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Incoterm DDP mit Proforma - Zölle und Steuern USA
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Hazmo187 |
Geschrieben am 07 Juli 2016
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Dabei seit 07 Juli 2016 2 Beiträge
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Hallo zusammen,
das nachfolgende Thema übersteigt meine Erfahrung im Export und ich hoffe das jemand ähnliche Erfahrungen bereits sammeln konnte.
Es geht um folgendes Konstrukt:
° Wir (Hersteller) exportieren Waren in die U.S.A. (in unser Lager). Es wird der Incoterm DDP verwendet.
° Bei dem Export wird eine Proforma Rechnung verwendet, da die Waren zunächst in einer Art Konsignationslager in den USA verbleiben sollen.
° Nach dem dann die Kunden aus Nord-Amerika bei uns bestellen, soll die eigentliche Fakturierung erfolgen mit anschließender Lieferung direkt vom Lager zum Kunden.
° Der eigentliche Sinn dahinter ist einfach den Nachteil der längeren Transitzeit gegenüber der lokalen Konkurrenz zu umgehen.
° Der zu angebende Warenwert bei der Ausfuhranmeldung (MRN), wird höchstwahrscheinlich nicht mit dem letztendlichen Verkaufspreis übereinstimmen (Währungsschwankungen, unterschiedlich gewährte Kundenrabatte etc…)
So jetzt zu meinen Fragen:
o Können wir (aus Deutschland) einfach die Rechnung ausstellen?
o Wie verläuft es sich dann mit der bereits erledigten Zollanmeldung? Muss eine Korrektur durchgeführt werden? Dann müsste ich theoretisch warten bis alle Positionen aus dieser Zollanmeldung verkauft wurden.
o Wie verhält sich das mit den Zöllen und Steuern vor Ort? Es müsste ja definitiv nachgezahlt werden! Ich weiß nicht in wie weit das von Deutschland aus steuerbar ist.
o Käufer X möchte einen unserer Produkte „modifiziert“ erwerben, das heißt es erfolgt vor dem Verkauf mit unserer „Lagerware“ noch zusätzlich ein Umbau und somit auch Wertschöpfung in den USA. Ist das überhaupt umsetzbar? Wie kann man das überhaupt Fakturieren? Oder eine Korrektur der Zollanmeldung vornehmen?
Die IHK und das Zollamt konnte mir hierzu leider nicht wirklich helfen.
Vielen Dank vorab für eure Hilfe
Schönen Gruß
Hazmo
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CARGOFORUM PARTNER
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Chev |
Geschrieben am 08 Juli 2016
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Ich denke, dass hier ein zertifizierter US-Customs-Broker, welchen ihr ja bei einem DDP-Geschäft in den USA benötigt, aussagekräftig sein sollte, zumindest bei einem Teil der gestellten Fragen.
Für mich sieht der geschilderte Prozess nach einem Zolllager-Verfahren aus. Da die Ware zum Zeitpunkt der Einfuhr in den USA keinen Käufer und dementsprechend auch keinen Verkaufspreis hat, kann hier meines Erachtens auch noch kein Importverfahren eröffnet werden. Somit liegt die Ware unter Zollverschluss und wird erst nach Eingang eines Auftrages auf den letztendlichen Rechnungspreis vor Ort Importverzollt. Das hierbei die finale Rechnung aus D heraus erstellt wird, sollte unerheblich sein.
Im ABD aus D müsste dann der Warenwert (+ stat. Wert) stehen, welchen die Ware zum Zeitpunkt der Ausfuhr (laut Proforma-Rechnung) hat. Eine Korrektur ist hier m. E. nicht erforderlich.
Knifflig wird es hierbei:
Zitieren:: |
o Käufer X möchte einen unserer Produkte „modifiziert“ erwerben, das heißt es erfolgt vor dem Verkauf mit unserer „Lagerware“ noch zusätzlich ein Umbau und somit auch Wertschöpfung in den USA. Ist das überhaupt umsetzbar? Wie kann man das überhaupt Fakturieren? |
Unter Zollverschluss darf die Ware nicht modifiziert werden. Eventuell macht es dann Sinn, unterschiedliche Varianten des Produktes in D zu konfigurieren und dann im Zolllager direkt vorzuhalten, sodass in den USA kein "Manipulieren am Produkt" mehr notwendig ist...
Andere Lösungen der genannten Situation fallen mir aktuell nicht ein - evtl. gibt es aber noch andere Wege...
Frage: an wen stellt ihr die Proforma aus, mit welcher die Ware in die USA geht?
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Hazmo187 |
Geschrieben am 11 Juli 2016
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Dabei seit 07 Juli 2016 2 Beiträge
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vielen Dank für die ausführliche Antwort!
die Proforma haben wir an unsere Handelsvertretung in den USA ausgestellt.
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betterorange |
Geschrieben am 11 Juli 2016
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Aus meiner Erfahrung solltet Ihr für Eure Handelsvertretung über einen Steuerfachanwalt in USA anfragen, was den die Vollständige Befähigung der HV in USA bewirkt, welche Folgen etc.
Einige deutsche Firmen machen das und verkaufen innerhalb USA weiter. Gewinne aus dem Verkaufsgeschäft bleiben dann in USA.
Zusätzlich braucht Ihr dann auch noch einen Broker, der notwendige Anmeldungen für dauerhaft eingehende Lieferungen vornimmt.
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Chev |
Geschrieben am 12 Juli 2016
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Steuerlich sehe ich es so, dass es sich um Exporte handelt, welche aus D heraus steuerfrei sind und in den USA zum Zeitpunkt der Importverzollung eigentlich mit Einfuhrumsatzsteuer belastet werden. Da ich aber mal gehört habe, dass es so etwas wie die EUSt in den USA nicht gibt (bitte abklären lassen), sehe ich steuerlich keine Probleme - kann mich aber auch täuschen. Auch käme meiner Meinung nach eine US-inländische Steuer (wie unsere Mehrwertsteuer) nicht in Frage, da ihr ja aus D heraus und nicht aus den USA heraus verkauft...
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