Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.030 registrierte User - 0 User online - 50 Gäste online - 61.022 Beiträge - 1.750.026 Seitenaufrufe in 2022



FCA Dormagen


INCOTERMS: Klarheit und Transparenz im internationalen Handel durch die richtige Anwendung der INCOTERMS 2020. Unser INCOTERMS Forum klärt Fragen wie, wann sollten Incoterms verwendet werden? Wie wähle ich die richtigen Incoterms für mein internationales Handelsgeschäft aus? Welche Rechte und Pflichten haben Käufer und Verkäufer gemäß den Incoterms? Wie vermeide ich Missverständnisse und Streitigkeiten bei der Anwendung von Incoterms? Wie werden Incoterms bei der Zollabfertigung berücksichtigt?


Bauron Geschrieben am 14 Juni 2016



Dabei seit
01 Oktober 2012
31 Beiträge
Hallo liebe Forengemeinde,

heute habe ich einen Fall, an dem ich schon länger Sitze. Jetzt interessiert mich, ob ich mit meinen Lösungsansätzen richtig liege.
Ich gehe davon aus, das ein Unternehmen A an Kunden B ein flüssiges Produkt verkauft.
Der Kaufvertrag wird mit der Klausel FCA ausgestattet. D. h. die Ware wird im Werk an der Befüllstelle vom Spediteur D übernommen. Die Abfüllanlage wird von Dienstleister C betrieben.
Der Kunde B schickt jetzt seinen Spediteur D zur Abfüllanlage von C fährt, um die Ware von A abzuholen.
In dem Falle wäre doch B der Auftraggeber des Absenders und Empfänger, da er ja den Abholauftrag an den Absender vergibt. Er muss durch die FCA Klausel die Ware abholen lassen. D. h. es entsteht ein Dienstleistungsvertrag mit dem Spediteur.
Der Beförderer D ist seinerseits Spediteur im Selbsteintritt. Demnach schließt er theoretisch mit sich selber einen Frachtvertrag. D. h. er ist Absender und Beförderer. Der die Ware an der Ladestelle (Abfüllanlage C) abholt.
Würde bedeuten das im CMR der Spediteur als Absender und Beförderer eingetragen ist. Das bedeutet weiterhin, das de Frachtvertrag für unseren Verkäufer absolut irrelevant ist. Allerhöchstens der Dienstleister an der Abfüllanlage könnte das Ding zu Gesicht bekommen, da dies eine Ladestelle ist. Aber als Beteiligter im CMR taucht der Verkäufer nicht auf?

Ich hoffe ich liege hier richtig. Denn dann ergeben sich auch noch gefahrgutrechtliche konsequenzen daraus.


Grüße

Marcel

CARGOFORUM PARTNER

Smart-Mellon Geschrieben am 15 Juli 2016



Dabei seit
06 Juni 2008
153 Beiträge
Hallo Marcel,

das Problem starte schon in der missverständlichen dt. Übersetzung des CMR (Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route) (gottseidankwurdedasabgekürzt). Zudem ist das Regelwerk veraltet (1958?!?!)

Dort wird ausschließlich auf das Verhältniss der Transportvertragsparteien eingegangen, also der Partei die den Frachtraum bestellt und der Partei die den Frachtraum zur verfügung stellt. Eine dritte nur Verladende Partei ist dort nicht vorgesehen.

Da Unternehmen A den keinen Frachtvertrag mit irgendeinem Unternehmen hat kann also nur Unternehmen B als Absender im FELD 1 im CMR stehen.

Als Verpflichtung von A besteht lediglich die Ware zu Verladen, ggfls zum Export frei machen, Exportgenehmigungen und alle für einen Transport notwendigen Informationen (zB Gefahrgut) bereit zu halten.

Sollte Unternehmen A im Feld 1 eingetragen werden hat dieses einen Frachtvertrag mit dem Frachtführer geschlossen und kann im Zweifel, wenn der eigentliche Auftraggeber nicht zahlt - zur Frachtzahlung herangezogen werden. (Wie praktisch für den Spedi)

Wie könnte unter diesem Ansatz ein CMR für ein FCA (Bestimmungsort) aussehen? Ich habe mich an folgendem CMR Vordruck orientiert (280.70.1 | 11.2006 | ADR 2007) (nicht die allerletzte Version)

Feld 1
Unternehmen B Auftraggeber (als Absender)

Feld 2
Unternehmen B Auftraggeber (als Empfänger)

Feld 3
Ladestelle (Verlader) Unternehmen C als Erfüllungsgehilfe von Unternehmen A

Feld 15
vollständige Lieferbedingung gem. verhandelten INCOTERMS

Feld 16
Spediteur C

Feld 26
ggfls. Spediteur C benennen (Selbsteintritt) ist aber mMn zu vernachlässigen.


Besonders interessant wird es bei Feld 22 (Unterschrift ABSENDER), ggfls. mit Stempel. Das ist in der Praxis (ich kenne micht nicht bei Flüssigtransporten aus) bei EXW / FCA fast immer so, das der Verlader dort vom Frachtführer genötigt wird zu unterzeichnen und zu stempeln. Die wenigsten Fahrer haben vorbereitete CMR dabei.

Handelt es sich denn überhaupt um einen Transport gem. CMR? Wo liegt der Zielort?

Vielleicht liege ich aber auch vollkommen falsch und stelle mich hier auch der diskussion.


Gruss
SM

Bauron Geschrieben am 19 Juli 2016



Dabei seit
01 Oktober 2012
31 Beiträge
Hallo Smart-Mellon,

ersteinmal vielen Dank. Das bestätigt ja quasi meine Annahme.
Es handelt sich um einen innerdeutschen Transport. Ich denke, das es auch egal ist um welche Art von Gütern es sich handelt. Das Unternehmen A ist der Verkäufer und C quasi das Außenlager, das durch einen Dienstleister betrieben wird.

Wenn jetzt ein Verstoß nach Gefahrgutrecht vorliegen würde, wäre A doch in jedem Fall außen vor.

Unterschreibt man im Feld 22 denn als Absender, oder für den Absender?

Smart-Mellon Geschrieben am 20 Juli 2016



Dabei seit
06 Juni 2008
153 Beiträge
Hallo Marcel,
ich denke wir haben den falschen LKW geladen. :-)

Bei innerdeutschen Transporten gereift die CMR nicht! Dort ist nur das Transportverhältniss der Vertragsparteien bei zwischenstaatlichen Transporten geregelt.

Natürlich können die beiden (Frachtzahler und Frachtführer) auch CMR vereinbart haben. Das aber am besten schriftlich.

Ansonsten sind die innerdeutschen Transporte geregelt im HGB und den allgemeinen deutschen Spediteursbedingungen.

Also muss du dort noch mal die Haftungsfragen klären.

Zu der Frage der Haftung zwischen A und C muss der Vertrag zwischen den beiden geprüft werden. Es kann sein das C Erfüllungsgehilfe von A ist und dann ist die Haftung wiederum bei A!

Im Feld 22 sollte der Absender unterschreiben, er kann das aber über eine Vollmacht Regeln, interessanter ist die Frage nach dem Stempel der auch gesetzt werden soll.


Gruß
SM

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich