dem Anmelder überhaupt bekannt sind, die Vorlaufkosten bis deutsche Grenze herauszurechnen. Darum nochmal die Frage:
Zitieren:: |
Und mit welcher Berechnungsweise wird in der Praxis abgezogen bei CPT, DAP usw.? Vorlaufkosten bis deutsche Grenze sind ja nur schwer einsehbar, gerade im Paketbereich und sowieso bei "All-In-Raten"...
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mpob |
Geschrieben am 18 April 2016
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Dabei seit 07 Januar 2016 12 Beiträge
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Ich habe mal bei uns im Versandbüro angefragt: Wir versenden nicht mit einem festen Wert, sondern der wird durch uns selbst pro Lieferung geschätzt. Wir liegen als C-Teile Lieferant zumeist zwischen 5% und 10%.
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Chev |
Geschrieben am 26 Juni 2016
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Hallo Zusammen,
wollte dieses Thema nochmal aufgreifen. Ich denke, dass der Anteil der Exporte relativ hoch ist, bei denen die Frachtkosten (oder zumindest die Vorlaufkosten bis D-Grenze) unbekannt sind, sei es durch EXW oder FCA-Geschäfte oder aber auch durch Unkenntnis der Frachtkosten bei C- und D- Klauseln. Aus diesem Grund gehe ich davon aus, dass viele Exporteure gezwungen sind, die Kosten zu schätzen.
In den Beiträgen zuvor haben wir ja gehört, und dem stimme ich zu, dass pauschale prozentuale Zu- oder Abschläge zu "Verzerrungen" führen können. Folgende Abhängigkeiten sehe ich dabei:
1. Verkehrsträger
--> LKW und Seefracht = relativ kostengünstig
--> Luftfracht = relativ teuer
--> Paketversand = kostengünstig, aber oft ist ja auch der Inhalt relativ geringwertig
2. Geographischer Absatzmarkt
--> Unterschiede in den Frachtkosten bei gleichem Verkehrsträger aufgrund der Transportstrecke / z. B. Schweiz vs. Türkei)
3. Nicht zuletzt der Warenwert der Sendung
--> z. B. 1 Palette mit 100 EUR oder 100.000 EUR
Mich würde einfach interessieren, wie noch andere Exporteure, welche die Fracht-/Vorlaufkosten ihrer Sendungen nicht kennen, mit dem Thema umgehen und den Stat. Wert diesen Faktoren gerecht werdend kalkulieren...
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waldorf |
Geschrieben am 27 Juni 2016
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Ist das wirklich ein Problem in der Praxis ?
Solange der Statistische Wert mit der Logik der Lieferbedingung übereinstimmt (Zuschlag bzw. Abzug), habe ich noch nie von Beanstandungen gehört.
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Arnd |
Geschrieben am 27 Juni 2016
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Dabei seit 22 Juni 2011 175 Beiträge
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Schließe mich waldorf an.
Solange die Logik stimmt, haben wir mit unserem festen prozentualen Auf/Abschlag noch nie Probleme gehabt. Wenn man (dem Statistischen Bundesamt) glaubhaft machen kann, dass die einzelne Berechnung der Frachkosten viel zu aufwändig ist.
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Chev |
Geschrieben am 27 Juni 2016
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Beanstandungen liegen nicht vor. Mir geht es einzig und allein darum, zu erfahren, wie andere hier vorgehen. Habe die Kriterien, welcher aus meiner Sicht wichtig sind, einfach oben mal zusammengefasst. Von diesen ist meiner Auffassung nach die Berechnung des statistischen Wertes abhängig. Immer den gleichen, pauschalen Prozentsatz zu verwenden, wäre im Prinzip ja nicht richtig, man müsste mehrere Prozentsätze haben für die auftretenden Kombinationen von Verkehrsträger/Versandart/Sendungsgröße/Wertstufe, oder ähnlich...
Darum wäre für mich interessant, wie andere arbeiten und in der Praxis den Stat. Wert berechnen. Die oben genannte Vielfalt ist ja sicherlich in vielen Unternehmen heutzutage keine Seltenheit...
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Projektkoordinator |
Geschrieben am 29 Juni 2016
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Dabei seit 14 Mai 2009 249 Beiträge
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Ich meine mich zu erinnern, dass man eine statistische Meldung korrigieren muss sofern sie um 5000 € abweicht? Lasse mich da aber gerne verbessern.
