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Ursprungserklärung - Afrikanische Länder


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Chev Geschrieben am 17 Juli 2016



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10 April 2009
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Hallo,

in den K&M ist bei einigen afrikanischen Ländern wie "Elfenbeinküste" oder "Gabun" angegeben, dass eine nicht-präferenzielle Ursprungserklärung auf der Rechnung vom Ausführer abzugeben und zu unterschrieben ist.

Z.B.:

„Nous certifions que les marchandises dénommées dans cette facture sont de fabrication et d’origine de la République Fédérale d’Allemagne et que les prix indiqués ci-dessus s’accordent avec les prix courants sur le marché d´exportation.“

Deutsche Übersetzung:

"Wir bescheinigen hiermit, dass die auf der Rechnung genannten Waren in der BRD hergestellt sind und dort ihren Ursprung haben sowie, dass de vorstehend angegebenen Preise mit denen auf dem Markt des Exportlandes üblichen Preisen übereinstimmen."


Nun ergeben sich für mich folgende Fragen:

1. Welchen Text gebe ich an, wenn meine Ware eben nicht aus der BRD stammt, sondern z. B. aus den USA?
2. Welchen Text gebe ich bei kostenlosen Lieferungen an?
3. Wenn ein Usprungszeugnis beigelegt werden muss - ist dann die Ursprungserklärung auf der RG überflüssig?

Danke vorab.

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gthiel2401 Geschrieben am 21 Juli 2016



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1. ich würde da mal weiter in den K+M nachsehen, welche Formulierung zu verwenden ist.
2. bei kostenlosen Lieferungen muss die Erklärung trotzdem angebracht werden, da für den Empfänger bei der Einfuhr die Ware immer noch einen Materialwert hat, der zu verzollen ist. Ein Handelsgeschäft liegt aber nicht vor. Daher sollte eine Proformarechnung mit dem Materialwert die Sendung begleiten.
3. Das sind dann zwei Paar Stiefel: beides ist anzugeben bzw. beizufügen, wenn die K+M das so verlangen.

Chev Geschrieben am 23 Juli 2016



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gthiel2401 wrote:
1. ich würde da mal weiter in den K+M nachsehen, welche Formulierung zu verwenden ist.


Dazu ist in den K&M nichts genannt - habe mir den gesamten Eintrag für die beiden Beispielländer angesehen.

Wie gehen andere hiermit um? Gehe davon aus, dass ich nicht der einzige mit dieser Problematik bin...

Chev Geschrieben am 21 August 2016



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1477 Beiträge
Hat hierzu nochmal jemand Erfahrungswerte? Wie gehen andere mit diesen Texten um, wenn Ware in afrikanische Länder exportiert wird, welche aber keinen Ursprung in der BRD hat?

quack Geschrieben am 21 August 2016



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64 Beiträge
Ganz einfach: anstatt BRD das richtige Ursprungsland in der Satz einsetzen.

quack

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