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Export mit ABD an Sondergebiete Isle of Man und Aaland


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Rondrian Geschrieben am 28 Juni 2016



Dabei seit
07 Juni 2016
15 Beiträge
Hallo,

ich wuerde gerne die beiden o.g. Sondergebiete abklaeren.
Offiziell gehoeren beide Sondergebiete zu der europaeischen Union, jedoch nicht zum Steuergebiet. Ich habe mich etwas versucht schlauer zu machen und geteilte Meinungen gefunden. Bei Isle of Man wird gesagt, dass man hier ab einen Warenwert von 1000,00 EUR eine Ausfuhranmeldung benoetigt, jedoch auch die Information gefunden, dass ein ABD nicht gebraucht wird.

Bei Aaland ist die Ausgangssituation ja die gleiche. Hm.

Habt Ihr hier vielleicht Informationen fuer mich, die mir Licht ins Dunkel bringen koennten ? :)

P.S. Sry, aber haben wir hier im FORUM auch eine Suchfunktion ? Finde leider keine :(

Danke sehr

LG
R

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waldorf Geschrieben am 29 Juni 2016



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Wir liefern in sehr viele dieser Sondergebiete. Es ist nahezu unmöglich, hier gesicherte Informationen zu bekommen, wie die Anforderungen bei Lieferungen auf die Isle of Man, nach Aaland, Grönland, San Marina, Ceuta & Melilla und wie sie alle heissen, tatsächlich in der Praxis sind.

Meine Erfahrung: es gibt sehr häufig spezifische Sonderprozesse zwischen Sondergebiet und benachbartem EU-Staat, die nur dort bekannt sind (oft auch nur in dem naheliegenden Hafen/Grenzübergang, über den die Sendungen laufen). Wenn möglich, deshalb nie direkt in die Sondergebiete liefern, sondern erst als innergem. Lieferung in das "dazugehörige" EU-Land, um von dort die Ausfuhr zu machen. Das funktioniert aber zB zoll- und umsatzsteuerrechtlich nur, wenn man in diesen EU-Staaten eigene Gesellschaften hat (die wir Gott sei Dank haben).

betterorange Geschrieben am 29 Juni 2016



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Hallo Roindrian,

ich kann meinem Vorredner beipflichten.

Isle of Man untersteht der Krone und ist nicht Teil Gross Britannien.


Dennoch haben viele Unternehmen Niederlassungen auf der Insel IOM und in England gleichzeitig Steuernummern und das ist nach englischen Gesetz legal.

Also jeweils mit den Empfängern vorab abklären, wie es bisher läuft.

Snoopy04 Geschrieben am 08 Juli 2016



Dabei seit
15 Januar 2009
37 Beiträge
Mir wurde am Mitwoch auf einer Schulung der IHK mitgeteilt, dass die Isle of Man seit neuesten Vorschriften wie ein EFTA-Land zu codieren ist.

Das heisst für mich ab 1.000 Euro die Erstellung einer Ausfuhranmeldung.

Zu Aaland habe ich nur die Info dass hier die Richtlinie 2006/112/EG nicht gilt , diese also wie Warenverkehr mit elektronischer Anmeldung zu melden sind im Feld Anmeldung, bzw. Art der Ausfuhr ist Code "CO" anzugeben., keine Intrastatmeldung. Demzufolge also auch Ausfuhranmeldung erstellen.

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