Nehmen wir einen EXW-Container mit Ware im Wert von 10.000€. Sofern ich einen Faktor von 110% des EXW-Wertes als statistischem Wert bin komme ich auf 11.000€. Dieser Betrag ist meines Erachtens noch vertretbar.
Packe ich dagegen in den Container Ware im Wert von 100.000€ lande ich mit demselben Faktor bei einem statistischen Wert von 110.000€
Die Logik ansich würde ja stimmen, da ich bei EXW aufschlagen muss um den Grenzübergangswert zu bestimmen. Allerdings sind mir die Abweichungen doch etwas zu hoch.
By the way dürfte man erfahren, mit was für Faktoren bei Euch gearbeitet wird?
Danke.
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Chev |
Geschrieben am 29 Juni 2016
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Das ist ein gutes Beispiel mit dem Container. Und genau darum würde mich interessieren, wie hier in der Praxis in anderen Firmen vorgegangen wird. Bei uns kalkuliert man mit einem relativ geringen, einstelligem Prozentwert und diesen nimmt man für sämtliche Transporte, egal ob Paketversand mit 100 EUR Warenwert oder ob 40' High Cube-Container mit mehreren 100.000 EUR...
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quack |
Geschrieben am 30 Juni 2016
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Dabei seit 30 Juni 2016 64 Beiträge
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Dies ist wieder mal ein sagenhaft gutes Beispiel wie der IT an sich einfache Sachen, verkompliziert. Als "Pensionado" kann
ich eigentlich nur lachen über das "Problem". Die "statistische Warenwert" hat noch nie, und ich war seit 1965 bis zur
Verrentung immer im Import/Exportbereich See/Luft/Land tätig, noch nie irgendein Zöllner interessiert, und es ist mir auch kein Fall bekannt wo sich das Stat Bundesamt mal beschwert hat. Es ist ein rein statistische Größe die sich, wenn man 's seriös nimmt, nur dann halbwegs "richtig" berechnen lässt, wenn man Warenwert, "echte" Frachtkosten, Transportart (also See, Luft oder Land) und die geographische Gegebenheiten in Betracht zieht.
Das hat noch keiner gemacht, man hat immer einfach ein Betrag, Pi mal Daumen, hinzugenommen oder abgezogen.
Das all diese Kosten die IT nicht bekannt sind, ist man seit der Anfänge der IT dazu übergegangen einfach ein Prozentsatz
der Warenwert dazu zu rechnen bzw abzusetzen. Das stat. Bundesamt hat das damals hingenommen und damit im Endeffekt gleichzeitig zugegeben das die "statistische Warenwert" ein wertlose Chiffre ist. Der logische Konsequenz wäre dann die "stat Warenwert" einfach abzuschaffen, aber das bedarf dann wieder ein Kraftakt welches bei der EuSSR mehrere Jahre beanspruchen würde.
Deshalb mein Rat an Alle: einfach ein Prozentsatz festlegen, ohne zu differieren, das dabei regelmäßig "Stuß" rauskommt
einfach mit 'n Schulterzucken hinnehmen.
Bedenke einfach wie viele Manntage der IT Abteilung berechnen würde um dieses m E nicht existente "Problem" zu lösen.
Bei der Einführung von ATLAS habe ich fassungslos zuhören müssen, wie ein EDV Spezialist 'n halbe Nachmittag darüber referiert hat, wie man in diesem System die "stat Warenwert" ganz einfach auf die einzelne Positionen runterrechnen könne.
Quack
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Projektkoordinator |
Geschrieben am 30 Juni 2016
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Dabei seit 14 Mai 2009 249 Beiträge
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Ich persönlich schätze den statistischen Wert aus Erfahrung ab. Den Wert erst mit einem Faktor hochzurechnen ist mir persönlich zu kompliziert.
Kollegen von mir verlangen jetzt allerdings einen Prozentsatz und ich frage mich wo ich diesen sinnvollerweise ansiedeln soll. Bislang rechnen diejenigen Kollegen bspw. bei EXW mit einem Aufschlag um 99% was meiner Meinung nach völliger Quatsch ist. Daher die Frage welche Faktoren brauchbar sind.
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