Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.029 registrierte User - 0 User online - 49 Gäste online - 61.021 Beiträge - 1.733.726 Seitenaufrufe in 2022



Kennzeichnung nicht stapelbare Paletten


TroubleshooterNL Geschrieben am 07 Juli 2016



Dabei seit
07 Juli 2016
1 Beiträge
Hi Zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. Kennzeichnung nicht stapelbarer Paletten (Transport ü. Landweg) und hoffe es kann mir jemand helfen - entweder mit Erfahrungswerten oder rechtlichen Infos:
Müssen nicht stapelbare Paletten zwingend als " nicht stapelbar" gekennzeichnet werden? Bzw: Falls diese nicht gekennzeichnet sind - schliesst das automatisch ein dass diese auf jeden Fall stapelbar sind?


Vielen Dank im Voraus.

CARGOFORUM PARTNER

ms50389 Geschrieben am 08 Juli 2016



Dabei seit
13 März 2015
27 Beiträge
Paragraphen kann ich spontan keine nennen.

Meine Erfahrung sagt aber: Egal um welche Einschränkung es sich handelt, schreib diese Einschränkung dazu/drauf/dran und mache sie zum Vertragsbestandteil.

Der Logistikdienstleister kann, will und soll auch nicht entscheiden, ob man auf deine Ware was draufstellen kann/darf.

Praktischerweise ziemlich aktuell: Auf Grund einer Kundenanfrage habe ich unseren Fass-Lieferanten mal gefragt, ob seine Fässer denn stapelbar wären … er wollte mir keine verbindliche Auskunft dazu geben. Zitat: »Das müssen Sie dann halt ausprobieren, ob das hält.« Die Aussage mag nun jeder für sich selber bewerten, es sei nur der Hinweis: Hier hat der Verlader bei seinem Fasslieferanten angefragt, die ganze Nummer war zu dem Zeitpunkt noch nicht einmal in Reichweite irgendwelcher Logistikpartner. Selbst wenn das nun nur ein dämlicher Einzelfall mit einem uninformierten Gesprächspartner gewesen sein sollte, so heißt das für mich: Ich schreibe die Einschränkung, in diesem Falle »nicht stapelbar« in alles rein und pappe auch entsprechende Aufkleber auf die Versandstücke.

Zudem weißt du nie, wer (nach der Verladung durch dich) das Zeug nochmal anpackt. Da kann einer mit Megaerfahrung sein, der genau diese Fässer zufällig genau kennt, es kann aber auch irgend ein Praktikant sein, der gestern noch Gummibärchen in loser Schüttung auf dem Jahrmarkt verkauft hat und heute seine erste Palette sieht.

Es gibt die Nummer natürlich auch in tricky, selber in der Ausbildung erlebt: Kunde in Übersee bestellt Zeug und bittet darum »Not Stackable« zu labeln, weil die Statik seines Etagenlagers keine Mehrfachstapelung erlaubt, die Packstücke für sich könnten jedoch problemlos gestapelt werden. So standen die bei uns im Lager mit dieser Markierung doppelt. Das Gesicht des Auditors war super. ;)

Grundregel in der Logistik: Nix voraussetzen! ;)

Chev Geschrieben am 09 Juli 2016



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Sehe es auch so, dass entweder pro Transportauftrag oder aber grundsätzlich in Rahmenvereinbarungen definiert sein sollte, ob und wenn ja, welche Ware/Packstücke stapelbar sind.

Ist dies nicht gegeben, bleibt nur noch der Blick auf das physische Packstück: ist hier ein Aufkleber mit "do not stack" angebracht, dann sagt das ja alles aus und lässt meiner Meinung nach keine Fragen offen.

Ist weder eine Information/Vereinbarung, noch ein Aufkleber vorhanden, so sollte man davon ausgehen können, dass eine Stapelbarkeit im Rahmen der physikalischen Gesetze (wenn das Packstück bzw. seine Umverpackung es auch hergibt) möglich ist.

WiMa Geschrieben am 11 Juli 2016



Dabei seit
08 Oktober 2009
206 Beiträge
nur so ein stinkstiefeliger Einwurf: Nicht stapelbar ist schön und gut, aber vielleicht sollte ihr euch dabei überlegen, was billiger ist: eine bessere Verpackung und wegen Stapelbarkeit geringere Frachtkosten, oder nicht stapelbar und teurerer Transport.

Stefan1531 Geschrieben am 27 Juli 2016



Dabei seit
30 Juni 2006
495 Beiträge
Ich würde mal sagen, die Antwort steht in den ADSP:

6.1
Die Packstücke sind vom Auftraggeber deutlich und haltbar
mit den für ihre auftragsgemäße Behandlung erforderlichen
Kennzeichen zu versehen, wie Adressen, Zeichen, Nummern,
Symbole für Handhabung und Eigenschaften;

der_chri_ger Geschrieben am 06 November 2016



Dabei seit
14 Juni 2012
51 Beiträge
Hallo TroubleshooterNL

Schliesse mich hier der Info von Stefan 1531 an!

Handhabungsmarken sind Pflicht und im internationalen Handelsrecht sowie durch eine DIN geregelt, und sollten stets Teil der Verpackung sein

Heisst umgekehrt...keine Markierung = alles erlaubt.

Geht was kaputt, wird sich die Transportversicherung auf mangelhafte Markierung berufen. Die ist Pflicht des Verpackers.

lg der_chri_ger

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich