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Falsche Warentarifnummer benutzt
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Berfraham |
Geschrieben am 28 Juli 2016
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Dabei seit 28 Juli 2016 1 Beiträge
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Abend zusammen,
wie ihr schon aus der Überschrift erahnen könnt, stellt sich mir ein Problem, welches sich erst nach der Verzollung ereignet hat.
Sachverhalt wie folgt:
Wir haben ein brandneues Produkt, welches bis dato noch nie eintarifiert wurde.
So studierte ich die Warentarifnummern und stieß auf, meiner Meinung nach, die richtige Warentarifnummer mit 12% Zollabgaben.
Über die letzten 4 Monate wurden auf Basis dessen, 30 Sendungen mit einem Warenwert von über 1 mio. Euro auf Warentarifnummer verzollt.
Nun erfahre ich von einer anderen Firma, das diese die Waren zu einem HS Code verzollen der 0% Zollabgaben hat, zudem passt die nummer auch noch viel besser auf die Warenbeschreibung meines Artikels so das ich sicher bin, ich habe den falschen HS Code benutzt.
Nun also die Frage: Kann ich mir den Zoll wiederholen? und wenn ja wie gehe ich vor?
über antworten würde ich mich sehr freuen!
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waldorf |
Geschrieben am 29 Juli 2016
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Natürlich kannst du die Abgaben zurück bekommen, wenn die Ware tatsächlich zu der Nummer mit niedrigerem Zoll gehört:
1. Einsprüche gegen die Bescheide einlegen, wenn nicht alter als 4 Wochen
2. Erstattungsanträge stellen (geht innerhalb von 3 Jahren); beides wg. Fristwahrung
3. Verbindliche Zolltarifauskunft beantragen (müsste eigentlich an erster Stelle stehen, dauert aber mehrere Monate, bis ein Ergebnis da ist) -> und wir können jetzt schon wetten, dass der Zoll irgendeine Begründung finden wird, warum die Ware doch dem Zoll von 12 % unterliegt, dann müsstest du ggf. in den Rechtsbehelf und die Klage gehen
4. Da es doch um einen nennenswerten Betrag geht, würde ich da einen kompetenten, praxisnahen Berater hinzuziehen.
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betterorange |
Geschrieben am 29 Juli 2016
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Einspruch gegen die Verzollungen einreichen und um verbindliche Zolltarifauskunft bitten.
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