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SOLAS Wiegemethoden bei EXW-Sendungen
Schifffahrt und Seefracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Schifffahrt und Seefracht behandelt Fragen wie, wie kann ich als Unternehmer den Transport per Schifffahrt und Seefracht organisieren und optimieren? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für den Transport per Schifffahrt und Seefracht und wie kann ich die Kosten minimieren? Welche Risiken gibt es bei der Schifffahrt und Seefracht? Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport per Schiff zu beschleunigen? Wie entwicklen sich die Seefrachtraten? Wie staue ich einen Container und optimiere die Beladung?Gehe zu Seite Zurück 1, 2
Steffen-Rauch |
Geschrieben am 04 Juli 2016
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Dabei seit 04 Juli 2016 1 Beiträge
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Hallo allerseits,
ich bin zufällig auf diese Diskussion gestoßen und habe mich auch schon reichlich mit diesem Thema beschäftigt und kann vielleicht etwas Sinnvolles dazu beitragen. Meiner Meinung muss man die Incoterms durchaus berücksichtigen. Schließlich wird mit diesen geregelt wer Befrachter ist bzw. wer es nicht ist!
Wie bereits von einigen geschrieben geht aus den SOLAS Richtlinien deutlich hervor, dass die Verantwortung beim Befrachter ist.
Bei Incoterm EXW und F-Klauseln (FCA, FOB, FAS) erstellt der Lieferant i.d.R. zwar die Export Dokumente.
Gemäß SOLAS ist dann jedoch der Consignee als Vertragspartei der Reederei / Spedition / des NVOCC für das korrekte VGM verantwortlich!
Sollte jemand die Richtlinien anders übersetzen/verstehen dann darf man mich gerne verbessern aber bitte nur mit fundierten Argumenten und am besten gleich mit dem jeweiligen Paragraphen.
Ps: Glauben heißt nichts Wissen! Daher bitte nur Widersprechen wenn man es auch begründet besser weiß.
Bauchgefühle sind hier fehl am Platz und verwirren nur unnötig.
Danke
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CARGOFORUM PARTNER
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cobra9.0 |
Geschrieben am 04 Juli 2016
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Dabei seit 19 März 2012 266 Beiträge
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Fundierte Antworten setzen fundierte Fragen voraus. Leider widerspricht Du Dir innerhalb von zwei Sätzen selbst. Erst schreibst Du, dass gemäß SOLAS der Befrachter für das VGM verantwortlich ist (Stimmt!). Im nächsten Satz schreibst Du plötzlich, dass der Consignee (Empfänger) verantwortlich sein soll (Stimmt nicht). Egal was kaufvertraglich (z.B. Über die Incoterms) zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart wurde, es bleibt gemäß SOLAS immer (!) der Befrachter verantwortlich. Ob das dann der Verkäufer, Käufer oder ein von diesen beauftragter Dritter ist, steht auf einem völlig anderen Blatt (sprich Spedition- oder Transportauftrag). So viel zum Thema Verwirrung stiften.
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WiMa |
Geschrieben am 05 Juli 2016
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Dabei seit 08 Oktober 2009 206 Beiträge
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Man muss es nicht überkomplizieren:
Wer im B/L als Shipper genannt wird, hat vorerst einmal den "schwarzen Peter". Zu einem späteren Zeitpunkt mag dann vielleicht ein Gericht entscheiden, dass den schwarzen Peter jemand anderes bekommt - nur wollt ihr Geschäfte machen, oder Anwälte beschäftigen ?
QS, ISO, Incoterms etc sind kein Grund für's Nicht-Mitdenken (egal ob in meiner direkten Verantwortung oder nicht). Ziel von dem ganzen Trara ist Schäden zu vermeiden und nicht, jemanden anderen anzupatzen. Allerdings für's Mitdenken sollte man die ganzen Regeln nicht nur auswendig gelernt, sondern auch verstanden haben
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betterorange |
Geschrieben am 05 Juli 2016
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Wir haben das für den Übergang klar geregelt.
Entweder wir haben mit der Meldung der Container und der Siegelnummer ein VGM vom Versender mit Angabe des Einladegewichtes und des offiziellen Container Tara
oder
wir lassen kostenpflichtig zu Lasten der Ware verwiegen.
Das heisst im Klartext, zicken die Verlader rum, interessiert und das nicht länger und wir bürden die Kosten erstmal dem Frachtzahler auf. Der kann sie sich dann zurückholen.
Anders kommt zuviel ins Stocken.
Cheers, BO
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betterorange |
Geschrieben am 05 Juli 2016
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Wir haben das für den Übergang klar geregelt.
Entweder wir haben mit der Meldung der Container und der Siegelnummer ein VGM vom Versender mit Angabe des Einladegewichtes und des offiziellen Container Tara
oder
wir lassen kostenpflichtig zu Lasten der Ware verwiegen.
Das heisst im Klartext, zicken die Verlader rum, interessiert und das nicht länger und wir bürden die Kosten erstmal dem Frachtzahler auf. Der kann sie sich dann zurückholen.
Anders kommt zuviel ins Stocken.
Cheers, BO
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joe85 |
Geschrieben am 22 Juli 2016
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Dabei seit 10 Januar 2012 7 Beiträge
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Hat sich zu diesem Thema sonst noch jemand mit der Anschaffung einer eigene Waage (z.B. Unterflurwaage) beschäftigt?
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